Person A steht unter Alkoholeinfluss (gemessener Wert der Polizei: 1,8 Promille) und bricht an einem Polizeiauto den Heckscheibenwischer ab bzw. um, kann sich jedoch nicht an die Beweggründe der Tat erinnern. Die Polizei nimmt die Person A mit auf die Polizeiwache und bringt sie daraufhin in die "Ausnüchterungszelle". Einige Stunden später wird die Person abgeholt, sie hat sich friedlich verhalten und es kam zu keinerlei Beleidigungen oder Wiederstand gegenüber den Beamten.

Meine Frage lautet, wie könnte es in diesem Fall für Person A bezüglich Strafe und Höhe der Kosten über den Scheibenwischer ausgehen?