Wie oft im Jahr überholt ihr auf einer Landstrasse?

Grüezi mittenander, ich hatte heute das erste mal in meinem Leben die Möglichkeit, ein langsam fahrendes Fahrzeug auf einer Landstrasse zu überholen. Es war ein LKW, der nur 60 km/h fuhr und ich konnte gefahrlos mit 80 km/h überholen, weil ich einen Kilometer weit blicken konnte.

Ich hatte erst etwas Angst, denn sowas ist ja schon etwas besonderes, auf einer Landstrasse zu überholen, aber habe es dann durchgezogen. Nach 10 Sekunden hatte ich den Überholvorgang auch beendet gehabt, aber das Adrenalin, welches da ausgeschüttet wurde, das ist ja unglaublich.

Ich habe das in meinem Freundeskreis berichtet, etwa die Hälfte sagte, dass sie die Gelegenheit schon zwei mal die letzten Jahre hatten, andere haben es noch nie geschafft, auf einer Landstrasse zu überholen.

Ein Maulheld meinte allerdings, er täte das mindestens drei mal im Jahr. Ich konnte das gar nicht glauben, denn so oft fahren keine Fahrzeuge unter 80 km/h und selten ist der zu überblickende Strecke so lang, um mit 80 km/h gefahrlos überholen zu können.

Jetzt wollte ich mal noch von anderen wissen, wie oft ihr im Jahr überholt (auf Landstrasse), wie ihr euch dabei fühlt, ob ihr Angst habt oder ob ihr die Angst verdrängt und euch auf das Ergebnis konzentriert? Ob es Menschen gibt, die Überholen nur des Nervenkitzels wegen machen (wie Achterbahnfahren) und andere Gründe.

Bitte an der Umfrage teilnehmen und dazu schreiben, wie viele km ihr im Jahr so fährt, damit man ein objektives Bild hat.

Vielen Dank!

Mehr als dreimal im Jahr 100%
dreimal im Jahr 0%
zweimal im Jahr 0%
einmal im Jahr 0%
etwa alle zwei Jahre 0%
innerhalb fünf Jahren etwa einmal 0%
wesentlich seltener 0%
Sport, Auto, Verkehr, Geschwindigkeit, Adrenalin, Nerven, Straße, überholen
Gokart nur Kinderspielzeug oder möglich auch auf der Straße zufahren?

Ich weiß, dass die Gokarts unter Spielzeuge fallen. Hab letztens erst einen Erwachsenen auf so ein Gokart den Gehweg benutzen sehen. Dabei sind mir doch einige Fragen aufgetaucht, welche mir im Zusammenhang mit den Gokarts (mit Pedalen!) einfallen.

1.) Könnte man von der örtlichen Polizei eine Genehmigung/ Erlaubnis bekommen, mit diesen Fahrzeugen, vorausgesetzt man hat Lichter dran, auch in 30er Zone auf Straßen fahren zu können als Erwachsener, wenn man körperlich sowieso eingeschränkt ist und kein anderes Fahrzeug hätte? (Praktisch also eher so Ausnahme; ich habe z. B. Über einen gelesen, dem die Polizei erlaubte auf den Gehweg E-Roller zufahren, wenn er ganz langsam fahren würde also so 6 Km/h, aber der war nicht körperlich eingeschränkt)

2.) Außer auf den Fußgängerwegen, darf man damit auch speziell auf den Radwegen fahren?

3.) Kann man mit einen Gokart Steigungen auch schaffen und ist es vergleichbar mit einen Liegerad bzw. schwer zu schaffen?

4.) Erreicht man mit den Teilen die gleiche Geschwindigkeit wie auf den Fahrrädern und kann man die 3-Gang-Schaltungen auch mit einen Fahrrad mit 3-Gängen vergleichen?

5.) Ich habe gelesen, dass es viele Erwachsene gebe, die Interesse hätten, so ein Gokart zufahren. Daher gibt es diese Fahrzeuge mit Pedalen ja auch für Erwachsene. Wollte mal wissen, ob hier speziell auch welche Personen, Jugendliche und Erwachsene gibt, die Gokart fahren? Gerne mit Altersangabe

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Wohin, wenn man obdachlos ist?

Hallo, Leute. Also es ist so: am Dienstag wurden meine Mutter, meine kleine Schwester (9) und ich (15) von meinem Vater aus der Wohnung geworfen und er meinte auch, dass wir nicht mehr zu ihm sollen. Daraufhin gingen wir, um Rat zu bekommen, zum Jugendamt und die meinten, dass man ins Frauenhaus nicht könnte, da die nur Frauen (und ihre Kinder) aufnehmen, die häusliche Gewalt erleben. In ein Asylheim konnten wir auch nicht, da es da 1. zu voll ist, 2. die nur Geflüchtete aufnehmen und 3. gibt es da keine Einzelzimmer, somit hätten wir mit anderen in einem Raum schlafen müssen, allein aus dem Grund wollten wir nicht hin, da mich die dauerhafte Anwesenheit fremder Menschen nur stresst und aggressiv macht. Wir haben zum Glück eine vorübergehende Unterkunft bei einer Freundin meiner Mutter gefunden, bis heute blieben wir auch bei ihr, aber auch von ihrer Wohnung (1-Zimmer-Wohnung) mussten wir raus und jetzt sitzen wir wortwörtlich auf der Straße und wissen nicht wohin. Meine Mutter war die letzten Tage mehrmals beim Wohnungsamt, aber die meinten nur, dass 90% (total unrealistische Zahl) der Menschen in München in der selben Situation wie unserer sind und sie uns deshalb nicht helfen können und uns auch keine Notunterkunft bieten können.

Wüsstet ihr vielleicht wo man in so einem Fall am besten hin sollte, um eine Wohnung zu finden?

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Keine Schmerzen nach dem ich angefahren wurde?

Ich wurde heute norgen um 6:30 angefahren. Es war dunkel und ich wsr mit dem fahrrad unterwegs. Ein Auto kam von rechts und hat mich nicht gesehen. sie wollte in die Strasse einbiegen auf der ich fuhr. Sie stand und fuhr los, ind dem moment fuhr ich durch. Sie fuhr mir in die rechte seite, so dass ich auf die linke seite fiel und ca in der mitte der strasse lag. Ich glaube ich bin mit dem fahhrad einfsch umgekippt. Ich stand sofort auf und hatte nichts, keine schmerzen nichts und das sagte ich ihr auch, alles in Ordnung. Das fahread klemmte ein bisschen unter dem auto doch auch das fährt noch. Wir haben also adressen getauscht und ich fuhr zur arbeit. Ich habe keine schürfwunden. Mein Daumen tat am morgen ein bisschen weh. Zwischendurch war mir schlecht und ich hatte ein bisschen kopfschmerzen sonst nichts. Nach dem Mittag fingen meine Handgelenke an zu schmerzen und mein knie und mein bein. Teilweise ist mir kurz schwindelig. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern was noch war, est ist so wie ein Traum in meinen Erinnerungen... Kann es sein dass man Verletzungen erst 1 Tag später bemerkt? Was soll ich tun? Ich will nicht dass die Autofahrerin noch mitreingezogen wird denn mein licht war kaputt und sie konnte mich nicht sehen. Ich bin selbst Schuld..
Ist das mlglich mit den verletzungen?

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Wurde beleidigt und genötigt - wegen Autofahren?

Hallo,

bin heute mit vier Freunden in eine andere Stadt gefahren, um Essen zu gehen. Wir kannten uns nicht aus und mein Freund hat mich etwas zu spät navigiert, so dass wir in einem Kreisverkehr wenden mussten. Ich bin langsam reingefahren, aber an dem abbiegenden Auto links zerrte ein Fahrer mit ca. 50-60kmh extrem schnell vorbei und musste dann wegen mir bremsen, was ich leider nicht sehen konnte, weil es einfach zu schnell ging. Es passierte absolut gar nicht, außer dem kurzen Bremsen.

Dann wurde ich von dem Auto verfolgt. Erst dachte ich, es wäre Zufall. Aber das Auto klebte so nah an mir, dass ich es im Seitenspiegel nicht sehen konnte. Als ich an der orangen Ampel abbog, bog das Auto auch mit ab, aber über rot und verfolgte mich ca. 10min, bis ich dann auf einem Parkplatz hielt. Das Auto blockierte mich, der Fahrer stieg schnell aus und riss meine Autotür auf und beschimpfte uns. (Halt dein M*ul etc) Ich stand auf und fragte, was es für ein Problem gibt. Wurde beleidigt. Der Fahrer wollte mich fast schlagen und kam immer näher. Beleidigte auch meine Freunde. Ich sperrte die Tür schnell zu und sagte zu meinen Freunden "komm, lasst uns gehen" und sind dann einfach weg und haben den Fahrer ignoriert, der dann noch lange um mein Auto herum ging.

Seitdem habe ich ein komisches Gefühl im Magen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie Menschen so sein können. Ich wurde als Verkehrsverbrecher bezeichnet und beleidigt.

Diese Situation hat mich zum Lachen gebracht, weil der Fahrer offensichtlich Angst vor mir hatte, als ich vor ihm stand. (Ich mach Bodybuilding), trotzdem fühle ich mich einfach schlecht dabei.

Könnte ich im nächsten Fall anzeigen, wegen Nötigung und Beleidigung? (Hat mir auch den Finger mehrmals gezeigt)

LG

Auto, Straße, Streit
Darf beim Auto das Warnblinklicht beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden?

Darf beim Auto das Warnblinklicht/die Warnblinkanlage beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden, etwa, wenn man korrekt parkt/hält (bis zu drei Minuten), aber man zusätzlich auf das stehende Fahrzeug aufmerksam machen möchte, etwa wenn man kurzfristig an einer befahrenen Straße am Ende einer Parkreihe für kurze Zeit zum Be- oder Entladen hält und einen Auffahrunfall durch andere schnell fahrende Fahrzeuge und unaufmerksame Autofahrer zum Selbstschutz einschalten möchte (etwa wenn der Bereich bei überhöhter Geschwindigkeit anderer Autofahrer schwer einsehbar ist, also als Präventionsmaßnahme)?

Außerdem darf man beim kurzzeitigen Halten am Straßenrand auch den Seitenblinker zur Parkrichtung einschalten (ist doch richtig?!), der anzeigt, dass man am Fahrbahnrand steht. Sobald der Motor ausgeschaltet wird, funktioniert der Blinker allerdings nicht. Ist dann der Warnblinker als Ersatz zulässig, da dieser auf funktioniert, wenn das Auto bzw. bei Verbrennermotoren die Zündung ausgeschaltet ist.

Dieser Fall wird mir aus der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig ersichtlich:

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

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