muss ich eine strafe zahlen wenn ich die hundesteuer nicht sofort nach 14 tage anmelde?

9 Antworten

Da die ganze Hundesteuer-Regelung eine kommunale Angelegenheit ist, wird auch entsprechend unterschiedlich geahndet, wenn sich jemand ein zu spätes Anmelden zur Entrichtung der Hundesteuer zuschilden kommen läßt.

Ich kann mir vorstellen, dass die "Bestrafung" - es ist, glaube ich, eine Ordnungswidrigkeit - unterschiedlich hoch ausfällt...

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, dann rufe an beim Ordnungsamt an deinem Wohnort und frage nach...

Kommt auf die Gemeinde drauf an. Wir haben unseren Hund erst nach 2 Jahren angemeldet und mussten nichts extra zahlen, es wurde auch nicht gefragt wie lange wir den schon haben usw. In anderen Kommunen ist die "Höchststrafe", dass du alles nachzahlen musst + 100€ Strafe.

Du wirst im schlimmsten Fall die Hundesteuer nachzahlen müssen.

Da aber keiner weiss seit wann du den Hund hast, ist es egal. Die Steuer wird für das ganze Jahr eingehoben, auch wenn du ihn erst jetzt anmeldest.

Wenn du ihm jetzt erst bekommen hast, müsstest du einen Antrag auf Rückforderung des bezahlten Betrages der vergangenen Monate stellen, wo du den Hund noch nicht hattest. Ist zumindest in Österreich so.

Strafe gibt es nur bei Nichtzahlung der darauffolgenden Jahresbeiträge.

Was der Nachbar quatscht ist egal, der kann ja nicht wissen seit wann du den Hund hast. Auch wenn er ihn mit dir gesehen hat, musst du noch lange nicht der Besitzer sein.

Du wirst die Steuer nachbezahlen müssen.

Das kommt ganz auf Ihr Bundesland an, oft reicht es einfach die Hundesteuer nachzuzahlen! Strafen in Höhe von mehreren 1000€ werden hingegen auch in manchen Bundesländern verhängt, ist aber wirklich eher selten. Sie sollten den Hund wirklich morgen sofort anmelden und sich einsichtig zeigen!