Berufsschule schwänzen über 18 Strafbar? (BW)

Hallo ich bin 18 Jahre alt und "offiziell" Berufsschüler aber ohne Ausbildung also Vollzeitschüler! Aus bestimmten Persönlichen Gründen bin ich schon länger nicht mehr in die Schule gegangen. UNGEFÄHR 4 MONATE NICHT MEHR. Nun habe ich 3 (!) Bußgeldbescheide bekommen mit der Überschrift "Anhörung im Bußgeldverfahren" in denen steht ich kann / solle mich zur Sache äußern & Stellung nehmen. Das habe ich allerdings nicht getan, warum ist egal.

Und nun beschäftigt mich sehr die frage, da ich schon seit März nicht mehr die Schule besuche aber immer noch angemeldet bin & nun schon das 3. Bußgeldverfahren gegen mich läuft, ob ich überhaupt eine Strafe bekomme (weil ich ja schon 18 bin & meine Schulpflicht eig erfüllt habe) und wenn ja wie hoch denn diese ungefähr sein wird?? & wird das dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen oder klärt das der Staatsanwalt?

Überall lese ich etwas anderes. & noch ein problem ist, ich habe kein festes Einkommen, dh was passiert wenn ich das Bußgeld nicht zahlen kann? Tagessätze a 25€? Oder Sozialstunden?

Ich bin wirklich sehr verzweifelt & weiß nicht was ich jetzt noch machen soll & ich hoffe wirklich sehr das mir irgendjemand eine ehrliche & richtige Antwort geben kann, er würde mir eine große Last der ungewissheit von der Schulter nehmen.... Ich bedanke mich schon einmal herzlich! Und entschuldige mich für meine Unwissenheit, aber bei mir läuft grade alles drunter und drüber... -.-

Schule, Bußgeld, Gesetz, Baden-Württemberg, Berufsschule, Ordnungswidrigkeit, Schulpflicht, Strafrecht
Hausverwaltung Veruntreuung? Staatsanwaltschaft einschalten?

Hallo, ein Eigentümer verpachtet seinen Anteil an einer Gewerbeimmobilie an einen Pächter. Nun gerät der Eigentümer in finanz. Schwierigkeiten, es erfolgt erstmal die Pfändung der Pacht durch seine finanzierende Bank. Die Bank als Gläubigerin weist den Pächter an, die Pacht nicht mehr dem Eigentümer auszuzahlen, sondern zuerst die Betriebskosten an die Hausverwaltung abzuführen und den Rest der Pacht soll er direkt an die Bank zahlen. Der Eigentümer verliert den Überblick über die Zahlungsflüsse. Wider erwarten erreicht der Eigentümer nach 2 Jahren die Aufhebung der Pfändung. Bei der anschließenden Nach-Überprüfung der monatlichen Kontoaufstellung der vergangenen Monate fällt dem Eigentümer auf, dass in einem Monat vom Pächter ein Betrag von 2000 EUR auf das Wohngeldkonto eingezahlt wurde. In einem Kontoauszug, der einen Monat nach der Einzahlung ausgestellt wurde, fehlt dieser Betrag und es wird wieder ein Sollsaldo von 2000 EUR ausgewiesen.

Es deutet daraufhin, dass die Hausverwaltung hier vorsätzlich diesen eingezahlten Betrag im nächsten Kontoauszug wieder rausgelöscht hat, da sie sich ziemlich sicher war, dass der Eigentümer ziemlich sicher zwangsversteigert wird. Die Mitarbeiter der Hausverwaltung verweigerten nach einigen Zusendungen dann auch plötzlich den monatlichen Ausdruck und Zusendung von Betriebskosten-Kontoauszügen (nur noch gegen hohes Entgelt).

Nun fordert die Hausverwaltung den Eigentümer mit Androhung eines Mahnbescheids auf, den offenen Sollsaldo zu begleichen. Der Eigentümer hat die Hausverwaltung bis jetzt noch nicht auf diese Sache angesprochen, da er (straf?)-rechtliche Schritte einleiten möchte. Er war bereits beim Anwalt, dieser hat ihm geraten den Mahnbescheid abzuwarten und dann Widerspruch einzulegen. Jedoch wünscht sich der Eigentümer eine radikalere Vorgehensweise gegenüber der Hausverwaltung, beispielsweise Einschaltung der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von Geldern. Die Einzahlung der verschwundenen Summe kann er anhand von Abrechnungen seines Pächters nachweisen, der die Einzahlung bestätigen kann. Wäre eine Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei dieser veruntreuten Summe (2000 EUR) sinnvoll oder ist hier eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten?

Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Strafrecht, Weg
was erwartet mich ich wurde unschuldig angezeigt!

hallo zusammen, meine ex verlobte hat mich angezeigt weil sie nicht damit klar kommt das ich jetz eine neue lebenspartnerin habe. sie hat bei der polizei ausgesagt das ich sie in der beziehung geschlagen hätte mehrmals! und das ich ihr goldschmuck nicht zurückgegeben habe und dann hat sie noch erzählt das sie in MEINEM schrank 3800 euro versteckt hat und ich sie entwendet haben soll! totallerrr schwachsinn sie hat auch für alles was sie gesagt hat, keine beweise ! nichts davon stimmt!!!!! also hab ich mir auch keine sorgen gemacht als ich zur polizei gegangen bin um auszusagen.. aber dann sagte die polizistin da wir verlobt waren kann es sehr gut sein kann das ich im gerricht mit ihrer ausage schuldig werden kann. wären wir nicht verlobt gewesen wäre es wohl kein problem aber da wir verlobt waren hätte ich wohl ein EHEVERSPRECHEN gebroch halllooooo wir waren nicht standesamtlich verheiratet und auserdem hat sie schluss gemacht und nicht ich das hat mich soo geärgert ich sehe das überhaupt nicht ein das ich unschuldig bestraft werde.

meine frage an euch ist jetz für was such ich mir jetz einnen anwalt? eherecht? fammilien recht? ect.

und kann es wirklich sein das ich schuldig sein kann obwohl das nicht stimmt was sie sagt?

auserdem hat sie gesagt das ich sie am 30.11 geschlagen hätte..

aber leider hat sie das was falsches gesagt denn am 30.11 waren wir getrennt und sie war ganz weit weg und dank meinem handy mit den ganzen sms von ihr kann ich das beweisen!

eure antworten sind mir sehr wichtig danke im vorraus gru DP

Polizei, Anwalt, Gesetz, Gericht, Ehe, Strafrecht
Anzeige wg Hausfriedensbruch

Hallo, ich hätte mal ne wichtige Frage,

ich werd in 2 Monaten 18, und war letztens auf einer Fasnachtsveranstaltung in einer Halle nach 24Uhr. Neben mir waren noch mindestens 100 weitere Minderjährige in dieser Halle, aber mich hat es eben erwischt und ich wurde ca gegen 1 rausgeworfen. Ich habe dann die Jacke von einem Freund mitgenommen, weil ich sie mit meiner Jacke zusammen bei der Garderobe abgegeben hatte. Der Security lehnte jedoch ab, mich nach drinnen zu begleiten und sie ihm wieder zu geben und ihm mitzuteilen, dass ich draußen bin. Außerdem hatte ich geplant, bei diesem Freund zu übernachten, da er zu Fuß ca 5min vom Veranstaltungsort weg wohnt und ich ca 5km weit weg wohne. Dann kamen mehrere Umstände zusammen: sein Pulli, die Möglichkeit bei ihm zu übernachten, ein leerer Handyakku, starker Alkoholkonsum und ein schlecht positionierter Zaun beim Raucherbereich des Veranstltungsorts, welcher es einem möglich ohne Probleme, wieder hineinzugelangen. Also tat ich dies, konnte meinen Freund nicht finden und wurde innerhalb der nächsten 3min direkt wieder rausgeschmissen. Ich saß dann eine Weile draußen und hab übelegt, was ich machen sollte. Mein Taxigeld hatte ich schon versoffen und mein Handyakku war eh leer. Der Alkohol in mir brachten mich schließlich zu der Dummheit, wieder rein zu gehen. Ich hab meinen Freund dann getroffen und ihm seinen Pulli gegeben. Ich war dann mit anderen Leuten unterwegs, als mich der gleiche Security wieder erwischt hatte und mich rausgeworfen hat. Ich weiß heute, dass es dumm war, schon überhaupt 2mal wieder reinzugehen, aber in meiner durch Alkohol verursachten Unzurechnungsfähigkeit und weil ich nochmal in Kontakt mit meinem Freund treten wollte, tat ich es nochmal. Ich hab ihn dann sofort getroffen und habe weiter gefeiert. Ich war dann mindestens eine halbe Stunde drin, als es passiert ist. Ich wurde von hinten gepackt und nach draußen getragen. Dieses Mal wurde die Polizei gerufen. Mein Alkoholwert wurde gemessen, ich hatte 1,92 Promille. Die Polizei hat mich dann abgeholt und heimgefahren. Heute, 2 Wochen später, kommt eben ne Vorladung der Polizei an, weil ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurde. Ich hass mich dafür, dass ich so dumm war, aber mit was kann ich jetzt rechnen? (es gelten ja Jugendstrafrecht, Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol, etc.) Hausfriedensbruch hört sich halt schon krass an, wenn man auch bedenkt, dass es ja ein öffentliches Grundstück war. Ich wurde ja auch "nur" aufgrund meines Alters vom Grundstück verwiesen. Und ich musste ja auch keinen besonderen Aufwand betreiben, um den "Hausfrieden zu brechen", der Zaun war sicher 40cm von der wnd entfernt, wo jeder ohne Probleme durchlaufen konnte. Trotzdem sehe ich ja ein, dass es extrem dumm war und ich eine Strafe verdient hätte. Jetzt meine Frage an euch? Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen? Hab ich Chancen auf einen Freispruch? Hat jemand Tipps, an mich, wie ich mich bei der Vorladung verhalten könnte? Wär cool, danke.

Anzeige, Hausfriedensbruch, Strafrecht
Ich Verzweifle! Wieso dauert die Akteneinsicht so lange?

Hey...

also ich habe wegen einer Strafsache ( näheres unten), einen Anwalt im September beauftragt. Der riet mir nicht zur Vorladung zu gehen ( Polizei hat gegen mich ermittelt) und dass er erstmal Akteneinsicht nimmt und er sich dann meldet. Nun vor 4 Wochen schrieb ich ihm ob sich was getan hat, es kam nur "noch nicht usw" zurück....Es ist doch nicht normal dass es 4 Monate dauert..ist das ein Zeichen, dass ich verurteilt werde??

Zur Sache. Mein damaliger Freund beschuldigt mich 6000 Euro aus seiner Schublade geklaut zu haben. Es war halt so, dass er morgens zur Arbeit ist und ich danach zur Schule und am Nachmittag fing er an mich zu beschuldigen usw. Auf dem Briefumschlag in dem angeblich das Geld drin war, sind auch meine Fingerabdrücke. Da er mir diesen Briefumschlag noch am Abend davor zeigte und da waren paar 50 euro Scheine drin und diese waren komischer weise noch da in dem Umschlag, jedoch 6000 euro geklaut. ( also das ist nur dass was ich aus seinen erzählungen weiß)...Ich bin so verzweifelt, ich habe kein geld um ein gerichtsverfahren zu bezahlen-bin schülerin, grade 18 geworden..

Was meint ihr wieso dauert die Akteneinsicht so lange? Die Polizei kann ja auch kaum was ermitteln...Die haben Fingerabdrücke genommen, Wohnung auf Einbruchsspuren untersucht ( waren keine), und die Vermiterin die unten wohnt befragt ob sie was gehört.hat Komischerweise waren alle Haustüren auf, als mein freund nachhause kam..Ich kann mich nicht erinnern eine aufgelassen zu haben. . Das kann doch nicht sein, dass er mit der Lüge durchkommt. Der hat mich so ausgetrickst...Und das viele Geld hat er angeblich im Casino beim Poker gewonnen. Er geht jedes Wochenende Pokern...

Das kann doch nicht sein..woher hätte ich wissen sollen dass er so tut als wären in dem umschlag 6000 euro gewesen und mich beschuldigt. das ding ist auch dass er einen aus seiner familie bestimmt anstiftet wird, dass derjenige mal 6000 euro gesehen hat- meinte er zu mir. Er wohnt aber nicht mehr zuhause, sondern alleine in einer wohnung..

Was meint ihr? Wieso dauert das so lange und werde ich jetzt wirklich unschuldig verurteilt?

Geld, Polizei, Anwalt, Gericht, Staatsanwaltschaft, Strafrecht
Falsche Verdächtigung + Hausdurchsuchung

Hallo, Vor kurzem hatte ich einen Streit mir meiner Mitbewohnerin (NUR Verbal), da sie mir eine Steckdosenleiste geklaut hatte und darauf bestand, dass es Ihre war.

Als wir uns beruhigten Klopfte ich an ihre Tür, welche sie kurz darauf öffnete. Ich blieb ruhig und fragte mehrfach nach meiner Steckerleiste. Plötzlich steigerte sie sich in etwas hinein, stellt sich (stwa 2,5m von mir entfernt) in die mitte des Raumes (ihr Zimmer, welche ich NICHT betreten habe) ind Schreit laut " HILFE, HILFE, POLIZEI" und begann zu heulen.

Ich fand das schon merkwürdig also ging ich zurück ins Wohnzimmer.

Etwa 15min später Klingelte es an der Tür, sie "sprang" aus ihrem Zimmer und Öffnete die Haustür über die Sprechanlage, ohne ein wort zu sagen. sie stellte sich vor die noch geschlossene Wohnungstür (wir wohnen in der 4. etage) dann begann sie laut zu heulen und sagte sowas wie "du machst mir Angst" und "Du bist ein kranker Psychopath".

dann klingelte es auch an der Wohnungstür, sie machte sie auf (hatte sich natürlich vorher noch schön ins heulen hineingesteigert) Dann kamen 4 Beamte in die wohnung und stellten mich auch zügig an die wand.

wären ich im Flu an der Wand stehen musste wurde mein Zimmer durchsucht (ich bin Sammler von schreckschusswaffen, welche frei ab 18 erwerbbar sind).

dann wurde ich von zwei Beamten als "Waffenfetischist" oder "Krank im Kopf" bezeichnet. Leider konnte ich mir die namen der Polizisten nicht merken, da diese die Klett-Namensschilder entfernten.

Dem armen Kleinen Mädchen wird natürlich geglaubt.... als ich die beamten darauf hinweisen wollte, dass ich es nicht wünsche, dass diese mein zimmer betreten, wurde mir sofort mit einer 14-Tägigen Verweisung gedroht.

Nun zur Frage. Wie kann ich Gegen soetwas vorgehen?

Gefahr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Strafe, Strafrecht

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