Hallo liebe GF-Gemeinde )

ich habe mal wieder eine Frage. Folgender Fall:

Ein Autohändler erwirbt ein Fahrzeug in Belgien. Verkauft es hier in DE. Als der Käufer das Fahrzeug in DE anmelden will, kommt die KriPo und beschlagnahmt das Fahrzeug. Es folgt ein langes Ermittlungsverfahren über 188 Tage. Dann darf der Händler (der dem Käufer natürlich sofort nach der Beschlagnahmung den Kaufpreis erstattete) das Fahrzeug wieder haben, da das nicht wirklich gestohlen war, sondern vielmehr ein Betrugsversuch des belgischen Verkäufers darstellte. Ich meine woher hat man sonst 2 Fahrzeugschlüssen, die kompletten Fahrzeugpapiere, einen Kopie vom Pass des belgischen Verkäufers, der im Fahreugbrief eingetragen war usw.

Die Frage ist nun wer zahlt die Abschleppkosten und die Standgebühren? Das sind sage und schreibe 1900 €. Das ist echt viel Geld. Auch für einen Händler.

Ich muss dazu sagen, als das Fahrzeug beschlagnahmt wurde, hat der Händler an die Polizei am gleichen Tag einen Brief geschrieben und mitgeteilt, dass das Fahrzeug an seinem Stellplatz für die Dauer des Ermittlungsverfahrens verweilen darf. Und etwaige Standkosten nicht bezahlt werden.

Würde mich freuen, wenn jemand da bescheid weis.

Liebe Grüße und schönes Wochenende wünsche ich.

LG Marina