Semesterticket gefälscht und beim Zugfahren erwischt worden

Hallo,

bin 28 Jahre alt und wurde gestern vom Schaffner kontrolliert, der bemerkt hat das mein Semesterticket gefälscht ist. Nachdem er das festgestellt hat, hat er mich gefragt, ob ich die Tat zugebe oder diese abstreite. Habe aus Panik diese abgestritten und gesagt, dass ich vor kurzem mein Ticket verloren hatte und eine Freundin aus der Uni mir ein neues im Studierendenbüro ausdrucken lassen hat und es mir bisher nicht aufgefallen ist das dieser gefälscht ist. Danach hat der Schaffner meine Daten erfasst und mir den Vordruck mitgegeben und meinte, dass er diese weiterleitet und es höchstwahrscheinlich gerichtlich enden wird. Mein gefälschtes Semesterticket hat er behalten. Die Sache ist die, dass ich die Uni gewechselt habe ( bin von einer öffentlichen in eine private gewechselt und habe daher kein Semesterticket) und nur die Gültigkeit des alten Tickets gefälscht habe. Zu der Zeit, in der ich erwischt wurde hatte ich offiziell Vorlesung gehabt und wurde in einer Stadt erwischt, die weit weg ist von der Stadt, in der ich lebe/studiere.

Habe heute allerdings bemerkt, dass er meinen Geburtstag bei der Erfassung um zwei Tage vorgezogen hat. Alle anderen Angaben stimmen.

Meine Frage:

  1. Soll ich die Tat abstreiten und sagen, dass ich zu der Zeit in der Vorlesung war?
  2. Bin das erste Mal mit sowas konfrontiert, was genau erwartet mich?
  3. Soll ich vorsichtshalber einen Anwalt einschalten?

Bedanke mich im Voraus für die antworten.

Betrug, Recht, Gesetz, Bahn, Strafe
Was soll ich tun, wenn meine Frau wirklich den Hund weggeben will?

Hi, wir haben seit zwei Jahren einen Hund einer bestimmten Rasse, die ich gut fand. Meine Frau fand die Rasse eigentlich nicht so gut, da sie eine andere wollte. Auf einmal sagte sie damals, dass sie doch einen Hund von meiner Rasse haben will und wir haben dann einen gekauft. Danach meinte sie, sie hätte den Hund mir zu liebe geholt, weil ich unbedingt einen Hund wollte.

Meine Frau konnte sich aber von Anfang an nicht richtig mit dem Hund anfreunden, hatte sogar am Anfang versucht ihn wieder abzugeben, was ich mehrmals verhindert habe. Im ersten Jahr war sie sehr kalt zu ihm, nicht viel beachtet usw, bei kleinsten Kleinigkeiten total wütend auf den Hund, teilweise sogar leicht getreten. Im zweiten Jahr hatte sich das dann verbessert und meine Frau fing an ihn zu mögen, schmust oft mit ihm, unternimmt viel mit ihm usw.

Trotzdem wird sie immer noch recht schnell wütend wenn er nicht hört wie heute, er lief zwei anderen Hunden hinterher und hörte nicht auf meine Frau. Auf dem Weg in unsere Wohnung trat sie mehrmals auf den Hund leicht ein und gibt ihm heute nicht zu essen zur Strafe und will ihn ihrer Freundin schenken.

Ich glaube zwar nicht das sie ernst macht, aber für den Fall der Fälle, was soll ich tun? Mir ist der Hund total an Herz gewachsen, könnte den niemals abgeben, leider bin recht schüchtern und meine Frau sehr dominant. Wie soll ich mich verhalten, wenn sie den Hund mal wirklich abgeben will und ich es nicht will?

Hund, Strafe
Soll bei einem Ladendiebstahl und Anzeige Stellung genommen werden?

"Beim Ladendiebstahl gem. § 242 StGB erwischt, Anzeige, jetzt schriftliche Stellungnahme?"

"Guten Tag,

eine Person wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Die Tat wurde wohl auf Kamera beobachtet. Person wird am Ausgang des Ladens vom Ladendetektiv angehalten und in ein Zimmer geführt, und wird gebeten die Sachen auszupacken. Die Person legt die Sachen auf den Tisch im Wert von ca. 80-90EUR. Es sind Teller, und Werkzeuge, sowie ein Taucheranzug dabei. Nun wurde Anzeige erstattet.

Im Polizeibrief wird Gelegenheit zur schriftl. Äußerung innerhalb zwei Wochen geboten.

Nun ist die Frage ob sich die Person äußern soll, da die Tat bereits zugegeben worden war, als der Ladendetektiv einen Bogen ausfüllte. Dieser wurde doch von der beschuldigten Person nicht unterschrieben.

Die Person hat aber bereits die Frist zur Stellungnahme versäumt, u.a da sie bei einem Unfall den Fuß gebrochen hatte. Die Person wurde im letzten Jahr wegen Warenkreditbetrugs beschuldigt, und eine Strafe zu 70 Tagessätzen a 10EUR erhalten, die sie bereits gezahlt hat. Ein Ladendiebstahl gab es auch bereits vor ca. 3Jahren(Warenwert 20EUR).

Die Person hatte die Gebühr in Höhe von 100EUR am Tattag beglichen.

Die Person bezieht Allg2, da krankgeschrieben.

Person ist 31J.

Soll die Person doch noch eine Stellung nahme ggf. Entschuldigsungsschreiben verfassen an den Laden oder Behörden um geringere Strafe zu bekommen? Die Person bereut die Tat. Oder soll sie sich gar nicht äußern? Wenn eine Geldstrafe verhängt wird, muss ja berücksichtigt werden dass die Person von Harz4 lebt, diese Angaben wurde aber nicht mit dem Fragebogen übermittelt. Was soll die Person am besten tun? Mit welcher Strafe kann die Person rechnen? Vielen Dank für jede Hilfe im voraus!!!

Anwalt, Anzeige, delikt, Ladendiebstahl, Strafe
Strafen bei Kreditbetrug/ Krediterschleichung?

Als aller erstes ich brauch keine Standpauken, ich weiß selber das man das nicht macht... Ich brauch einfach mal Hilfe jetzt!!

Zum Hergang:

Ich wollte einen Kredit in Höhe von 5.000,00 Euro. Da ich in meinen jetzigen Unternehmen noch in der Probezeit bin geht das aber nicht!

Daher habe ich mein Arbeitsvertrag gefälscht (anders Eintrittsdatum) und Lohnzettel gefälscht (Die die ich eben noch nicht haben konnte).

Das fiel den Kollegen leider auf (aber nur durch eine Maschine, war eigentlich echt gut gemacht). Bei einem 2. Termin wurde dann die Polizei gerufen. Der Kredit war also noch nicht abgeschlossen sondern es war lediglich ein Versuch und dem Unternehmen ist also noch kein Schaden entstanden.

Dann das übliche hin und her.. ich habe noch keine Angaben zum Tathergang und Gründen gemacht.

ABER da ich schon vorbestraft bin (Diebstahl [nichts dickes, nur als Teenie Kosmetika], Hehlerei [auch nichts dickes, da wurde ich auch frei gesprochen ] ) wollten die noch Bilder von mir und Fingerabdrücke.. Das verweigerte ich, da warte ich auf einen richterlichen Beschluss, kann ja jeder kommen...

Das dicke Problem ist ich kann mir keinen ANWALT nehmen da ich selbst bei einen arbeite und das dann hier in der kleinen Stadt schnell die runde machen würde.

WELCHE STRAFE DROHT MIR BEI DER TAT UND MEINER VORGESCHICHTE?

Kredit, Betrug, Polizei, Anwalt, kreditbetrug, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Strafrecht, Zivilrecht
Welche Strafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Trunkenheit am Fahrrad?

Hallo, ich (18), ohne jegliche Vorstrafen, werde angezeigt wegen Trunkenheit am Fahrrad (1,4 Promille) , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beamtenbeleidigung. Die Polizisten hielten mich nach einem Diskothekbesuch auf dem Nachhauseweg auf und ließen mich blasen, den Wert teilten sie mir nicht mit, nur dass sie mich aufs Revier mitnehmen wollen um einen Bluttest zu machen. Betrunken wie ich war, befand ich diese Situation als absurd und weigerte mich, mitzukommen. Sie zerrten mich zum Dienstwagen, ich wehrte mich ziemlich. Angeblich soll ich die Beamten ziemlich beleidigt haben, davon habe ich aber keine Erinnerung. Im Auto angekommen, wendet der hinten sitzende Polizist einen äußerst schmerzhaften Polizeigriff an, damit ich mich nicht bewegen kann. Dieser drückte mir die Luft ab und ich forderte ihn auf, mich loszulassen beziehungsweise den Griff zu lockern. Er verstärkte ihn eher noch, woraufhin ich ihn in den Finger beißen wollte. Er zog die Hand aber beinahe sofort weg, sodass ich ihn nicht richtig erwischt habe, dass weiß ich noch. Er hat auch keine Spuren, die Kollegen bestätigten dass. Auf dem Revier angekommen wehrte ich mich weiterhin, sodass sie mich nach dem Bluttest in die Arrestzelle "warfen", und mich zwangen mich auszuziehen. Hier führte ich mich auf wie ein kleines Mädchen, ließ mich dann aber irgendwann doch ausziehen bzw tat es selbst. Ich schäme mich abgrundtiefst meines Verhaltens. Ich kann es mir nicht erklären, es war als stecke eine fremde Person in mir. Einige Tage später entschuldigte ich mich auch telefonisch bei allen beteiligten Polizisten, und zwar nicht nur mit der Hoffnung, die Strafe zu mildern, sondern wirklich mit äußerster Reue. So, nun die Frage: Was kommt auf mich zu? Wie lange dauert es, bis ich was vom Staatsanwalt höre? Mildert der Umstand, dass ich betrunken war, die Lage? Wird beim Strafgeld der Verdienst von mir miteingerechnet (Ich habe derzeit kein Einkommen, da ich ein halbjährliches schulisches Praktikum absolviere)? In welcher Form wird es im Führungszeugnis aufgeführt und hindert es mich an einer späteren Verbeamtung? Gilt die versuchte Körperverletzung als gefährliche KV und muss ich sogar mit einer Haftstrafe rechnen? Wird mir der Führerschein entzogen? Ich danke Ihnen und hoffe auf Ihre Antwort, MFG Lara

Polizei, Führerschein, Beleidigung, Strafe, Strafrecht, Straßenverkehr
Fahrverbot von 4 Wochen: Wer kann mir die genauen Einzelheiten nennen?

Hallo Forum,

ich bin zu schnell gefahren und werde nun mit einem Fahrverbot von 4 Wochen (plus 4 Punkte plus Bußgeld) bestraft. Wer kann mir etwas über den genauen Ablauf des Fahrverbots mitteilen? Da ich erstmalig davon betroffen bin, kann ich den Beginn des Fahrverbots bis zu vier Monate verschieben.

Wie geht das genau: Sind die vier Wochen Fahrverbot an einen Kalendermonat gekoppelt, also z.B. vom 01.12.12 bis 31.12.12 oder kann ich den Beginn frei wählen, beispielsweise vom 13.12.12 bis 12.01.13? Sind es vier Wochen Fahrverbot (= 28 Tage) oder ist es ein Monat (= bis zu 31 Tage)? Ab wann beginnt der erste und letzte Tag zu zählen? Theoretisch könnte ich ja um 23.59 Uhr den Führerschein abgeben und ihn mir nach 4 Wochen um 0.01 Uhr wieder abholen. Tatsächlich sind das dann praktisch zwei Tage weniger.

Wo gebe ich den Führerschein eigentlich ab? Ist das bei jeder Polizeidienststelle möglich oder geht das auch auf dem Postweg?

Außerdem gibt es eine Vorgabe, dass innerhalb von 12 Monaten bestimmte Verkehrsverstöße härter bestraft werden. Um was handelt es sich dabei genau? Ab wann beginnen die 12 Monate zu laufen: mit dem Tag der Anzeige wegen der erhöhten Geschwindigkeit oder mit der Rechtskraft, die ja erst nach der noch zu erfolgenden Anhörung und dem dann erlassenen Bescheid erfolgt.

Und noch eine ergänzende Frage: Habe ich etwas Wesentliches zu fragen vergessen? Gibt es noch einen "guten Tipp"? Meine Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei rund 60 km/h auf der Autobahn und ist per Videoaufzeichnung festgehalten. Äußerungen dazu habe ich zwar nicht gemacht, aber die Sache ist schon sehr eindeutig. Punkte habe ich bisher keine. Ich brauche das Fahrzeug auch nicht zwingend beruflich, allerdings ist das Fahrverbot schon schwierig in meinen Alltag zu integrieren.

Viele Fragen und die Hoffnung auf einige gute Antworten. Dafür schon jetzt vielen Dank!

Thnne

Auto, KFZ, Verkehr, Verkehrsrecht, Fahrverbot, Strafe, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung
Bewährungswiederruf wegen Cannabisblättern, möglich? (BTMG Marihuana Blätter Strafe strafbar Recht)

Guten Tag, ich habe eine kleine Rechtsfrage im Breich Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Bewährung. Undzwar ist es wie folgt: Jemand ist auf Bewährung wegen Handel mit Cannabis. 150 gramm wurden mal gefunden und zwei Aussagen die den Verkauf bestätigen. Im Vorfeld gab es auch schon kleinere Delikte die mit SOzialstunden oder Gruppenteilnahme bestraft worden sind. Jetzt wurde innerhalb der Bewährungszeit ca. 15 gramm reines Blattmaterial sichergestellt. Es handelt sich um Blätter die komplett wirkungslos sind. Kein Harz dran, sie riechen nichtmal nach Cannabis, eher nach Heu. Sie sind sozusagen nicht handelbar und haben keinen THC Gehalt. Eventuell weisen sie einen minimalen Gehalt auf unter einem Prozent.

Die Frage die sich stellt ist, wie ein Gericht diese 15 gramm bewertet, mit der Besonderheit das man auf Bewährung ist wegen Btm-Handel.

Wenn die blätter kein thc aufweisen dürfte doch keine straftat begangen worden sein. und wenn die blätter einen besonders geringen wert aufweisen, sind die blätter vom thc gehalt doch mit einem halben gramm durchschnittlichem Marihuana zu vergleichen aber doch nicht gleich mit 15 gramm cannabis?! worauf ich hinaus will ist, ob das gericht erkennt das man mit blättern nichts anfangen kann.

Seit der Bewährungsaussetzung wurde keine neue Straftat begangen ausser die 15 gramm blätter die beschlagnahmt worden sind. Sozialprognose sieht sehr gut aus. Also nichts spricht für einen Wiederruf der Bewährung außer die tatsache dass man im besitz von 15 gramm marihuanablätter war.

Wie bewertet Ihr diese Situation

wäre über eure meinung sehr dankbar

mfg bernd

strafbar, Recht, Blätter, Betäubungsmittel, Bewährung, Cannabis, Marihuana, Strafe, Betäubungsmittelgesetz
Trunkenheitsfahrt mit Folgen..

Hey, ich hab ne Dummheit gemacht bin, warum auch immer, betrunken hinterm Steuer gewesen, wurde zum Glück direkt bestraft. Haben einen Unfall gebaut, aber mit einem relativ geringen Unfallschaden (ca 500€). Wollte eine Einschätzung von Ihnen erfragen. Zu den Fakten: Ich saß mit zwei anderen im Auto, der eine nüchtern und der andere ebenfalls betrunken. Ich selbst hab die 1,6 Promille Grenze überschritten bin 20 Jahre jung und aus der Probezeit. Bisher keinerlei Auffälligkeiten. Eine mpu ist fällig das ist klar, aber wie sieht es mit dem Strafmaß aus? Ein Aufbausemester wegen Alkohol am Steuer ist auch fällig da ich noch unter 21 bin. Bekomme ich jetzt auch eine Strafe in Tagessätzen oder "darf" ich Sozialstunden leisten? Bin Student und arbeite zwar auf 450€ Basis aber das Einkommen ist eben dementsprechend gering. Wenn doch mit wie vielen TS (bzw. Sozialstunden, ist das analog?) ist zu rechnen? Vielleicht können Sie mir zusätzlich noch sagen ob eine Hinderung an der Einstellung bei der Polizei folglich ist? Bin dort nämlich mit allen Tests durch und hätte (seufz) nur noch das medizinische Gutachten vor mir.. Ab 90 TS gilt man als vorbestraft und es gibt einen Eintrag im Führungszeugnis, über diese 90 TS werde ich vermutlich, jedenfalls was die Eigenrecherche ergab, nicht kommen, aber es gibt ja noch das behördliche Führungszeugnis, in dem es in der Tat aufgenommen wird. Vielen Dank im Voraus und LG A. Meier

Alkohol, Führerschein, Strafe
Feld zerstört - Strafe?

Hallo zusammen,

ich war vor kurzem mit ein paar Freunden im Gartenhaus einer Freundin. Zur späten Stunde sind wir auf die Idee gekommen, dass wir doch ein bisschen mit dem Auto driften könnte. Direkt daneben war eine große Wiese/ein mit grad bewachsenes Feld, die/das dem Nachbarn gehörte. Die Gastgeberin meinte, dass das egal sei, wenn wir da fahren. Gesagt, getan.

Am nächsten morgen hat der Nachbar sich allerdings beschwert und wir sollten den Rasen wieder mit Humus befüllen. Das haben wir natürlich sofort getan (Zeitaufwand von 1h). Er hat den Humus zur Verfügung gestellt und wir haben mit Schaufel und Spaten die Furchen aufgefüllt. Er meinte dann, dass er da wieder Gras ansäen will und dann dann noch walzen will. Dafür müssen wir dann mit einer entsprechenden Geldsumme gerade stehen. So weit auch noch kein Problem, ABER der will jetzt 130€ ! Ist das nicht ein bisschen viel ?

Ich habe gesagt wir wollen eine Rechnung über die Kosten des Humus, der Samen, dem Sprit und dem Zeitaufwand haben. Er meinte darauf, dass wir dann 157€ statt 130€ zahlen sollen, wenn er eine Rechnung macht.

Jetzt zu den eigentlichen Fragen:

  • Ist der Preis gerechtfertigt ? (Weg von 200m x 12 = 2,4km Tracktorverbrauch: ? Preis für ca 15m^2 Grassamen: ? Aufwandsentschädigung (Zeit): 30€ ? Humus: Schaufel ca 2m -> Füllmenge 0,9m^3 -> nicht ganz voll => ~0,7m^3 a schaufel => 2,1m^3)

  • Wie sieht's aus, wenn wir zur Polizei gehen und das da melden? Was würde auf uns zukommen ? Würden wir zu einer fairen Lösung kommen oder sind die 130€ wirklich angemessen ?

3 von uns (4 Personen) sind Schüler und haben nicht viel Geld, weshalb die 130€ bzw 157€ schon ein Haufen ist. 2 von uns sind Volljährig (die, die auch auf der Wiese gefahren sind). Die anderen 2 (Beifahrer) sind 16.

Wir würden uns über einige Informationen oder Erfahrungen sehr freuen ! Schon einmal herzlichen Dank für eure Hilfe !

Auto, Landwirtschaft, Polizei, Feld, Strafe, Traktor

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