Rechtslage: Abgebrochene Klausur an der Uni?
Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:
Es findet eine vierstündige Klausur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an der Uni statt. Die Klausur beginnt rechtzeitig und alles läuft in geordneten Bahnen. Um 11:20 Uhr ertönt der Feueralarm, worauf die Prüflinge gebeten werden den Raum zu verlassen.
Die Prüflinge und die Klausuraufsicht begeben sich nach draußen in Sicherheit. Wenige Minuten später wird festgestellt, dass es nicht brennt und auch keine Gefahren vorliegen - ein Fehlalarm.
Es geht wieder ins Gebäude und die Klausur wird vorübergehend weitergeschrieben. Um 11:45 Uhr kommt ein Mitarbeiter der Verwaltung rein und erklärt, dass die komplette Klausur ungültig sei und nicht gewertet werde. Informationen über Nachschreibtermine in Kürze werden nicht gegeben, es wird auf den nächsten Klausurtermin im Juni 2024 verwiesen - dort könne man die Klausur wiederholen.
Ist das rechtmäßig?
Die Klausur war schon zu über 80% geschrieben und einige waren sogar schon fertig. Die Klausuren darf man nicht früher abgeben als 12 Uhr.
Gibt es einen Anspruch darauf, dass die Klausur anteilsmäßig gewertet wird?
4 Antworten
Ich würde definitiv mal einen Anwalt einschalten. Eigentlich werden solche Vorfälle nämlich so behandelt, dass den Prüflingen kein Nachteil entsteht.
Bei mir im Studium gab es einen ähnlichen Vorfall. Hier wurden die Klausuren all derjenige, die pünktlich zur Prüfung erschienen sind, mit 100% bewertet. In allen Fällen, von denen ich gehört habe, wurde das entweder auch so gehandhabt oder man hat den Studierenden einfach großzügig mehr Zeit gegeben und die Klausur wurde fertig geschrieben.
In den meisten Prüfungsordnungen wirst du zu solchen Vorfällen keine Informationen finden. Das macht die Lage rechtlich etwas schwierig, gibt dir aber eben auch die Möglichkeit, mit "Totschlagsargumenten" wie Chancengleichheit anzukommen.
Dass ein zeitnaher Nachtermin nicht stattfindet dürfte aber definitiv nicht unproblematisch sein.
Wahrscheinlich wird dein Anwalt zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Das solltest du definitiv versuchen. Aber ansonsten sollte man sein Recht definitiv einklagen. Ich persönlich finde, dass ihr ungerecht behandelt werdet und dagegen sollte man sich wehren.
Das ist von Uni zu Uni unterschiedlich.
Ich würde mich da immer an die Studentenvertretung wenden und die Prüfungsordnung der Uni + sonstige Regularien einsehen.
Wer so clever war, die Klausur vor dem Verlassen des Raumes/Feueralarm abzugeben, der hat vielleicht eine Chance, denn dann wäre ein "Mogeln" außerhalb nicht möglich gewesen, was verzerrt. Beim Rest sehe ich schwarz, da wird man nachschreiben müssen.
Genau da ist ja das Problem:
Man darf die Klausur nicht früher abgeben.
Die Leute die schon fertig waren mussten mit ihrer Klausur an ihrem Platz sitzen bleiben und bis 12 Uhr warten, wo sie dann eigentlich hätten eingesammelt werden sollen.
Einen solchen Anspruch hast du nicht, da die Ergebnisse nicht vergleichbar sind und der reguläre Ablauf gestürt wurde.
Leider musst du dich hier mit der Regelung durch die Uni abfinden.
Und wie ist das mit einer Nachschreibeklausur?
Es kann doch nicht sein, dass Leute jetzt ein Jahr länger studieren müssen, nur weil es einen falschen Feueralarm gibt?
Das stimmt. Hier kann man wohl schon eine Wiederholung verlangen.
Danke für die Einschätzung.
Die Uni wird am laufenden Band verklagt, vielleicht sollte ich mich da mal einreihen.