Flucht aus Land - Haftbefehl / Verjährung

Hallo,

erstmal - es geht um einen etwas kuriosen Fall, nämlich, Person A wird wegen einigen Fällen in Untersuchungshaft genommen, einige Zeit später aufgrund Regelungen seines Anwalts aus der Haft entlassen.

Während Person A auf sein Gericht und weitere Erkentnisse wartet kommen Fall A noch einige andere Delikte und Fälle hinzu, wodurch sich die Polizei dazu entschliesst die U-Haft wieder zu beantragen.

Person A merkt dies aber vor der Umsetzung und sieht sich gezwungen zu fliehen - nicht nur aus dem Land sondern direkt raus aus der EU. A befindet sich also nun mit mehreren offenen Strafdelikten auf Flucht.

Neuen Erkentnissen zu Folge wurden beim ersten Gericht 2 Komplizen zu jeweils 4 Jahren Bewährung verurteilt - über Person A wurde aber nur erwähnt, dass diese auf Flucht sei und vom Verfassungsschutz gesucht werde - gleichzeitig auch dass ein Haftbefehl laufe. Keine Angabe ob national oder europaweit.

Nun, welche Möglichkeiten hat die Person jemals wieder in das Land zurückzukehren? Was hat es mit der sgnt. Verjährung auf sich? Und wenn in dem Fall eine Verjährung möglich ist, woher soll Person A ohne Erkentnisse zu der ausgetragenen Haftstrafe wissen, wann diese zu Ende ist?

[Hierbei geht es um Vorkomnisse eines bald 18 jährigen (somit immernoch minderjährig) - in den Delikten handelt es sich unter anderem um Betrug, Raub.]

Wer meint eine unnötige Antwort abgeben zu müssen wird gemeldet.

Grüße

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Haftbefehl, Strafe
Mit abgelaufenem Mofa - Schild erwischt

Guten Tag!

Am 2.3 bin ich mit dem Roller zur Schule gefahren, leider mit einem noch schwarzen Schild. Natürlich wurde ich angehalten und Personalien usw. wurden aufgenommen. Der Polizist meinte noch, dass es eine Straftat sei.

Ich erzählte noch, dass ich am Freitag vor dem Wochenende (27.2.15) zu meiner Versicherung gegangen bin, der allerdings gegen die Öffnungszeiten zu hatte. Im weiteren Tagesverlauf war ich bei meinem Bruder und er meinte, ich solle bei der Versicherung anrufen. Gesagt, getan. Es stelle sich heraus, dass er auf einer Fortbildung war.

Da ich nun mehrere Kilometer von der Schule weg wohne, und ich anders nicht zur Schule kam, bin ich trotz abgelaufenen Nummernschild gefahren (ja, ich weiß..dumm).

Mein Vater meinte dann zu mir, dass wahrscheinlich nicht all zu viel passieren würde, nun bekam ich aber heute einen Anruf, ich möge mich bitte bei der Wache melden, um das mit dem Versicherungskram nochmal auszuführen.

Am selben Tag bin ich dann hingegangen, um mein Schild abzuholen. (Ich habe dem Verkehrspolizisten gesagt, dass ich es an DEM TAG abholen wollte).

Meine Frage ist jetzt ...wird es allzu böse enden? Was für eine Strafe kann erwartet werden? Wirkt sich das irgendwie auf meinen 'Fahren-mit-17' Führerschein aus? (zum Beispiel Nachschulung oder so?) Im Internet steht eine große Spanne an Strafe von 'Freiheitsstrafe' bis 'Fall eingestellt' alles dabei.. hat jemand eine Idee, was dabei rum kommt?

Achja: Weiblich, 17 Jahre. Roller: Gedrosselt, fahre mit Fahrerlaubnis

Verkehr, Gesetz, Mofa, Polizist, Strafe, Straftat, Konsequenzen
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ab dem Verkehrsschild Nr.82?

Hallo liebe Gutefrage-Gemeinde, ich hätte da bezüglich eines Verkehrsschildes eine Frage. Ich bin der Meinung, dass nach dem Verkehrsschild 282 (Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben) eine Geschwindigkeit so viel man will und wie es die Verkehrslage zulässt.

Wie schnell darf man ab dem Verkehrsschild 282 das weiße, runde Schild mit den 3 schrägen Strichen jedoch wirklich fahren ? Gilt danach die Richtgeschwindigkeit da alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind und die Richtgeschwindigkeit ja die "empfohlene" Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Oder dürfte man theoretisch auch mal 200-250 km/h fahren, solange die Verkehrslage es zulässt. Also dürfte man so schnell wie man möchte fahren solange man keinen behindert und der Verkehr es zulässt ?

Ich bin da etwas verwirrt, ich hab da zwar meine eigene Vermutung, das würde ich aber gerne hier nochmal erfragen wollen smile.gif. Es schadet ja nicht, wenn man bestimmte Regeln sich nochmal verinnerlicht smile.gif

Für die, die nicht gerade darauf kommen, wie das Verkehrsschild 282 nochmal aussah, hier ein Link zum Foto des Verkehrsschildes:

http://grossfachhandel.de/Verkehrszeichen/282_Verkehrsschild_Ende_Streck/Verkehrszeichen_Strassenschild/VB-282420VZ.gif

Vielen dank schonmal im vorraus, und liebe Grüße, TFlash.

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Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Autobahn, Strafe, Straßenverkehrsordnung, Zeichen
Im Aufzug stecken geblieben und deshalb 500€ bezahlen wegen unsachgemäßen Gebrauch?

Guten Tag,

ich hab bereits die SuFu und google genützt aber keinen detaillierten Fall gefunden der mir weiterhilft.

Und zwar ich bin Student, wohne in einem Studentenheim (ziemlicher Altbau) Lift dementsprechend und ich bin am freitag Abend im Lift stecken geblieben mit 4 Freunden, Lift ist für 6 Leute ausgelegt.

Alles lief ruhig und enspannt ab, wir betätigten den Notrufknopf und die stimme am anderen ende erklärte uns die Feuerwehr ist auf den weg um uns zu befreien, keine 30 Minuten später waren wir draußen, bedankten uns, hinterließen unsre Daten (ich denke das ist normal?!) und geniesten den Abend.

Heute kommt irgend ein Techniker zu mir und meint ich muss mit der Hausverwaltung reden wir müssen 500€ zahlen für Feuerwehr bzw Techniker, weil dieser anscheinend nachgewiesen hat dass wir gehüpft wären und dies unsachgemäßer Gebrauch ist und die Versicherung nicht bezahlt.

Nun zu meiner eigentlichen frage, sind die 500€ wirklich zu bezahlen?

  1. was soll das bedeuten er könne beweißen dass wir gesprungen sind (was wir definitiv nicht gemacht haben) anhand irgend einer bremse, mechanischen Vorrichtung. Ich mein vielleicht ist jemand etwas grob motorischer eingestiegen als sonst aber gesprungen oder wirklich unsachgemäß war das sicherlich nicht, noch dazu ist der Lift so uralt, ich war bis dato erstaunt dass er noch funktionierte.

  2. 500€ ist für mich als Student eine ordentliche summe und der Lift ist im Studentenheim ich weiß zwar nicht wie oft sowas vorkommt aber 500€ ist wahrscheinlich für jeden hier ne menge Geld ich kann mir nicht vorstellen dass man die einfach zahlen muss wenn man stecken bleibt ohne was dafür zu können.

Ich hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen oder einen Ratschlag geben wie ich mich am besten verhalten soll, noch dazu hab ich eigentlich keine lust mehr den Lift zu benützen wenn ich dann ohne Grund 500€ zahle. MFG

Recht, bezahlen, Strafe, Student
Ladendiebstahl 3,45 €

Hallo Freunde, ich wurde gestern bei einem angeblichem Ladendiebstahl erwischt.. Es hört sich komisch an aber so war es... Ich habe bei einer Drogeriekette mehrere Sachen gekauft.. Einkaufskorb war voll und eine Sprühflasche Fleckenentferner hilte ich mit den korb im rechten arm... Habe mich bei der Kosmetik umgeschaut und mehrere Produkte in der Hand gehalten.. also ich mich für 2 Produkte entschieden habe ( Es gab 20 % auf diese Produkte ) fiel mir auf das es Make up fehlte.. ich schaute mich ab boden um und hatte nicht gefunden dann dachte ich ich hätte es erst garnicht genommen... Also grif ich zu einem zweiten make up und die anderen Produkte und ging mit den vollen Korb um den Ellerbogen die Sprühflasche in der rechten Hand und der kleinen Kosmetik Produkte in der linken hand zur kasse.. Ich habe alles bezahlt und ging richtung ausgang als es anfieng zu Piepen Die Kassiererin bat mich die Tüten liegen zu lassen und nochmal durchzugehen und wieder Piepte es.. Es kammen noch ca 4 Kassiererinen hinzu und ein haufen Kunden standen vor der Kasse... Ich sollte meine Jacke ausziehen.. Das habe ich dann auch getan und plötzlich fiel ihrgenwo das Make up raus .. !!! Ich war total baff..Wir gingen also zu 4 ins Büro... Ich hatte gesagt das ich kein Make up stehlen wollte da ich selber mehrere Kometik Produkte gekauft habe WO KEIN MAGENT DRAN IST.. ( so doof bin ich doch auch nicht ) Das war aber der Verkaufleitetin dort sowas von egal.. Sie sagte nur ich habe hier ware die ich nicht bezahlt habe.. Ich sagte nochmal das ich mehrere Produkte gekauft habe und und auch das gleiche Make Up was ich angeblich für 3,45 € ( -20 % also nur 2,76 ) Geklaut habe! Es sei mir ihrgenwie in meine dicke Winterjacke reingefallen die an der Hüfte enger geht und ist dort stecken geblieben... Ich weiß echt nicht wie das passieren konnte.. Sie riefen die Polizei aber die hatte keine Zeit zu kommen und sagte sie sollen es reinschicken... Dann haben wir so ein Protokoll ausgefüllt.. Name Anschrift etc.. Und Ob ich die 75 € was sie verlangen bezahlte habe? - Nein Ob ich es zugegeben habe ? - Nein Viedeomaterial? - Nein In Bemerkung stand sowas drinnen wie Kundin ging zum Ausgang als die Alarmanlage los ging.. wir baten sie die Jacke auszuziehen als das Make up rausfiel.. Mit was kann ich denn jetzt rechnen?? Einen Brief vom Staatsanwalt ? Eine Strafe? Eintrag ins Führungszeugniss? 1 Jahr Hausverbot wurde mitgeteilt Ps. ich bin nicht Polizeilich bekannt oder hätte jemals sowas getan..Habe den Kassenzettel behalten wo auch zusehen ist das ich das selbe Make up gekauft habe bin 21 Jahre Weiblich! Was ich mit den 75 € Gebühren die der Laden verlangt hat ? Muss ich die Bezahlen?? Bringt mir meine Rechtschutzversicherung was?

Diebstahl, Drogerie, klauen, Strafe

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