Meine Eltern haben meinem Bruder und mir das elterliche Wohnhaus zu Lebzeiten zu gleichen Teilen überschrieben. Wird sind demnach gleichberechtigte Eigentümer des Hauses.

Ich plane nun selbst mit in das Elternhaus einzuziehen. Meine Eltern würden weiter im Erdgeschoss wohnen und ich würde das 1. OG und angrenze Nebengebäude (per Durchbruch) bewohnen. Es würden durch bauliche Maßnahmen 2 abgeschlossene Wohneinheiten entstehen.

In der angedachten Abgeschlossenheits- und Teilungserklärung würde mein Bruder als Eigentümer für die Wohneinheit im EG eingetragen und ich als Eigentümer der neu enstehenden Wohneinheit im 1. OG + Nebengebäude.

Von der Fläche her würde ich demnach zwangsläufig den großeren Teil des Hauses besitzen.

Meine Frage: Gibt es in diesem Fall vom Gesezgeber eine verpflichtende Ausgleichszahlung für meinen Bruder? Oder kann das im Innenverhältnis in Begleitung eines Notars selbst geregelt werden?