HILFE..Was bedeutet öffentliche Klage - Hauptverfahren?

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Anfang dieses Jahres bin ich betrunken Fahrrad gefahren und erwischt worden bei einem Wert von 1,67. Als die Beamten mich mitnehmen wollten beleidigte ich sie und werte mich. Im Auto schnappte ich nach der Hand von einem Polizisten (erwischt diese aber nicht wirklich), weil er mich so stark festhielt dass ich keine Luft mehr bekam. Nun habe ich drei Anzeigen auf dem Hals, nämlich fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung gemäß §§316. Ich bereue das alles sehr, bitte jetzt keine Moralpredigen, ich weiß was für einen Mist ich gebaut habe.. Habe deswegen auch zwei ernst gemeinte Entschuldigungsschreiben verfasst und ein Entschuldigungstelefonat mit den beteiligten Beamten geführt.

So, nun erreichte mich heute nach langer Zeit der Brief. Ergänzend muss noch gesagt werden, dass ich 18 Jahre alt bin und da irgendwas von Jugendrichter steht, weshalb ich annehme, dass das Ganze jugendstrafrechtlich verurteilt wird. Aus dem Brief werde ich allerdings nicht ganz schlau. Er wurde vom Staatsanwalt verfasst, er enthält seine Anklageschrift. Am Ende dieser Anklageschrift und des Briefes steht: "Ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.

Was bedeutet das und was muss ich jetzt tun? Wird es zu einer richtigen Verhandlung im Gerichtssaal kommen? Bedeutet öffentlich, dass einfach jeder Mensch, den es interessiert, dort in dem Saal zusehen kann? Wenn da Leute kommen die mich kennen... Dann kann ich mich ein Leben lang nicht mehr draußen blicken lassen, so peinlich ist das... Welche Beamten werden beteiligt sein? Derjenige der die Anklageschrift verfasst hat? Lohnt es sich einen Anwalt zu holen oder was muss ich jetzt tun?

Ich danke euch sehr fürs durchlesen und hoffe ihr könnt mir helfen.

LG Lara

Rechtsanwalt, Polizei, Gericht, Anklageschrift, Gerichtsverhandlung, Staatsanwaltschaft
Welche Strafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Trunkenheit am Fahrrad?

Hallo, ich (18), ohne jegliche Vorstrafen, werde angezeigt wegen Trunkenheit am Fahrrad (1,4 Promille) , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beamtenbeleidigung. Die Polizisten hielten mich nach einem Diskothekbesuch auf dem Nachhauseweg auf und ließen mich blasen, den Wert teilten sie mir nicht mit, nur dass sie mich aufs Revier mitnehmen wollen um einen Bluttest zu machen. Betrunken wie ich war, befand ich diese Situation als absurd und weigerte mich, mitzukommen. Sie zerrten mich zum Dienstwagen, ich wehrte mich ziemlich. Angeblich soll ich die Beamten ziemlich beleidigt haben, davon habe ich aber keine Erinnerung. Im Auto angekommen, wendet der hinten sitzende Polizist einen äußerst schmerzhaften Polizeigriff an, damit ich mich nicht bewegen kann. Dieser drückte mir die Luft ab und ich forderte ihn auf, mich loszulassen beziehungsweise den Griff zu lockern. Er verstärkte ihn eher noch, woraufhin ich ihn in den Finger beißen wollte. Er zog die Hand aber beinahe sofort weg, sodass ich ihn nicht richtig erwischt habe, dass weiß ich noch. Er hat auch keine Spuren, die Kollegen bestätigten dass. Auf dem Revier angekommen wehrte ich mich weiterhin, sodass sie mich nach dem Bluttest in die Arrestzelle "warfen", und mich zwangen mich auszuziehen. Hier führte ich mich auf wie ein kleines Mädchen, ließ mich dann aber irgendwann doch ausziehen bzw tat es selbst. Ich schäme mich abgrundtiefst meines Verhaltens. Ich kann es mir nicht erklären, es war als stecke eine fremde Person in mir. Einige Tage später entschuldigte ich mich auch telefonisch bei allen beteiligten Polizisten, und zwar nicht nur mit der Hoffnung, die Strafe zu mildern, sondern wirklich mit äußerster Reue. So, nun die Frage: Was kommt auf mich zu? Wie lange dauert es, bis ich was vom Staatsanwalt höre? Mildert der Umstand, dass ich betrunken war, die Lage? Wird beim Strafgeld der Verdienst von mir miteingerechnet (Ich habe derzeit kein Einkommen, da ich ein halbjährliches schulisches Praktikum absolviere)? In welcher Form wird es im Führungszeugnis aufgeführt und hindert es mich an einer späteren Verbeamtung? Gilt die versuchte Körperverletzung als gefährliche KV und muss ich sogar mit einer Haftstrafe rechnen? Wird mir der Führerschein entzogen? Ich danke Ihnen und hoffe auf Ihre Antwort, MFG Lara

Polizei, Führerschein, Beleidigung, Strafe, Strafrecht, Straßenverkehr