Die Frage ist wie gesagt, ob die Polizei Zugriff auf Daten wie getätigte Bestellungen hat und ob sie diese bei einer Ermittlung eingesetzt werden dürfen. Beispiel: Eine Person hat eine leichte Straftat begangen und hat den dafür benötigten Gegenstand im Internet bestellt. Der Polizei wird die Straftat gemeldet/sie entdeckt die Straftat und versucht nun herauszufinden, wer der Täter ist. Ist es nun ein legitimes Mittel, zu überprüfen, ob ein umliegender Bewohner besagten Gegenstand im Internet gekauft hat oder hat die Polizei/die Staatsanwaltschaft darauf keinen Zugriff?