Zum Vorfall: Ich wurde heute bei einer Zollkontrolle an der tschechischen Grenze in Sachsen kontrolliert. Ich leugnete zunächst die Einfuhr von Drogen , und der Drogentest fiel auch negativ aus. Als ich es dann doch zugab , da sie mich gründlicher durchsuchen wollten, fanden sie bei mir eine Menge von 3,8 brutto ,wie sich bei der späteren Wiegung ergab , während sie eine GKU durchführten , und ein Hund mein Auto durchsuchte.Es wurde eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gestellt. In meinem Auto wurde nichts gefunden , der Drogentest viel negativ aus ,ich bin Ersttäter und es handelt sich um eine geringe von 3,8 g brutto.

Welche Strafe wird mich nun erwarten?