Hallo,

ein Bekannter von mir hat selbst gekündigt und er wurde deswegen die ersten 3 Monate (12 Wochen) gesperrt..

Es ist ja so das er 12 Monate Anspruch auf ALG1 hat. Nun wurde er mit der "maximal Strafe" (3 Monate) gesperrt.

Nun die Frage: Kann er nun nochmal eine Sperre innerhalb seines ALG1 Anspruchs erhalten? z.B. wenn er eine Eingliederungsmaßnahme ablehnt (Kurs ablehnt) etc.

Oder ist es so, dass wenn man bereits einmal mit der "maximal Strafe" (3 Monate Sperre) bestraft wurde das Amt keine Sperre fürs ALG1 mehr verhängen kann?