Stress mit Drogen-Dealern

Hallo Liebe Leute,

Ich habe ein unschönes Problem.

Momentan mache ich Mein Fachabi nach und Arbeite nebenbei. Ich wohne momentan mal hier, mal dort das ist echt kein schönes Leben.

Das ist nun das resultat von meiner vergangenheit.

Ich habe noch eine gute 4stellige Summe bei Drogendealern offen. Sie wohnen zwar etwas weit weg, aber ich werde in letzter Zeit des öfteren Verfolgt.

Ich habe zwar wohl gute Instinkte aber ich habe darrauf echt keine lust mehr im Bus oder sonstwo hinter mir ein paar Kurden sitzen zu haben die nur schauen wo ich Hingehe um mich das nächste mal dort Abzufangen und ich dann wieder wegrennenmuss mit ner Tasche mit Laptop usw.

Ich habe drohung via WhatsAPP, SMS, Gespräche bekommen indem mir angedroht würde sie würden mir jeden einzelnen Knochen meines Körpers brechen und das Geschuldete Geld an RICHTIG schlimme leute einfach Verschenken tagtägliche bedrohungsmails, ICH SUCHE dich usw..

Es geht sogar so weit, das ich teilweise mit ner 9mm rumgelaufen bin nur aus Angst.

Ich will aber auch nicht wegziehen, ich habe kaum Familie jedoch nur meine 2 besten Freunde die alles über mich wissen und zu JEDER zeit da waren.

Egal ob ich mit Drogen zu tun hatte, Selbständig war , Harz4 oder sonstwas.

Dazu sauf ich mir am Wochenende die Birne voll, weil ich dann endlich wieder klar denken kann.

Ich habe ein Schnitt von 1.8 und sogar 2 Unternehmen die mich als Azubi -> IT-Systemkaufmann mit der Kusshand nehmen würden, sogar die Aussichten auf ein Duales Studium.

Wie komme ich hier am besten Raus, abgesehen mal von den anderen Schulden die ca 6000-7000€ Betragen sodass ich sogar schon eine Eidestaatliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben musste.

Die ganzen Leute bekommen das alles nicht mit aber so langsam werde ich Paranoid ich bin ein Starker Mensch jedoch wusste ich eig. immer wie ich meine Probleme löse doch jetzt, keine Drogen, kein Alkohol, ich will Normal werden weil ich was in meinem Kopf habe und erfolgreich werden kann.

HILFE?!

Schulden, Drogen, Strafrecht
Hausdurchsuchung, wegen des Kaufen von Polenböllern im Internet

Hallo,

momentan gibt es bei einem Freund von mir ein mehr oder weniger großes Problem.

Gestern früh um 6 Uhr standen bei Ihm 3 Beamte von der Kriminalpolizei vor der tür, welche einen durchsuchungsbefehl für sein Haus bzw. seine Zimmer hatten.

´Er hätte vor 2 Jahren, damals mit 14, bei´einem privaten Verkäufer im Internet für 90 € 10 Packungen Böller bestellt. Dabei handelte es sich aber um einen fake Verkäufer, der sich die nummer einer Paysafekarte geben lies, und dann absprang. Somit bekamm er nie ein Packet welches besagte sachen enthielt. Aufgrund dessen, machten sie nun 2 Jahre später eine Hausdurchsuchung bei ihm um diese Böller zu finden.

Natürlich gingen sie leer aus.

Das Problem ist nur das sie den PC mitgenommen haben , um auf diesem Beweise oder soetwas zu finden. Da dieser erst nach dem "fake Kauf" erwoben wurde können auf diesem keine beweise sein.

Wie kann er sich dagen wehren? Der angebliche verkäufer wurde wohl dingfest gemacht und hatte dann irgendwo die Anschirft meines Freundes..

Da er nie wirklich die böller erhielt kann ihm doch nix passiere oder?

Es waren vlt. noch gecrackde pc spiele auf dem PC kann er dafür strafbar gemacht werden?

Wenn ein packet angekommen wäre ,könnte man doch eh nicht den Ihalt 2 Jahre nach dem eigentlichen delikt nachweisen ...

Grüße

Computer, Anwalt, Polenböller, Rechtschreibung, Sprengstoff, Strafrecht
Was bedeutet Ordnungsamt Ermittlung?

Hallo,

ich habe heute Morgen einen ziemlichen Schock bekommen, als das Ordnungsamt mich bei meinen Eltern anrief (woher die meine handy Nummer haben ist mir ein Rätsel). Ich dachte schon es sei irgendwas schlimmes passiert, aber der Beamte meinte nur, dass Post, die sie an meine Adresse schickten, zurückgeschickt wurde, und fragte, ob ich an dem Ort noch wohnhaft bin, weil sie auch schon geklingelt haben und keiner da war. Sie meinten, die hätten mir einen Zettel in den Briefkasten geworfen. Ich wusste zwar nicht, worum es ging, ging aber davon aus, dass es wegen meines Autos war, welches vor 5 Monaten ca abgeschleppt wurde, und ich die Rechnung für die Strafe noch gar nicht bekommen hatte (ich ging davon aus, dass sie es vergessen hatten oder es irgendwie verzögert zugeschickt wird). Der Beamte am Telefon war auch ziemlich kurz angebunden. Nun bin ich nach Kurzem Besuch bei meinen Eltern in meiner eigenen Wohnung angekommen und habe den zettel gefunden, den sie mir in den Briefkasten warfen. Dort steht drauf, dass ich zurückrufen soll und als Betreff: "Ermittlung" . Was heisst das denn jetzt genau? Heisst Ermittlung nicht, dass es sich um eine Straftat handelt (derer ich mir trotz langen nachdenkens aber nicht bewusst bin)? Geht es vll. doch nicht um das Auto, was vor langer Zeit abgeschleppt wurde? Weiß einer von Euch Rat, was Ermittlung heissen könnte? Wenn ich irgendwann mal zu schnell gefahren bin (was ich eigentlich nie tu) hat dann das Ordnungsamt was damit zu tun? Bzw wenn mich jemand angezeigt hat wegen irgendeines Verstoßes, müsste sich doch eher die Polizei melden...

Liebe Grüße

Verkehrsrecht, Strafrecht
brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

Hallo liebe Community,

Ich habe (vor) letzte Woche auf Facebook einen Fakeaccount erstellt, und mich bei jemand als Polizist ausgegeben. Dabei wollte ich von dieser Person nur Informationen haben, habe diese aber nicht mit diesem Amt unter Druck gesetzt, Geld verlangt, oder sonst was.

Ich wusste nicht einmal, dass es solch eine Straftat (§132, StGB) überhaupt gibt. naja hinterher ist man immer schlauer -.-

Mein Problem ist jetzt aber ... Ich habe noch nie eine Straftat begangen. Habe also nichts im Führungszeugniss. Nun bekomme ich eine Vorladung als Beschuldigter, wegen Amtsanmaßung. Die Strafe liegt bei 2 Jahren FS oder Geldstrafe. Mich macht diese Situation gerade mehr als nur fertig.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme? und wie schaut es denn aus mit meinem blanken Führungszeignis? bekäme ich da nicht Bewährung oder sowas?

Und wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?

und noch etwas ... ich stecke momentan in einer Ausbildung, und bin noch in der Probezeit (4 Monate). Wie wirkt sich eine Bewährungsstrafe und damit ein Eintrag in mein Führungszeugnis auf meine Arbeit aus?

Ich bin echt nicht der kriminelle typ. Es war einfach nur Dummheit, und würde sowas echt nicht nochmal tun. Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Recht, Gericht, Anhörung, Anzeige, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafrecht, Vorladung, amtsanmassung
Anzeige ohne Beweise? (Sachbeschädigung)

Meine ehmalige Schule bestellte mich her, um mir eine Kritzelei auf der Toilettentür zu zeigen, welche eine klassische " 'name' was here" war. Welch Wunder, mein Name war zu lesen. Ich war es jedoch nicht und hab ihnen ausdrücklich gesagt, wer die Personen sein könnten die das gewesen sind, da ich mich mit einer bestimmten Clique stark zerstritten hab, als ich von der Schule ging. Ich habe die Schrift von einem der Mädels erkannt und es an die Lehrerin weitergegeben. Jedoch meinten sie, da ich leider in der Vergangenheit (sowie dieses mädchen auch) auch kein totales Unschuldslamm war, mir nicht soooo wirklich zu vertrauen. Wie dem auch sei hab ich nochmals versichert, dass ich es nicht war. Sie werden jetzt gegen diese Clique vorgehen, aber meinten, dass sie eine Anzeige erstatten wollten, wenn sie nichts rausbekommen.

Können sie das einfach so?! Sie haben doch keinen Beweis dafür, dass ich es wirklich war oder nicht. Ist ja echt nicht schwer mit nem Edding auf ein Klo zu gehen und zu schreiben "blablabla was here" ohne es selbst zu sein.

Ich mach mir einfach sorgen, da diese Mädels verflucht gut im Lügen sind und untereinander alles gut absprechen können, bevor sie zur Rechenschaft gezogen werden. Das würde mich nämlich mein Abi kosten. Da ich in der 10. zurück könnte um mein Abi nachzuholen. Und mit ner Anzeige wäre das Hausverbot sicher.

Was mach ich dann wenn, sie denen mehr glauben als mir?!

Anzeige, Sachbeschädigung, Strafrecht, Unschuld
Anzeige wegen Beleidigung gegen Türsteher

War gestern abend mit ein paar Freunden unterwegs. Bin dann mal wieder vom Türsteher angewiesen worden, ihm meinen Ausweis zu zeigen. Vorher war ich schon Einkaufen und wurde auch dort nach dem Ausweis gefragt. Das Problem ist, dass ich schon 23 bin, und es mir einfach tierisch auf den Senkel geht, dass ich immer gefragt werde, nur weil ich halt wie 16 aussehe. Durch das vorherige Einkaufen im Supermarkt war ich natürlich auch schon geladen (wegen Ausweiskontrolle), und dummerweise hatte ich meinen Geldbeutel beim Kollegen vergessen, bevor wir zum Club gegangen sind. Ziemlich ärgerlich, denn wie gesagt, ließen sie mich nicht rein. Ich habe daraufhin versucht den Türstehern ruhig klarzumachen, dass ich bereits 22 bin (allein die Tatsache, dass alle andern 21-25 waren hätte sie überzeugen müssen). Sie habens mir nicht abgenommen und mich abgewiesen. Ich wurde ein bisschen ausfälliger. Nachdem sie mich dann verfolgt haben, bin ich weggerannt und dann aber freiwillig wieder gekommen, da meine Kollegen ja noch da waren. Die Türsteher hatten schon die Polizei gerufen und die haben mich dann auch schließlich vernommen.

Nunja, der Punkt ist, dass ich jetzt wegen angeblicher Beleidigung eine Anzeige an der Backe habe. Einkommen habe ich keines (Student). Führt so eine Anzeige zwangsweise zu einer Verhandlung, oder wird da erstmal versucht das polizeilich zu regeln ? Welche Strafe muss ich befürchten ? Ich habe keine Vorstrafen oder andere Delikte bisher begangen und war während der "Beleidigung" angetrunken.

Ich denke sie haben die Anzeige auch nur gestellt, weil ich noch aggressiv gegen ein Fahrrad getreten habe (das hat aber natürlich keinen Schaden genommen und die Anzeige wegen Sachbeschädigung ist ausgeblieben).

Sonst irgendwelche Tipps ?

Disco, Anzeige, Beleidigung, Club, Strafrecht, Türsteher
Schadensersatz nicht zahlen (zivilrechtl.) - JVA?

Guten Morgen alle zusammen.

Ich hab da eine Frage.

Undzwar waren 2 Freunde und ich vor einiger Zeit unterwegs nachts und haben einiges getrunken (bei der Polizei später rund 2 promille), und haben dann (jugendlicher leichtsinn und alkohol halt), gedacht wir brechen uns an einem auto mal nen Mercedes Stern ab. Daraus wurde im betrunkenen Zustand dann randalieren, an mehreren Autos. Letztendlich wurden wir festgenommen.

Aber um die Tat an sich geht es garnicht. Heute bekamen wir einen Brief, wir sollen 7548,44€ bis zum 25.09. auf ein Anwaltskonto überweisen.

So nun meine Frage: Wir sind alle erst 18/19, noch Schüler, kein eigenes Einkommen und können das nicht zahlen. Ich wohne dazu noch alleine, finanziere das vom Unterhalt. Was passiert da bei einer zivilrechtlichen Klage?

Mir ist von mehreren schon gesagt worden es passiert im Prinzip nichts, wenn bei uns nichts geholt und nicht gepfändet werden kann, ist das so. Es könnte darauf hinauslaufen das die Geschädigten immer wieder vollstrecken, bis zu 30 Jahre lang, und wir dann zahlen müssen wenn bei uns was zu holen ist.

Stimmt das? Da das die zivilrechtliche Seite ist. Die strafrechtliche Seite mit wahrscheinlich einem Haufen Sozialstunden machen mir da weniger Sorgen.

Nur meine Mutter ist natürlich völlig aufgelöst, aber die kann finanziell auch nicht helfen. Sie denkt, wenn ich das nicht bezahlen kann sitze ich das in der JVA als Tagessätze ab.

Aber das ist doch nur bei einer vom Gericht angeordneten Geldstrafe so oder nicht? Oder kann man wegen einer Zivilrechtlichen Schadensersatzforderung auch in den Knast gehen wenn man nicht zahlen kann?

Danke im Vorraus, und bitte keine Moralapostel Sprüche, ich weiß das das großer Mist war, auch wenn wir total blau waren, und ich bereue es ohne Ende!

Anwalt, Gericht, Gefängnis, Strafe, Strafrecht, Zivilrecht
Youtube-Nutzer begeht beim Kommentieren Volksverhetzung - Anzeige bei Polizei sinnvoll?

Moin moin,

der Titel sagt eigentlich schon genug aus. Ich bin auf einen Youtube-Nutzer gestoßen, dessen Kommentare unter einigen Videos bezüglich Neonazismus und "Kampf gegen Links" ziemlich heftig ausfallen. Um das mal genauer zu erklären, ein anderer Nutzer hatte mit ihm eine heftige Auseinandersetzung und dabei sind mit Kommentare von dem ersten aufgefallen, aus denen ich folgere, dass es sich bei diesem Nutzer um einen Anhänger des Rechtsextremismus handelt. Anders als andere Vertreter dieser Richtung hatte er eine gefährliche Strategie: Mit geschickten Wahrheitsverdrehungen versuchen, andere zu manipulieren und so von brauner Ideologie zu überzeugen. Dass es sich dabei um Volksverhetzung handelt - ist für mich unbestreitbar.

Jetzt ist meine Frage: Macht es Sinn, oder ist es sogar unbedingt nötig, gegen diesen Youtube-Benutzer aufgrund von Volksverhetzung Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten? Zur Info: Es handelt sich dabei um eine volljährige, in Deutschland lebende Person, die sich durch Volksverhetzung laut meiner Auffassung eindeutig strafbar macht.

Versuche, Youtube zu benachrichtigen, haben nicht funktioniert. Ich habe keine Möglichkeit gefunden, zu ihnen direkt Kontakt aufzunehmen, und das automatische Kontaktformular zum Melden von Usern hilft mir in dem Fall nicht weiter.

Dass die Polizei die Person ausfindig machen könnte, wenn Anzeige erstattet wird, daran gibt es für mich keine Zweifel. Die Frage ist eben nur, ob es Sinn macht.

YouTube, Polizei, Strafrecht
Führerscheinentzug Alkohol, aber nicht gefahren

Hallo Leute gestern abend haben wir gefeiert und ich war ziemlich voll , Wir sind von der Hausparty in Richtung Kneipe die zu war und standen dann bei meinem Auto was ca. 100 Meter von der Hausparty entfernt war.

Irgendwann kam die Polizei wir waren etwas laut und ich musste pusten 1,85 Promille , die haben gemeint ich wäre gefahren weil das Auto warm ist und mein Radio eingeschaltet war. 2 Freunde und noch 2 Kollegen von einem Freund haben alle gesagt ich bin nicht gefahren und ich habs auch gesagt das ich nicht gefahren bin , Sie haben mich mitgenommen Blutabnahme etc. ich habe die Aussage verweigert aber ich weis auch nicht mehr wie alles war was die gefragt haben ich will Montag zum Anwalt und das klären aber können die mir eigenlich überhaupt was wenn der Schlüssel garnicht steckt das Auto steht nur und Radio war an ich habe die Gewohnheit wenn ich Musik höre ab und zu das Auto anzulassen wegen der Batterie aber zu dem Zeitpunkt war es Aus und keiner Saß drinne als die Polizei kam und meine Freunde haben gesagt das wir nicht mit dem Auto gefahren sind die haben mich einfach verhaftet und mitgenommen wie Sieht das so aus? Hab ich da Möglichkeiten? Weil Auto aus , kann ja sein das es warm war na und trotzdem keine Zeugenaussage die besagt das ich gefahren bin un ich bin auch net gefahren , war zwar gut voll aber ich fahr kein Auto wenn ich trinke never ever vll habt ihr ja ein netten Rat bis ich zum Anwalt gegangen bin.

Polizei, Alkohol, Führerschein, Führerscheinentzug, Strafrecht
Flaschenwurf: Schwere Körperverletzung gem. §224 I,II StGB?Bitte um Ihre Meinungen und Hilfe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

undzwar hätte ich gerne Informationen zu folgendem Sachverhalt.

Vorbestrafte Person X wird vorgeworfen einer minderjährigen Person Y in einer Partynacht vor einer Diskothek mittels einer Flasche Veletzungen zugezogen zu haben. X ist aufgrund von schwerer Körperverletzung, Diebstahl mit räuberischer Erpressung vier Jahre inhaftiert gewesen. Y, der im Alter von 17 Jahren ist, gibt vor mit seiner Mutter anwesend gewesen zu sein. Nach dem benannten Diskobesuch kommen X und Y um 4 Uhr morgens (!) in eine Meinungsverschiedenheit. Beide Parteien sind stark alkoholisiert. Nachdem X den Y provoziert hat, nahm dieser (laut Y) eine am Boden gelegene Flasche und schlägt diese gezielt auf den Kopf des Y. Ebenfalls nach Aussagen des Y geht dieser zu Boden und erleidet an einer Gehirnschütterung sowie eine Prellung (Ärztliches Befund derselben Nacht bestätigen eine leichte Gehirnerschütterung sowie eine Prellung, stationäre Aufnahme zur Ausnüchterung des Y - nicht aufgrund der Kopfverletzung) Das Hematom am Kopf konnte festgestellt werden, jedoch nicht, ob diiese Verletzung von einer Flasche kommt oder Y sich diese bei anderen Aktivitäten zugezogen hatte. X wird um 4:33Uhr noch vor Ort festgenommen. Polizisten suchten noch zu diesem Zeitpunkt die benannte Flasche, oder Scherben dieser - blieben jedoch erfolglos. Bei der Polizei wurde X Blut abgenommen: * Alkoholtest: 1,57Promile Andere Reaktionen des X sind völlig normal vorhanden.

Zeugenaussage des Zeugen Z: Z, der ebenfalls alkoholisiert war, behauptet den ganzen Verlauf des Geschehens beobachtet zu haben. Z und B sind Freunde. Wiedersprüchlich hierbei ist auch die Aussage, dass Z meint B wäre NICHT zu Boden gegangen wohingegen B behauptet es wäre so.

Familienangehörige des X holen ihn von der Polizei ab. Vor Ort wird ihnen von einem angeblich existierenden Video erzählt - welches bis heute nicht aufgetaucht ist. In diesem Video soll die komplette Tat aufgezeichnet sein, also direkt vor der Diskothek plaziert.

Nun würde ich gerne wissen, ob diese Kriterien ausreichen um den Angeklagten X gem. § 224StGB wegen einer gefährlichen Korperverletzung einer Freiheitsstrafte zu unterziehen, oder ob hierbei keine Beweise für die von B geschilderte Tat vorliegen und das Verfahren im Zweifel für den Angeklagten eingestellt wird.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Eine sehr besorgte Angehörige :)

Strafrecht
Strafverfahren wegen Beschädigung einer Leitplanke!?!

Wir haben im Kollegenkreis folgenden Fall disskutiert und keine einheitliche Meinung erzielen können:

Herr X fährt auf der Autobahn, kollidiert kurz mit der Leitplanke und beschädigt diese somit. Er fängt das Auto ab, fährt zu nächstgelegenen Polizeidienststelle und läßt den Unfall aufnehmen. Es entstand kein Personenschaden und außer der Leitplanke gab es keine weiteren Unfallbeteiligten. Zeugen stehen nicht zur Verfügung. Nach Belehrung durch den den Unfall aufnehmenden Polizisten gibt Herr X zu Protokoll:

"Ich bin eingeschlafen, habe zwischen Raststätte A und Ausfahrt B die Leitplanke beschädigt und auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens nicht an der Unfallstelle angehalten. Die Geschwindigkeit betrug konstant 110 km/h (Tempomat). Nach Verlassen der Autobahn an der Abfahrt B habe ich telefonisch Kontakt mit der örtlichen Polizei aufgenommen. Diese verwies mich an die nachstgelegene Dieststelle zur Unfallaufnahme."

Zumindest mit der Aussage, eingeschlafen zu sein, hat sich Herr X unwissentlich schwer belastet und ihn erwartet nun sicherlich ein Strafverfahren. Unfallflucht wird unter dem Aspekt der Schadensbegrenzung und Gefährdungsminimierung eventuell nicht angeklagt werden, auf jeden Fall aber die Verkehrsgefährdung auf Grund fehlender Fahrtüchtigkeit (Übermüdung).

Macht es Sinn, wenn Herr X auf dem Anhörungsbogen zugibt, bei der Unfallaufnahme auf Grund von Schock, Aufregung und falsch verstandener Bereitschaft zur schlüssigen Unfallaufklärung wissentlich und unwissentlich falsche Angaben gemacht zu haben? Unwissentlich falsch war seine Angabe zum Unfallort. Dieser lag kurz vor einer Raststätte und nicht kurz dahinter. Die Raststätte wurde in der Aufregung nicht wahrgenommen und als bereits passiert angenommen. Wissentlich falsch war die Aussage, eingeschlafen zu sein. In Wirklichkeit war eine Schachtel Zigaretten runter gefallen und wurde aufgehoben. Dabei geriet die Fahrbahn außerhalb des Sichtbereiches des Fahrers und das Fahrzeug aus der Fahrspur über den Standstreifen an die Leitplanke. Die Version "Einschlafen" wurde vorgebracht, um einen schlüssigen Unfallhergang zu präsentieren und sich durch die Nebenbeschäftigung "Zigaretten suchen und aufheben" nicht zu belasten. Welche Ironie des Schicksals!

Kann Herr X durch die nachträgliche Aussage auf dem Anhörungsbogen das drohende Strafverfahren abwenden oder zumindest seine Position verbessen und ein zu erwarendes Strafmaß mindern? Oder verschlimmert er nur seine Situation mit der Aussage?

Was meinen die Profis?

Verkehrsrecht, Strafrecht

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