Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:
Es findet eine vierstündige Klausur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an der Uni statt. Die Klausur beginnt rechtzeitig und alles läuft in geordneten Bahnen. Um 11:20 Uhr ertönt der Feueralarm, worauf die Prüflinge gebeten werden den Raum zu verlassen.
Die Prüflinge und die Klausuraufsicht begeben sich nach draußen in Sicherheit. Wenige Minuten später wird festgestellt, dass es nicht brennt und auch keine Gefahren vorliegen - ein Fehlalarm.
Es geht wieder ins Gebäude und die Klausur wird vorübergehend weitergeschrieben. Um 11:45 Uhr kommt ein Mitarbeiter der Verwaltung rein und erklärt, dass die komplette Klausur ungültig sei und nicht gewertet werde. Informationen über Nachschreibtermine in Kürze werden nicht gegeben, es wird auf den nächsten Klausurtermin im Juni 2024 verwiesen - dort könne man die Klausur wiederholen.
Ist das rechtmäßig?
Die Klausur war schon zu über 80% geschrieben und einige waren sogar schon fertig. Die Klausuren darf man nicht früher abgeben als 12 Uhr.
Gibt es einen Anspruch darauf, dass die Klausur anteilsmäßig gewertet wird?