Unter welchen § fällt eine unerlaubte Taschendurchsuchung?

Hallo ihr, ich habe echt Panik habe zwar auf davor gehenden Fragen euch davon berichtet, nun konnte ich aber fast die ganze Nacht nicht schlafen! Also noch einmal.. Ich bin Kassierer beim Real,- . Vorher hatte ich einmal Probe-Kassieren und eine kurze Einweisung, ich hab ein Schulungs-Video bekommen zum Angucken. Klar ist alles drauf! Nur bis man mal alles in der Praxis umsetzt dauert es eine Weile! Das Einlernen war wie learning by doing.. Also ich musste machen sie hat es mir gezeigt.. Aber das war mal 1-2h ... Sie haben mir auch nicht alles erklärt! Gestern war ein Fall mit einer Kundin, die mit ihrem Ehemann einkaufte.. Ich fragte nur ob sie alles aufs Band gelegt hat oder ob noch was im Beutel ist... (Stofftasche) . Hab nicht reingeguckt. nur gefragt! Daraufhin der Mann wenn sie es jetzt noch durchsuchen möchten, dann haben sie ein Problem! :/// Wisst ihr was, ich habe das ja nicht absichtlich gemacht, nur wisst ihr das war nach 5h Kasse und war ich mal durcheinander... und ich hab jetzt große Angst , dass die mich vlllt sogar noch anzeigen.. Ich hab ja zum Glück die Tasche nicht berührt! Was würde passieren, ich hätte es getan? Welche Strafe würde auf mich zu kommen? Habe am Ende mit einer Kollegin gesprochen, die hat gesagt aller Anfang ist schwer. Sie habe eine Verkäuferausbildung gemacht und es gelernt. Ich war evtl. dumm , ich hab zu ihr die Situation mit der Tasche geschildert, wie man sich da verhalten soll.. Sie hat gesagt bei Stofftaschen darf man schon fragen, bei Handtaschen nur wenn die Warensicherungsanlage sich auslöst. Mir wäre das arg, wenn ich etz dadurch meinen jOB LOS bin

Recht, Justiz, Kasse, Strafrecht, Tasche
Tag auf der Arbeit als Kassierer

Hallo ihr, gestern hatte ich meinen ersten Tag als Kassierer bei real,-. Es war schon der Horror, was für Stress! Vor Weihnachten kaufen viele viele Leute ein. Es gibt dann auch nunmal Kunden, die kein Verständnis haben, wenn man neu ist und nicht alles weiss. Hab eine Kollegin, die macht das schon seit 18 Jahren und das ist ja ein riesen Unterschied. Bist du alles drausen hast.. auch mit Gutscheine, PLU-Nummern, Payback etc.. Das Schlimmste wo gestern passiert ist war das ich mal einem Mann einiges an Rückgeld nicht gegeben hab, aber ich es dann nach dem nächsten Kassiergang wo die Klappe aufging ihm wieder richtig gegeben habe. Das andere fatale im Stress war, dass ich manchmal Geld nicht reinhab in die Schublade und es außen liegen hab lassen.. Ich weiß das ist verboten, aber ihr müsst euch mal vorstellen, wie das als neuer ist und bei so einem Andrang !!! Es ist so vieel! Was könnte da auf mich zukommen , wenn da Geld fehlt und es jemand gestohlen hat nur weil ich es nicht reinhabe... Es ist etwas ungelegen vom Einstieg her vor Weihnachten.. Also heut hab ich nochmal 7h und Montag auch nochmal 5 , wenn ich die hinter mir habe.. mach ich drei Kreuze in meinen Kalender! Hoffe halt nur nicht, dass man mich da strafrechtlich belangen kann ? Ich hab echt Angst, ihr wisst ja was mal im Stress vorkommen kann. Hallo ist auch mein erster Tag gewesen

Laden, Einzelhandel, Kasse, real, Strafrecht, Verkauf
Hundeangriff und -bisse: Zivilrechtliche Ansprüche und Strafrecht

Hallo,

vorweg: Ich bin grad mächtig sauer. Die Wortwahl ist nicht gegen Hunde allgemein, sondern gegen den bestimmten bzw. eigentlich gg dessen Besitzer gerichtet. Hunde sind nicht meine Lieblingstiere, normal mag ich sie aber.

Folgender Fall:

Heute ging ich die (öffentliche) Straße lang. Wie schon 3 mal kommt ein mittelgroßer Hund angelaufen und will mich beißen. Die letzten 3 Male konnte der Besitzer den Hund rechtzeitig stoppen. Heute nicht. Er hat mich 3 mal gebissen in den Unterschenkel. Beim 3. Mal hats mir gereicht, der Besitzer hatte den Hund nicht mehr unter Kontrolle. Ich habe total geblutet. Ich habe gesagt "Notwehr in 1,2,3" und als der Hund nochmal ansetzen wollte habe ich ihm einen Tritt verpasst dass er 1 Meter durch die Luft flog und sich anscheinend ein Bein gebrochen hat. Er hat nur noch gefiept. Der Besitzer will meine Daten. Ich gebe ihm meine Visitenkarte, meie Wunden waren ihm egal. Er schreit "mein Hund nimmt ihn und rennt in sein Haus (nebenan). Aufmachen tut er nicht. Zum Glück hatte ein Anwohner das vom 1. Stock aus beobachtet, er kam mit Verbandszeug und hat mich zum Arzt gefahren. Er kann den kompletten Vorfall wie ich ihn schildere 1:1 wiedergeben und bezeugen. Der Arzt hat mich erstmal 2 Wochen krankgeschrieben, Gehen kann ich kaum noch, so weh tut das.

NAch 2 Stunden hat der Hundebesitzer angerufen, einen Monolog abgegeben von wegen: Körperverletzung, er zeige mich morgen an, den Tierarzt zahle ich. Als ich ihm klar machen wollte, dass das Notwehr war und Tiere juristisch Gegenstände/Sachen seien, hat er mich als Dummschwätzer betitelt. Zum Glück habe ich gesagt: "Ich nehme das Gespräch auf, haben Sie einwände". Er sagt nein. Ich habe also das komplette Gespräch aufgezeichnet.

So, nun meine Fragen:

Habe ich mich der Sachbeschädigung strafbar gemacht bzw. richtig formuliert, greift §32 StGB, da der Hund mich angegriffen hat? Hat sich der Besitzer der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht?

Welche Möglichkeiten habe ich hunderechtlich, falls es sowas gibt? Kann dem Besitzer der Hund entzogen werden? Ist das Ordnungsamt zuständig?

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausgleich (arbeite frei auf Honorarbasis, mir gehen morgen 4 Aufträge drauf)?

Jetzt kommt das blödeste überhaupt: Ich will/werde übermorgen nach Rio fliegen.

Der Flug (4000€) würde verfallen, und meine Verwandten habe ich seit 6 Jahren nicht mehr gesehen. Das war als Badeurlaub mit Flug weiter auf Martinique. Surfstunden sind unstornierbar gebucht, bzw. nur mit erheblichem Verlust stornierbar.

Was würdet ihr machen? Schwimmen kann ich ja nicht mehr. Bekomme ich Reisekosten erstattet, auch wenn ich die Reise antrete, da ich erhebliche gesundheitliche Einschränkungen habe (kann ja nicht Schwimmen geschweigedenn Surfen)? Ich hab mich so auf den Urlaub gefreut und dann das...

Wer kommt auf? Meine Haftpflicht- oder seine Hundeversicherung?

Wäre nett wenn mir das jemand beurteilen könnte.

Hund, Recht, Strafrecht, Zivilrecht
Anzeige gegen Türsteher?

Hallo, letzte Woche Samstag war ich mit Freunden unterwegs und auf der Tanzbühne hat sich ein Betrunkener (2,2 promille - wie es sich später herausstellte) meine Freundin belästigt, jedesmal habe ich ihn freundlich aufgefodert uns in Ruhe zu lassen doch die Lage besserte sich nicht und als er ihr wieder an die Wäsche ging , ging ich dazwischen und schubste ich ihn mit der bloßen Hand nach hinten weg. Dieser stürzte dann zu Boden und versuchte mich mit der Hand zu packen, und ich hielt diese nur fest. Zur gleichen Zeit kam von hinten ein Türsteher angeschossen griff mich an und schlug mich bewusstlos zu Boden stürzte sich auf mich und obwohl ich mich nicht wehrte versuchte er weiterhin auf mich einzuschlagen woraufhin meine Freundin und mein Kumpel ihn von mir wegzerrten. Nun habe ich eine Platzwunde oberhalb der Augenbraue, Blutergüsse um das Auge herum, eine Franktur der Orbita (Augenhöhlenknochen), und Nachblutungen im Rachen und Nebenhöhlen und ständig Schwindel und Kopfschmerzen. Ich erstattete eine Anzeige, die Polizei war zum Glück gekommen, nahm alles auf und der Krankenwagen brachte mich ins Krankenhaus wo die Wunde genäht wurde. Ich würde gerne wissen, was diesen Türsteher erwartet. Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt habe ich bisher auch noch nicht eingeschaltet, da soetwas sehr teuer werden kann. Kann ich Schadensersatzansprüche stellen? Ich muss dazu sagen, die Polizei hat bei mir einen Alkoholpegel gemessen und ich hatte 0,0 Promille. Ich habe auch 2 Zeugen die meine Schuld entkräften können. Kann ich auch ohne Anwalt vor Gericht ziehen und Schmerzensgeld beantragen?

LG

Disco, Schadensersatz, Anzeige, Strafrecht, Türsteher
Führerschein trotz Bundeszentralregister!?

Moin Leute! Hab ne kurze Frage und zwar hatte ich ein Verfahren Wegen Handels mit Btmg da mir aber die Schuld nicht zugewiesen werden konnte wurde mir der Deal angeboten das dass Verfahren gegen die Ableistung von 30 Sozialstunden eingestellt werden würde, es jedoch einen Bundeszentralregister eintrag darüber geben wird. Jetzt Wollte ich demnächst mit meinem Führerschein beginnen und da stellt sich mir die Frage ob es deshalb irgendwelche Probleme bzw MPU-Maßnahmen geben koennte obwohl ich ja nicht Verurteilt sprich nicht Schuldig war/bin ? PS: Die Anklage Beruhte auf ein Paar Betrunkene SMS wo niemals ein Treffen statt gefunden hat dies bestritt der Zeuge jedoch bei der Polizeilichen Vernehmung da ihm paragraph 31btmg angeboten wurde Er bezichtige viele andere Leute auch des Drogenhandels die niemals mit sowas zutun hatten diese wurden komplett freigesprochen, also musste ich wegen ein Paar sms aus denen kein Treffen hervorging 30 Sozialstunden ableisten ansonsten wäre ich verurteil worden (lasst dass erstmal kurz wirken)

Es ging um verschissene 1 mal 2,5 g und 1 mal o,5 gramm,,,,(Rechtssystem?) Ich war angeklagt ihm einmal 2,5g mit zu bringen da ich mir anscheinend selber was hohlen wollte, die 0,5 gramm hätte er mir anscheind schenken wollen (also auch wegen versuchten Erwerbs), Gab keine Beweise dass diese Treffen wirklich stattgefunden haben was der Zeuge ja dann vor Gericht auch wieder Zugab

Führerschein, Gesetz, Drogen, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz, bundeszentralregister
Wie mit Asbestarbeiten ohne Schutzmaßnahmen umgehen?

Gerade werden in unserem Wohnhaus die Balkon- und Loggia-Brüstungen ausgetauscht. Es wird gesägt, gebohrt, gehämmert, dementsprechend fällt eine Menge Staub an. Große Teile (Platten, die vom Stahlrohrgeländer festgehalten werden) davon sind laut Aussagen der Vermieter aus Asbest. Meine Sorge bezüglich der Entsorgung/Beschädigung, Reinigen der Balkons im Anschluss an die Arbeiten mit der Gefahr, die Asbestartikel einzuatmen oder zu berührender Platten beim Abmontieren tat die Vermieterin als überflüssig ab und ließ eine einfache Baufirma (my Hammer & co) die Sache ohne besondere Schutzvorkehrungen vornehmen. Sie gab an, dass nur die Platte auf ihrem Balkon (also über mir) gesägt wurde, und dass auf meinem Balkon kein Asbest gelandet sein könnte (Womit sie Naturgesetze neu geschrieben hätte - da ihr Balkon sich direkt über unserem befindet). Ich habe zwei kleine Kinder und einen Mann und davon abgesehen möchte ich nicht nur ihre, auch meine Gesundheit gern schützen. Wie soll ich denn den Balkon am besten reinigen? Ist das Verhalten der Vermieterin so überhaupt korrekt? Einen von zwei Balkons habe ich schon gereinigt :-( weil wir dort unsere Wäsche aufhängen müssen und ich keine andere Chance sah, das sonst bewerkstelligen zu können. Ich hatte danach Kopfschmerzen und ein mieses Gefühl, dass ich womöglich in einigen Jahren die Konsequenzen davon tragen muss.

Gesundheit, Mietrecht, Asbest, Strafrecht
Werde angezeigt wegen übler Nachrede. Habe mich entschuldigt, aber die Person nimmt keine Rücksicht

Die Frau will mich wegen "übler Nachrede" anzeigen, was nicht einmal stimmt! Ich hatte nur aus Racheaktion ihre Handynummer, die Öffentlich auf ebay zu sehen war, in einem Öffentlichen Forum in Facebook verteilt, wo dort nicht einmal ihr Name dabei stand. Sondern nur die Nummer mit perversem Inhalt, jedoch nichts was auf ihre Person selbst betrifft. Ich habe mich bei ihr entschuldigt, weil sie meinte, " wenn der Beitrag über mich nicht entfernt wird, werde ich anzeige erstatten wegen übler Nachrede." Sie will zu ihrem Anwalt gehen und die angeblichen Kosten über den zivilen Rechtsweg geltend machen. Nachdem ich mich erneut entschuldigt habe, meinte die Frau " ich kann von einer Strafanzeige absehen, aber wer wird mir die Kosten zureichen die entstanden sind?" Daraufhin meinte ich: "ich werde ihnen die kosten für eine neue Handykarte überweisen." Danach kam keine Antwort mehr. Was wird die Frau nun unternehmen, bzw wird sie damit durchkommen beim Anwalt, wegen falschen Tatsachen? Trotz der Entschuldigung und sofortiger Entfernung dieses Kommentares auf Facebook? Weil es hat sie nicht angegriffen es stand einfach nur ihre nummer drinnen und der rest hatte nichts mit ihr zutun! Das werde ich natürlich auch bei der Einladung erwähnen, aber ob es mir etwas hilft, weiß ich nicht. Werde ich nur dazu verpflichtet, die Kosten für eine neue Karte zu übernehmen, oder kommt noch weiteres hinzu? Wenn ja, was? Wie hoch werden die Kosten grob geschätzt sein? Danke im voraus für jede hilfreiche Antwort..

Webseite, Anzeige, Nummer, Strafrecht
Facharbeit Jugendstrafrecht

Hallo ihr lieben, ich muss eine Facharbeit schreiben und zwar habe ich mich entschieden, diese in Politische Bildung über das Jugendstrafrecht zu schreiben. Ich habe mir als erstes dazu ein Inhaltsverzeichnis aufgebaut: Inhaltsverzeichnis Das Jugendstrafrecht 1. Einleitung 2. Unterscheidung zwischen Strafrecht und Jugendstrafrecht 2.1 Was ist Strafrecht? 2.2 Was ist Jugendstrafrecht? 3. Jugendgerichtsbarkeit 4. Alters- und Reifestufen 5. Vollstreckung und Vollzug 6. Anwendung von Jugendstrafrecht 7. Probleme des Jugendstrafrechts 8. Eigene Meinung zur Fragestellung/Kontroverse 9. Anhang 9.1 Literatur- und Quellenverzeichnisse 9.2 Grafiken, Tabellen Abbildungen u.a. 9.3 Selbstständigkeitserklärung So und nun bin ich gerade dabei die Einleitung verfassen und habe bis jetzt folgendes dazu geschrieben: 1. Einleitung In dieser Facharbeit möchte ich den grundlegenden Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht aufzeigen. Dann etwas zum Thema der Jugendgerichtsbarkeit erläutern und anschließend die Alters- und Reifestufen. Danach werde ich zur Jugendvollstreckung und zum Vollzug rübergehen. Es folgen die Anwendung und die Probleme des Jugendstrafrechts. Ebenso werde ich mich mit der Fragestellung: „ Ist es sinnvoll die Strafmündigkeit auf 12 herabzusetzen?“ auseinandersetzen. Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da mich alles um das Jugendstrafrecht sehr interessiert. Wäre das als Einleitung passend? Stimmt es, das man den Rest der Einleitung erst am Ende schreibt? Die Facharbeit soll insgesamt 15-20 Seiten haben. Ebenso hätte ich noch eine Frage zu der Sache mit den Fußnoten, Quellenangaben etc. Ich verstehe das nicht ganz, wenn ich einen Text bsp.weise von Wikipedia lese, hab ich die Möglichkeit es sinngemäß oder direkt zu zitieren? Ich verstehe das mit den Zitaten und Fußnoten nicht so richtig, wann muss man den Fußnoten nehmen usw.. Vielen Dank für eure Hilfe. LG Tini

Arbeit, Schule, Bildung, Politik, Recht, Gesetz, Facharbeit, Jugend, Jugendstrafrecht, Politische Bildung, Strafrecht
Cannabisanbau und besitz welche Folgen? Führerschein?

Guten Tag ich hoffe jemand von euch kann mir helfen? Also folgendes ist passiert:

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen wo allerdings nur sie und ihre Mutter gemeldet ist. Am dienstag kamen einige anrufe eines alten Kollegen mit dem man ab und zu mal was geraucht hatte. Wir sind beide nicht ran gegangen da wir nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen. Am selben Tag kam noch eine Sms von ihm in "Hey könnt ihr helfen? 360?", die wir allerdings erst am nächsten Tag gelesen hatten. Ich schrieb ihm dann ob er noch interssiert sei und 5 Minuten später klingelts an der Tür. Ich dachte mir nichts öffnete die Tür und zwei Polizisten standen vor der Tür und wollten zu meiner Freundin. Der Polizist tritt über die Schwelle und ich fragte ihn nach einem Durchsuchungsbefehl, darauf hin schrie er los er stinke nach cannabis und das reicht aus um in die Wohnung einzudringen. Ich habe versucht den Polizisten aus der Wohnung zu drücken allerdings zog der zweit mich an der Schulter hinaus und der eine Polizist war bereits in der Wohnung. Sie wollten eigentlich nur meine Freundin nach dieser SMS befragen und nach dem Kollegen der sie ihr geschrieben hat. Naja nun warn sie also drin und haben auf anhieb folgendes gefunden: 3x Bongs ca 4g hasch eine Waage Eine Aufzuchtanlage mit 2 Stecklingen ca 15cm groß und ca 1 und halb wochen alt nach wachstum (Es handelte sich um keine normale Growbox es war eine selbstgebaute ca 2m hoch und in 3 Kammern unterteilt die sich hinterm Schrank befanden, die Maße sind ca 30x30xm und 60cm hoch pro kammer.) Dazu noch Dünger und scheren sowie messer mit haschresten

So nun weiter: Ich wurde abgeführt und eingesperrt bis die Durchsuchung vollendet war und meine Freundin wurde danach erst aufs Revier mitgenommen. Sie wurde zuerst vernommen und hat aussage gemacht und am ende noch angegebn das sie zuletzt gestern was geraucht hat.

Ich habe direkt aussage verweigert allerdings wurde ich auch gefragt wann ich was zuletzt geraucht hatte und da eh so viel bei uns gefunden wurde gab ich an zuletzt am Wochende einen Joint geraucht zu haben.

Ich besitze meinen Führerschein seid ca 4 Jahren, allerdings meine Freundin erst ca 1 monat.

  1. Werden wir beide den Führerschein verlieren?
  2. Werden wir MPU machen müssen oder wird nur von der Führerscheinstelle ein Abstinenznachweis verlangt?

Seid diesem Tag haben wir einen Schlussstrich gezogen und wollen komplett davon weg und das wichtigste natürlich unseren Führerschein behalten. 1. Wann dürfen wir uns wieder ins Auto setzen und gefahrlos fahren? (Daerkonsm ca 1 Jahr) 2. Besteht eine Möglichkeit vorzusorgen bis überhaupt was vom Gericht oder der Führerscheinstelle kommt also z.B Drogenscreenings bereits machen oder ähnliches? 3. Wenn die Polizei bei der sicherstellung der Sachen USB-Sticks mitnimmt und was darauf finden wie z.B Cannabisbilder oder videos von einem Anbau werden diese auch gleich beschlagnahmt und als Beweismittel hergenommen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen mfg

MPU, Drogen, Anbau, Cannabis, Strafrecht, Straßenverkehr
Ist allein das planen, eine Bankraubes strafbar?

Natürlich gehen wir jetzt Alle davon aus das folgende Geschichte frei erfunden ist^^

Hallo, ich hab n Kumpel der hat Maschinenbau und Physik studiert, auch so ist er ein ziemlich heller Kopf.

Er hat allerdings ein seltsames Hobby und ich mach mir darüber Sorgen.

Sein Hobby ist, Banküberfälle zu planen aber er hat gesagt er würde es niemals ausführen.

Und jetzt kommt's. Ich war letztens wieder bei Ihm und wir haben in der Küche ein Bier getrunken und wollten ein Fußballspiel im TV schauen. Wir kamen dann aus Zufall wieder auf sein Hobby und er sagt mit einem Grinsen "Ich hab ein neues Projekt, ich planen wieder ein neue Raubzug" darauf lachte er laut. Ich hab vorher noch nie gesehen wie oder was er da genau macht. Ich wurde neugierig... Schließlich gingen wir in sein Keller und er zeigte mir was und wie er da so Überfälle plant. Ich traute meinen Augen und Ohren nicht! Der hat bereits für 4 Banken ein kompletten plan ausgearbeitet, wie man die 100% sicher ausrauben kann.

Er hat von Allen Banken den exakten Bauplan in DIN A0 ausgehängt. Zudem hat er die Banken in Modelgröße exakt nachgebaut. Der hat sogar von Jedem Bankmitarbeiter den Lebenslauf, die Krankenakte, Foto, Hobbys, Gewonheiten + Charakter Eigenschaften genauestens dokumentiert. Tresor Pläne auch. Pläne von Ampelschaltungen im Umkreis. Das ist nur ein kleiner Auszug von dem was er noch alles hat. Hab ein so n Ausführungsplan von ihm genauer angeschaut und erklären lassen und bin absolut davon überzeugt das es funktionieren würde.

Er sagte am Ende der Besichtigung "Nur ein Hobby und nicht mehr", ich sagte zu ihm "Du bist krank" und lachte Laut.

Macht er sich dabei strafbar und ich vielleicht auch weil ich jetzt davon bescheid weis?

Geld, Polizei, Bank, Recht, Jura, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Bankraub
rote ampel überfahren 3! mal geblitzt

Hallo. das mit dem 2 Mal blitz hatten wir ja schon. Jetzt meine Story die vermutlich kein mensch glaubt: Wiesbaden. Sonntagmittag. 3Tages-Seminar beendet. Bin ziemlich relaxt aber voller INPUT. Entfernung Hotel bis Ampel ca 1 km. Nach der Abfahrt vom Hotel vergas ich das Navi einzuschalten. Dies holte ich dann auf der kurzen Strecke irgendwann nach. bis dieses jedoch seine Verbindung gesucht und gefunden hat, dauert ja üblicherweise einige Zeit. Zwischenzeitlich stehe, wie gesagt ich stehe an der ROTEN AMPEL. (riesige Kreuzung, ich glaube von allen Seiten 2-spurig) plötzlich die Ansage: "FAHREN SIE LINKS". Und ich BIN gefahren!!!! Beim ersten Blitz, (ich bin ja sehr langsam gefahren) merkte ich mit einem Blick nach links das ich ALLEINE gefahren bin, die anderen auf der 2. Spur neben mir nicht. Aldo war klar: die AMpel ist immer noch rot. Da ich nun mitten auf der Kreuzung stand, checkte ich reflexartig die Situation, und dachte besser zurückfahren als ganz drüber!!! Mittlerweile war der 2. Blitz längst erledigt. Ich war schon ganz tattrig und guckte nur nach hinten um da jetzt kein Chaos auszulösen. setze zurück und kurz darauf: Klar der 3. BLITZ!!!!! So mittlerweile wurde es grün .......

Abgesehen davon das ich es selbst nicht glauben kann, von der Stimme meines NAVIS so automatisiert gewesen zu sein, das ich nur darauf und nicht auf das Leuchtsignal der Ampel losgefahren bin... gönne ich erst mal jedem der das liest einen herzlichen Lacher. Aber weiter möchte ich um aussagefähige und qualifizierte Aussagen oder Erfahrungsberichte bitten, die mir im weiteren Verhalten hier weiterhelfen könnten. Lieben Dank

Strafrecht, Straßenverkehr
Aufforderung zur Rechtfertigung - Alkohol am Steuer

Hey Leute,

also; vor ca. 2 Monaten war ich mit meiner Freundin in einem Lokal (wir haben nur alkoholfrei getrunken!), um ca 01:00 Uhr in der Nacht fuhren wir zu ihr nach Hause und haben uns dort betrunken. Um ungefähr halb 11 Morgens klingelte die Polizei bei uns - die Nachbarin meiner Freundin hat mich angezeigt weil sie vermutete dass ich mit meinem Auto, ihr Auto gerammt und dabei ihren Spiegel heruntergerissen habe (Sie hatte diese Vermutung, da der Außenspiegel meines Autos auch kaputt ist - das Auto habe ich jedoch schon so gekauft). Der Polizist lies mich in den Alkomat blasen und ich hatte noch 0,33, ich habe ihm erklärt wann ich was getrunken hatte. So, da ging es dann einige Tage um die Spiegelgeschichte, oft zur Polizei und zur Bezirkshauptmannschaft blablabla, im Endeffekt hat der Vorbesitzer mir dann bestätigen müssen dass ich das Auto schon so gekauft habe. Nun dachte ich dass dies alles ein Ende hätte. Jedoch bekam ich gestern (2 MONATE NACH DIESEM VORFALL!) wieder einen Brief von der BH - "Aufforderung zur Rechtfertigung" - nun wird mir vorgeworfen ich wäre an diesem Tag betrunken von diesem Lokal zu meiner Freundin gefahren.

Jetzt zur Frage: Geht das mit richtigen Dingen vor sich? Dürfen die mich wegen einer Vermutung bestrafen? Ich habe doch erst in der Früh den Test gemacht und die können ja nicht beurteilen dass ich schon in diesem Lokal betrunken war? Oder wird dass für mich gut ausgehen?

Danke!

Auto, Unfall, Polizei, Alkohol, Gesetz, betrunken, Rechtsschutz, Strafe, Strafrecht
Kind angefahren. Was jetzt? Eltern wollen Geld

Ich habe am Donnerstag einem Kind die Vorfahrt genommen und es versehentlich angefahren. Ich habe das Mädchen einfach zu spät gesehen (blöde Kreuzung). Ich bin in sie gefahren. Also ist es eigentlich klar, dass ich die Schuld habe. Nach dem Unfall ist sie sofort aufgesprungen und wusste gar nichts, da sie im Schock war. Ich und 2 Zeugen haben versucht sie zu beruhigen, um ihren Namen herauszufinden und in welche Schule sie geht, etc. Polizei habe ich auch angerufen, die sind auch gleich gekommen und haben sich alles aufgeschrieben. Da das Mädchen scheinbar keine Verletzungen hatte und keinen Krankenwagen wollte, sondern nur auf ihre Mama warten, haben wir auch keinen Krankenwagen gerufen. Ich habe mich vorgestern und gestern nach dem Mädchen erkundigt. Sie kann mir auch nicht viel sagen, da sie erst seit einem Jahr in Deutschland lebt und keine guten Sprachkenntnisse hat. Heute habe ich mich mit ihrer Mutter, Vater und einer Freundin (als Dolmetscherin) getroffen um die Lage zu besprechen. Das Ergebnis von dem Gespräch ist, dass sie von mir 400€ haben wollen damit sie mich nicht anzeigen.

Mein Problem --> Geld. Bin ein armer Azubi Ich habe praktisch nichts. Und wenn es nur die 400€ wären, hätte ich die irgendwie aufbringen können. Jetzt kenne ich mich nur nicht im Versicherungsrecht etc. aus. Ich weiss dass wenn sie mich nicht anzeigen, dass ich trotzdem Bußgeld + 3Punkte zahlen müsste und Versicherung wird teurer (??? wegen den Arztkosten???) Was passiert wenn ich mich nicht darauf einlasse und sie mich anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung?

Versicherung, Verkehrsrecht, Strafrecht, Unfallversicherung, Wegeunfall
Vorladung Vergehen § 29 BtMG

Hallo, bin eine 29jährige alleinerziehene Mama und habe gestern beim Blick in den Briefkasten einen riesen Schock bekommen, da ich dort eine Vorladung der Polizei vorgefunden habe. Folgendes war dort erschreckenderweise zu lesen:

Anlass/Straftat: Vergehen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz Tatort: Meine Adresse Tatzeit: 15.6.2013 00:00uhr bis 31.7.2013 14:32uhr Zweck: Beschuldigtenvernehmung Termin: 6.9.2013 10:00uhr

Ich habe als erstes mal gegoogelt was § 29 sein soll un dort war ja alles mögliche bezüglich BtMG angegeben (vom Besitz bis Großhandel), sodass ich nicht klar erkennen kann was mir nun genau vorgeworfen wird. Bis dato war ich noch nie straffällig und hatte auch noch nie was mit Drogen zutun, deswegen bin ich natürlich sehr geschockt wie die Polizei zu dieser Beschuldigung kommt. Gehe mal davon aus, das jemand mir dort was unterstellt haben muss. Jetzt quälen mich viele Fragen. 1.Kann ich den Termin verschieben, da ich zum angegebenen Termin auf Arbeit bin? 2. Was erwartet mich dort und wie soll ich mich am besten verhalten? 3. Womit kann ich nach meiner Vernehmung rechen bzw wie geht es danach weiter? 4. Habe ich die Möglichkeit zu erfahren wer mich in diese Situation gebracht hat um eine Anzeige wegen Verläumdung und übler Nachrede zu machen? 5. Muss ich als Mutter befürchten das die Polizei das Jugendamt kontaktiert und ich dort auch noch Probleme bekomme?

Hoffe auf schnelle Antworten und Danke schon mal!

Polizei, Strafrecht
Darf ich wegen Falschaussage anzeige machen?

Hallo, ich und mein Kumpel sind einmal zum Müller gegangen und er schrieb mir am Handy das ich ihm 2 PS3 Spiele bringen sollte, als er sie hatte packte er sie aus gab mir die leeren Hüllen und steckte sich die CDs in sein Hosenbein, wo er dann rausgehen wollte fielen die ihm raus, er is dann schnell weggelaufen und gab mir die leeren Hüllen an denen man nicht gesehen hatte das sie aufgeschlitzt wurden, die ich zurückstellen sollte, als ich dann vernommen wurde meinte eine der Verkäuferin, dass sie mich gesehen hat und wie die CDs aus "meinen" Hosen fielen. Dies hat sie der Polizei gesagt und 1 Monat später hatte ich die Anzeige wegen versuchten Diebstahls und ich sollte 10 Sozialstunden ableisten und 70€ an Müller zahlen(50€ fangprämie und 20€ wegen eines der Spiele)mein kumpel bekam lediglich einen brief wegen den 10 sozialstunden und nix vom müller, ich wollte dies aber nicht akzeptieren und wollte Anzeige gegen diese Verkäuferin wegen falschaussage erstatten. Als ich bei der Polizei war fragte ich ob ich Anzeige erstatten könnte und erzählte ihm diese geschichte und dieser meinte das das nicht möglich sei und konnte auch keine anderen gründe nennen außer das wenn gerade ein verfahren über mich läuft ich keine anzeige erstatten kann, danach meinte er er hätte keine zeit und ich sollte gehen .... jetzt die frage an euch: darf ich sie anzeigen? und ist das wirklich eine falschaussage?

Rechtsanwalt, Recht, Strafgesetzbuch, Strafrecht

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