Beim Visaantrag werden folgende Fragen gestellt:

  1. Wurden Sie jemals zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren oder mehr verurteilt?
  2. Wurden Sie in den letzten 10 Jahren zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und mehr verurteilt?
  3. Wurden Sie jemals 3a. Verhaftet 3b. Verurteilt oder 3c. wurde jemals gegen Sie ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz in einem beliebigen Land?

Wahrheitsgemäß müsste ich die Fragen 3a und 3c mit "Ja" beantworten, alle anderen mit "Nein". Zu Frage 3c würde ich anhängen, dass gegen mich ermittelt wurde wegen Verstoßes gegen § 29 BtmG (eingestellt nach §47 Abs. 1 Satz 2 und 5 JGG (Jugendgerichtsgesetz)) und wegen § 242 StGB (eingestellt).

Meine erste Frage lautet: Wie können andere Länder, speziell Neuseeland, einsicht in meine Akten in Deutschland haben? Oder können Sie meine Vegehen überhaupt einsehen? Ich wurde nicht verurteilt, demnach steht nichts im BZR und ich war minderjährig bei beiden Geschehen.

Dazu meine zweite Frage: Wenn ich Frage 3a und 3c wahrheitsgemäß mit "Ja" beantworte, wie stehen meine Chancen das Visum zu erlangen?