Rücktritt eines Ghostwriting Vertrag`s

Hallo Freunde,

vielleicht hat der eine oder andere eine ähnliche Erfahrung bereits gehabt. Wie im Titel zu entnehmen ist, geht es um den Rücktritt eines Werkvertrages mit einen Ghostwriter. Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftliche Arbeit welches der Ghostwriter mir Korrekturlesen und erweitern sollte. Ich bekam Angst, Probleme mit der Universität zu bekommen, folglich bin ich aus den Vertrag zurückgetreten. Ich habe eine Vorleistung bezahlt, allerdings bekam ich keine Teillieferung. Der Ghostwriter hat sich nicht an den Liefertermin der Teillieferung gehalten. Meine Frage: Mach ich mich strafbar? Also generell weil ich auch einen Auftrag erteilt habe? Es war ja zumindest ein Versuch, allerdings bekam ich keine Ergebnisse. Im Vertrag steht folgendes:

8) Nicht-Kenntnis über die Verwendung der zu liefernden Texte Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es gemäß deutscher Gesetze nicht gestattet ist, andere als selbst verfasste Texte an deutschen Hochschulen einzureichen, um einen akademischen Grad zu erlangen. Aus diesem Grund weist der Auftraggeber darauf hin, dass er keine Kennt- nis darüber hat welchem konkreten Zweck die Texte dienen, die er bearbeitet oder erstellt und auch keinerlei Bemühungen anstellen wird, Kenntnis über den Zweck der Texte zu erlangen.

Ich wäre dankbar, wenn mich hierzu jemand aufklären würde. Leider habe ich bisher weder in google, noch im Strafgesetzbuch hierzu was finden können.

Recht, Wissenschaft, Strafrecht
Strafbar gemacht durch Nötigung?

Bei einer Fahrt auf der Autobahn ist mir heute folgendes passiert: beim Wechsel von einer Autobahn auf die andere begann ich, auf dem Beschleunigungsstreifen einen LKW zu überholen, um mich vor diesem auf die Autobahn einfädeln zu können. Dieser begann jedoch, Gas zu geben und widerum mich zu überholen, so dass ich es nicht vor Ende des Beschleunigungsstreifen schaffen konnte, auf die rechte Fahrspur zu wechseln. Dies und ein am Anfang des Seitenstreifens stehendes Pannenfahrzeug zwangen mich dazu, auf dem beginnenden Standstreifen anzuhalten. Hier stand ich also zur besten Verkehrszeit auf der viel befahrenen A2 und wartete mit dem nach links gesetzten Blinker ab, bis sich eine Lücke auftat, die groß genug war, um mich unfallfrei einfädeln zu können. Mein Hintermann musste dabei zwar bremsen, kam mir aber nicht näher als ca. 30m, niemandem ist etwas geschehen. Bei diesem Hintermann handelte es sich um ein Fahrschulauto, welches mich später überholte und vor mir fuhr. Dabei fiel mir auf, dass der auf dem Beifahrersitz befindiche Fahrlerer aus dem geöffneten Fenster wohl ein Foto von meinem Auto machte. Als ich die Autobahn hinter diesem Fahrzeug verließ, stieg der Fahrlehrer an der roten Ampel aus, ließ seinen Schüler dort allein um mich anzuschreien und mir mit einer Anzeige zu drohen. Habe ich mich tatsächlich derart strafbar gemacht, dass diese gerechtfertigt wäre?

Strafrecht, Straßenverkehr
WELCHE STRAFE DROHT BEI GEFÄLSCHTEN UNTERLAGEN?

Eine Person gibt ihrem Vermieter an,dass sie bei einem Unternehmen arbeitet.Dazu liefert sie ihm 4 gefälschte Dokumente.

Zum einen eine Arbeitsbestätigung,die von einer nicht existenten Person unterschrieben ist,einen von der Homepage des Unternehmens kopierten Kopf besitzt und abgestempelt ist.Der Stempel ist ein beliebiger Stempel,den man im Schreibwarengeschäft kaufen kann.

Hinzu kommen 3 am Computer bearbeitete Kontoauszüge,auf denen Zahlungseingänge des Unternehmens eingebracht wurden.

Die Kontonummer des Unternehmens entspricht dem Spendenkonto,welches man im Internet finden kann.

Der Vermieter verhält sich merkwürdig.Aus Angst gesteht die Person von selbst telefonisch,dass es sich um einen Schwindel handelt.

Der Vermieter teilt ihr daraufhin mit,dass er die genannten Unterlagen bereits prüfen lassen hat,indem er sich an das Unternehmen gewand hat,welches den Betrug bestätigte.

Der Vermieter kündigt der Person,zeigt sie jedoch aus Kullanz nicht an.

Die Person meldet sich bei dem Unternehmen,entschuldigt sich,möchte das Schlimmste verhindern und erfährt,dass dieses bereits Anzeige wegen Betruges erstattet hat.

Das Unternehmen behauptet nun,es gäbe keine Möglichkeit mehr,die Anzeige zurückzuziehen,wenn es schon bei der Polizei vorliegt.

Meine Fragen wären:

1.Ist das wirklich nicht mehr möglich? Könnte das Unternehmen die Anzeige nicht zurückziehen,weil nicht genügend öffentliches Interesse an dem Fall besteht?

2.Welche Strafe droht der Person nun?Die Person hat schon mal gemeinnützige Arbeit verrichten müssen wegen Ladendiebstahls (wurde noch nach Jugendstrafrecht verurteilt)und es ist schon mal eine Betrugsanzeige fallen gelassen wurden,wobei es aber um eine andere Art Betrug ging.

3.Kann die Bank,von der die Kontoauszüge sind,wenn sie davon erfährt,zusätzlich auch noch mal eine Anzeige erstatten?

Die Person ist jung,will bald ihre Ausbildung beginnen und hat große Sorge.Die Fälschung war aus einer persönlichen Notsituation heraus entstanden,

Vielen Dank im Vorraus für ungeschönte,klare Antworten.

Betrug, Anwalt, Strafrecht
Facebook Video der Polizei melden?

Hey :) ich habe gerade auf Facebook ein ziemlich verstörendes Video gesehen (ist ja da nichts neues die bekommen das ja nicht in den Griff). In dem Video sieht man wie eine junge Frau in Unterwäsche draußen auf dem Boden kniet (sieht aus als wäre sie an ein Auto gekettet) und weint. Der Mann, der das Video aufzeichnet fragt sie warum sie ihn bestohlen habe worauf sie ängstlich antwortet "weil ich eine H*re bin". Dann bringt er sie noch dazu ihren Namen und ihren Wohnort preiszugeben. Für mich sieht das sehr stark nach Nötigung aus und die Frau hat sichtbar Angst vor dem Mann, bin mir demnach auch sicher dass sie mit dem Hochladen des Videos nicht einverstanden war. Die Frau gibt zwar zu, dass sie den Mann bestohlen hat aber ob das stimmt kann ich nicht sagen und auch wenn, fände ich das Aufzeichnen + Hochladen des Videos (außerdem natürlich wie er sie behandelt) viel schlimmer. Das Ding ist, die Frau meinte sie kommt aus Schleswig-Holstein und ich würde das Video wirklich gerne der Polizei dort melden, damit der Mann so richtig eine auf den Deckel bekommt. Wenn das wirklich Nötigung war und die Frau dazu aussagt dann bekommt er nämlich wirklich Stress. Allerdings weiß ich nicht ob ich das darf, bin mir nichtmal sicher ob ich rechtlich gesehen das Video hätte anschauen dürfen (bei facebook bekommt man ungewollt ja einige Dinge zu sehen). Außerdem will ich die Frau auch nicht in Schwierigkeiten bringen, weil sie auf dem Video ja zugibt, dass die geklaut hat. Mach mir aber ziemlich Sorgen um sie, wer weiß was der ihr noch so angetan hat :( Ich wohne auch nicht in Schleswig-Holstein, sonder in BaWü, würde der Polizei aber online eine Mitteilung schreiben... Was soll ich machen?

Polizei, Recht, Anzeige, Strafrecht, Straftat
Beschuldigtenvernehmung §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Hallo,

heute hat sich mein Bruder bei mir gemeldet, er hat eine Vorladung von der Polizei bekommen. Er wird beschuldigt nach §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Was bedeutet es genau?

Ich kann zur Zeit meinem Bruder nichts mehr glauben.

Er behauptet, es sei wegen einer Küche. Im November 2013 hat er sich eine neue Küche im Wert von 10.500€ gekauft. Diese wurde im Februar 2014 geliefert. Angezahlt hatte er 3000€, der Rest war fällig, nach der Montage. Dies hat er aber nicht bezahlt, weil er es nicht mehr konnte, wegen Arbeitsverlust. Er einigte sich mit dem Verkäufer auf einer Ratenzahlung von 500€ im Monat ab Juni 2015. Gezahlt hat er bis einschließlich Dezember, also 7 Raten. Somit hat er insgesamt 6500€ gezahlt und schuldet nun noch 4000€ zzgl. weiterer Kosten.

Da er Diesen Januar nicht zahlen konnte wie vereinbart hat ihn wohl das Küchenstudio angezeigt. (Selbst Schuld!)

Er sagte mir auch, das er im April 2014, einen Kontoauszug gefälscht hätte, um dem Küchenstudio eine Zahlung vor zu mogeln. (Idiot)

Was könnte meinem Bruder nun im schlimmsten Fall bevorstehen?

Er hat sich sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen. War über 20 Jahre beim DRK und ist in der Freiwilligen Feuerwehr. Ist überall sehr beliebt und als hilfsbereit bekannt.

Nun hat er Panik, dass er in den Vollzug muss, eine Geldstrafe kann er ja nicht bezahlen.

Wie gehen solche Sachen in den meisten Fällen aus?

Betrug, Schulden, Polizei, Anzeige, Strafe, Strafrecht
Darf Hausmeister ohne meine Zustimmung umzäunten Garten/Sondernutzungsfläche zu meinem RH betreten

Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 10Reihenhäusern. Zu den Reihenhäuser gehört hinten eine Terrasse mit kleinem Garten, welcher komplett mit einem Zaun in Standardhöhe befriedet ist.

Es gibt einen Hausmeister der jedoch nur mit Aufgaben rund um die wirklichen Gemeinschaftsflächen betraut ist. Die Instandhaltung und Wartung/Pflege der Häuser sowie zugehörigen Sondernutzungsflächen obliegt dem entsprechenden Besitzer/Nutzungsberechtigten. Der Garten ist laut Teilungserklärung uns zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen.

Nun kam es schon zweimal vor, dass der Hausmeister unseren umzäunten Garten ohne unser Wissen betreten hat um irgendwas zu machen oder zu gucken. Eine Gefahrenlage welche sofortiges Handeln erforderte lag nie vor.

Das letzte Mal hinterließ er ein Loch mitten im Garten wobei dieser im Grunde noch nicht angelegt ist. Kaputt gemacht hat er also nichts.

Dennoch finde ich es nicht toll dass der Hausmeister wie es ihm passt über den Zaun klettert und in unserem Garten auftaucht.

Wir haben auch schon das Gespräch gesucht und gebeten zumindest bescheid zu sagen. Wenn er ein berechtigtes Interesse für seine Aktion hat kann er gerne in den Garten. Ich möchte nur wissen wann, warum und was er macht. Haben ihm auch gesagt dass er wenn er ohne unsere Zustimmung das Grundstück betritt streng genommen Hausfriedensbruch begeht.

Jetzt wurde uns von anderer Seite gesagt, dass der Hausmeister das Recht hätte ohne unser Wissen jederzeit in den Garten zu gehen wenn er z. B. Berechtigte Arbeiten die der Allgemeinheit dienlich sind durchführt. Grund wäre das das Grundstück uns ja nicht gehört sondern wir nur das Nutzungsrecht hätten.

Kann mir jemand das rechtlich bestätigen oder widerlegen. Gerne auch mit Gesetzestext, Kommentar oder Urteil.

Das ich es unter umständen dulden muss ist mir klar aber irgendwie gehört der umzäunten Garten ja zu meiner Privatsphäre und da möchte ich schon wissen wann und warum gerade jemand in meinem Garten/Terrasse steht. Der ist ja jetzt nun auch nicht so groß, so dass von dort aus auch gut das Haus einzusehen ist.

Reihenhaus, Strafrecht, Wegerecht, Sondernutzungsrecht
Unterschlagung- kein Beweis? Chance durch Anwalt?

allo,

ich habe folgendes Problem: Mein Exfreund schuldet mir Geld.. Ich habe ihm im Oktober 110 Euro geliehen. Im November hat er sich dann von mir getrennt. Ich habe ihn über Facebook mehrmals gefragt wann ich mein Geld kriegen würde, aber es kam keine Antwort. Dann bin ich zu ihm nach Hause und habs von ihm verlangt, doch er behauptet ich hätte ihm nicht so viel geliehen. Wenn dann höchstens 30 Euro und das auch nicht für die Miete. Er meinte er hätte gerade kein Geld und würde mir "ein bisschen geben", wenn er Geld hätte. Ich fuhr enttäuscht nach Hause und habe dann festgestellt, dass er mich in Facebook blockiert hat. Ich schrieb ihm eine SMS und versuchte ihn auch anzurufen abends, doch er hat nicht reagiert.

Zwei Tage später habe ich ihn angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung, dass mein Ex nicht auf der Wache erschienen ist, und das es sich nicht um einen Fall von öffentlichem Interesse handelt.

Nun überlege ich mir einen Anwalt zu nehmen, doch würd das überhaupt sinn machen? Ich brauche mein Geld. Schon allein weil ich momentan Arbeitslosengeld 2 beziehe. Aber auch weil es eindeutig Unterschlagung ist. Nur leider hab ich nicht wirklich einen Beweis. Das heisst, im Chatverlauf liest man immer nur, dass ich ihn dazu auffordere mir mein Geld zu geben (mehrere Tage lang). Aber nie eine Stellungnahme von ihm. Leider hat er mich auch nicht über Facebook damals um Geld gefragt. Das war nur mündlich.

Zeugen gibt es auch nicht, nur dass seine neue Freundin dabei war wo ich zu ihm nach Haus ging. Sie hat also mitgekriegt, dass er behauptet mir höchstens 30 Euro zu schulden. Sicherlich würd Sie aber nicht zu meinen Gunsten aussagen und sogar das abstreiten..

Zwei kleine "Hinweise" die für mich sprechen, habe ich jedoch. Zum einen, dass er nicht auf der Wache erschienen ist.. Zeigt das nicht, dass er was zu verbergen hat? Impliziert das nicht schon ein halbes Schuldeingeständnis? Ich meine, wenn ich, wie er behauptet lügen würde, könnt er ja einfach zur Wache gehn und alles abstreiten ohne sich Sorgen zu machen. Mich wegen Verleumdung anzeigen..

Der andere "Hinweis" ist, dass ich am Tag wo ich ihm das Geld geliehen hab, zusammen mit ihm am Bankautomaten war. Man sieht also, dass ich Geld abhebe und es ihm in die Hand drücke.. ich habe aber gehört, dass die Videoaufnahmen am Bankautomaten nach nem Monat gelöscht werden.. der Vorfall war im Oktober.. hätte ich trotzdem ne Möglichkeit?

Hinzu kommt auch, dass er ein sehr unehrlicher Mensch ist. Er hat mir nicht nur das Geld geschuldet sondern auch meine Hausschlüssel. Zuerst hat er es abgestritten sie zu haben. Aber wo seine Freundin ihn auch gefragt hab, gab er es schliesslich zu.. Ist das nicht auch ein Verdacht, dass ich auch mit dem Geld rechthabe? Und man ihm nicht trauen kann?

Ich bin echt ratlos. Ich möchte gerne wissen ob ich irgendne Möglichkeit hab wieder an mein Geld zu kommen mit Hilfe eines Anwalts. Danke!

Strafrecht, Unterschlagung
Jetzt noch bei der Polizei melden? (Fahrerflucht)

So wies aussieht bin ich heute beim Ausparken gegen das Heck eines anderen Autos gefahren. Bemerkt habe ich den Unfall insofern, dass mein Auto, nachdem ich wegen einem entgegenkommenden Fahrzeugs wieder in die Parklücke musste, relativ schwer los fuhr und etwas geruckelt hat. Verbunden war das ganze mit einem ganz leichten Geräusch.

Nachdem in der Umgebung kaum Passanten waren, außer ein älteres Ehepaar welches den Unfall aber anscheinend nicht bemerkt hatte, hab ich mein Auto aus der Lücke gefahren um den Verkehr nicht zu blockieren und mir dann beide Autos angesehen. Ich konnte weder an meinem, noch am anderen Auto irgendwelche Schäden feststellen.

Nachdem ich dann guten Gewissens weitergefahren bin, bin ich ca eine Stunde später auf der Autobahn zum Tanken gefahren und hab plötzlich eine kleine Schramme + einem kleinen Kratzer am Auto bemerkt. Sofort kam mir der Parklückendelikt in den Kopf und dann war ich erstmal ratlos.

Nachdem ich Freunde + Verwandte angerufen habe um herauszufinden, was ich machen soll, habe ich eigentlich immer nur ein "Fahr heim, das merkt schon keiner" als Antwort bekommen. Dem bin ich dann auch gefolgt. Jetzt, ein paar Stunden später, hab ich aber riesen Angst eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu bekommen.

So weit ich weiß kann man sich doch innerhalb von 24 Stunden noch selbst melden. Würde das für mich trotzdem noch ernsthafte Konsequenzen haben oder würde man "Fahrerflucht" dann komplett ausschließen? Immerhin habe ich den Unfall ja lange nicht bemerkt und, obwohl ich natürlich am Unfallort hätte bleiben können, immerhin würde ich mich dann ja "stellen" um die Sache regeln zu können. Würde meine Haftpflicht bzw. Teilkasko dann für die Schäden am anderen Auto aufkommen? Oder soll ich jetzt doch einfach nur abwarten und auf das Beste hoffen?

Auto, Unfall, fahren, Gesetz, Haftpflichtversicherung, parken, Strafe, Strafrecht, Straßenverkehr
Beleidigung bzw Drohung von eBay Kunden. Wie verhalten? Was tun?

Hallo,

ich hatte die Tage das vergnügen an einen besonders tollen eBay Kunden zu geraten und weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll.

Besagter Kunde kaufte einen elektro Artikel von mir welchen ich als Neuwertig eingestellt hatte, diesen allerdings (wie der Kunde auch wusste) einen Tag in Benutzung hatte.

Nachdem der Kunde den Artikel erhalten hatte (NP des Gerätes lag bei knapp 280€ und mein eBay Verkaufspreis lag bei schlappen 120€!!!) fing die Schreiberei an.

Nachdem er sich beschwert hatte wie "verbraucht" und zerkratzt der Artikel sei wollte er von mir eine Aufwandsentschädigung von 50€ oder Rückgabe des Artikels.

Nachdem ich beides verneint hatte protestierte er natürlich und es herrschte ein ewiger Schriftverkehr zwischen uns beiden. Nachdem das "Problem" von eBay aufgenommen wurde und eBay zu meinen Gunsten regierte ging der Terror los.

Erst eine besänftigende email in der die Rede von "nur noch" 30€ war und ca. 3 Stunden später (obwohl ich nicht geantwortet hatte) eine 180° wende wo ich lediglich nur noch beschimpft wurde.

Inzwischen habe ich rund 5 vollgeschriebene emails von besagtem Kunden, in denen ich als Sohn einer Prostituierten und anders beschimpft wurde.

Das schlimmste ist das in den letzten beiden Nachrichten mir mit meiner Familie gedroht hatte, die Adresse hat der Käufer ja und erwähnt hat er diese auch öfter.

Meine Frage nun, wie soll ich mich verhalten? Was soll ich tun? Der ganze Stress für 120 €. Gut dass die Person am anderen Ende Deutschlands wohnt doch nichts desto trotz ärgert und verunsichert mich das ganze.

Lohnt sich eine Anzeige wegen Beleidigung oder Drohung oder wird sowas einfach untergehen? Was könnte schlimmstenfalls auf Ihn bzw. mich zukommen?

Ich wäre wirklich dankbar für ein paar gute Antworten .

Anwalt, eBay, Anzeige, Beleidigung, Drohung, Strafrecht
Alkohilisierten Fahrer sofort Polizei melden?

Hallo,

ich übe einen Nebenjob in einer Tankstelle aus. Ein großes Leid hierbei ist zu sehen wie viele Leute am Alkohol hängen und nimmt mich immer wieder aufs neue mit.

Seit geraumer Zeit fällt mir ein Kunde auf der immer wieder kommt um Alkohol zu kaufen. Er stinkt auch nach Alkohol und macht einen ungepflegten Eindruck. Letztens war er so sturzbesoffen, dass er seine Jacke verkehrtherum auf links trug. Er war nicht imstande seinen Geldbeutel aus der Jackentasche zu holen, da er nicht begriff, dass die Jacke nach innen gedreht war. Allerdings bemerkte ich erst über die Hofkamera, dass er Fahrer eines Autos ist. Natürlich war er schon weg bevor ich raus laufen konnte.

Was soll ich tun wenn er das nächste Mal kommt? Ich weiß in welcher Ortschaft er wohnt und was für einen Wagen er fährt. Ich könnte auch sein Nummernschild noch herausfinden. Soll ich mich einfach verweigern ihm Alkohol zu verkaufen? Oder soll ich ihn sofort bei der Polizei melden? Denn er wird sich den Stoff sonstwo anders besorgen und durch die Gegend fahren.

Ich will das nicht melden weil ich irgendwen in die Pfanne hauen will, sondern ich habe Angst jemand könnte zu Schaden kommen. Denn beim Autofahren gefährdet man nicht nur sich selbst sondern alle anderen die am Verkehr teilnehmen ebenso. Wenn der Herr so besoffen war, dass er nicht imstande war den Geldbeutel aus der Jacke zu holen oder Kleingeld das runter fiel aufzuheben, dann stellt er doch am Steuer für alle ein Risiko da.

Was meint ihr? Und droht mir irgendwas falls er dann kontrolliert wird und kein Alkohol im Blut hat? Kann ich mich wegen Verleumdung oder sonstwas strafbar machen?

Polizei rufen 81%
kein Alkohol an ihn verkaufen 19%
nichts tun 0%
Auto, Beruf, Gefahr, Polizei, Alkohol, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Psychologie, Strafrecht
Kann ich den Hund einfach mitnehmen?

Hallo, ich habe von meiner Mutter 2008 einen Hund "geschenkt" bekommen, mir liegt sehr viel an diesem Tier da ich meine meiste Zeit mit ihr verbringe. Nun zum Problem: Ich wohne seit einem Jahr nichtmehr zuhause da ich ausziehen musste, ( wer wissen mag warum kann sich meine erste Frage ansehen ) ich wohne leider noch in der selben Straße wie meine Mutter. Daher haben wir uns den Hund quasi geteilt. Eine Hälfte der Woche sie, die andere ich.

Nun möchte ich Mitte des Jahres rund 500km von zuhause wegziehen und frage mich, was mache ich mit dem Hund? Meine Mutter ist schwer krank ( Psychisch und auch Körperlich ) sie ist den ganzen Tag zuhause und wenn sie den Hund hat geht sie 1, 2 mal am Tag mit ihr raus, dieses "raus gehen" heißt vor die Haustür und wieder rein. Sie macht nichts mit dem Hund und der Hund wird auch immer Dicker, wenn sie bei mir ist Versuche ich es immer irgendwie noch zu retten, was aber nicht möglich ist. Zu dem hat sie das Tier schon oft geschlagen.

Wenn ich nun wegziehe kann ich es mir nicht vorstellen ohne das Tier zu gehen da es in den letzten paar Jahren zu meiner vertrautesten "Person" geworden ist, so blöd sich das auch anhört.

Ich würde den Hund ja einfach mitnehmen.. aber wie befinde ich mich da auf dem Rechtlichem Gleis? Ich meine das Tier gehört uns beiden ja und auf eine Einigung lässt sie sich auch nicht ein. Ich kann aber mit 100% Sicherheit sagen dass sie nicht in der Lage ist sich darum zu kümmern. Das einzige was sie tut ist dem Hund essen geben.

Ich möchte meinen Hund mitnehmen, mir würde es auch keine Probleme bereiten, ich bin zwar in Ausbildung dann aber die Mutter meines Freundes würde sich Tagsüber um sie kümmern, sogar gerne.

Mache ich mich Strafbar wenn ich den Hund einfach mitnehme? Es existiert von dem Hund nur ein Reisepass aus Polen da wir sie damals aus dem Tierheim geholt haben. Bringt es was wenn ich den habe? ( habe echt keine Ahnung ).

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen und mit meinem Hund ein besseres Leben beginnen, ich könnte meinen Hund nicht bei so einer Person zurück lassen.

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Beleidigung - 14Jahre, wie hohe Geldstrafe zu erwarten?

Hallo Community!

Vorerst: Ich weiss das es echt scheie war, das zu machen. Ich habe mich 3Tage danach im Schulbus persönlich bei dem Oer entschuldigt.

Das geschah: Mir war langeweilig, und ich habe von der neuen WhatsApp- Killermessage gehört die Whatsapp abstürzen lässt. Ich fragte einen Freund ob er jemand kennt, den man damit verarschen könnte und er schickte mir einen Kontakt. Ich schrieb die Person an, und schrieb Dinge wie "Willst du für 3€ fien", "Ich habe auf dich gewit" und "ich will dich fi**en". Nun hat mich diese Person für beleidigung angezeigt, und ich habe soeben eine Polizeiliche Vorladung bekommen.

Anlass: § 185 Strafgesetzbuch, Beleidigung

Nun wollte ich fragen welche Strafe ich zu erwarten habe. Meine Schwester studiert, und hat bereits ihren Rechtsschein, und sagte mir das ich mit einer Geldstrafe in höhe von bis zu 5000€! Es wird wohl durch den Nettobetrag des Angezeigten (in dem Fall meine Mutter) berechnet. 30% in Tageslöhnen, wohl mindestens 30Tagessätze. Das bedeutet, 30tage lang 30% des Nettogehaltes meiner Mutter. Das wären 50%x30= 1500€! Aber 1500€ Geldstrafe für einen 14Jährigen? Das kommt mir etwas seltsam vor, weshalb ich euren Rat brauche. War jemand schonmal in dieser Situation und kann mir sagen wie es bei ihm abgelaufen ist? Meine Schwester sagte das es bei Beleidung keine Strafminderung wegen der nicht-volljährigkeit gibt. Hat sie recht?

Zu mir: Ich bin 14Jahre alt, meine Mutter ist alleinerziehend und ich habe nur eine 24Jährige Schwester die wo anders wohnt, aber hier bei uns gemeldet ist. In meiner vergangenheit hatte ich anfang 2013 (13Jahre) eine Anzeige wegen Körperverletzung die jedoch fallen gelassen wurde.

Ich will nicht sagen, das es nicht falsch war, und ich nicht nicht zur Rechenschaft gezogen werde! Ich weiss das es falsch war, und ich büße jetzt dafür ein.

Jugendliche, Gericht, Beleidigung, Folgen, Strafe, Strafrecht

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