Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt. Jemand ist an unser Auto gefahren und ist verschwunden, also Fahrerflucht. Wir haben die Polizei gerufen und die haben eine Lackprobe genommen, konnten den Verursacher aber nicht ermitteln. Die Polizei hat nun gerade angerufen und gemeint, wir MÜSSTEN eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben und sie würden morgen vorbeikommen um diese aufzunehmen. Nun meine Frage (hab mich bereits bisschen schlau gemacht): Es handelt sich doch um eine Sachbeschädigung gem. § 303 StGB oder? Und eben unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB. Aber die Sachbeschädigung wird doch nur auf Antrag verfolgt, also müssten wir doch keine Anzeige gegen Unbekannt stellen, oder? Und kann die Polizei dies verlangen (weil sie z.B. schon tätig geworden ist, wegen der Lackprobe)? Wir möchten das eigentlich nur ungerne machen und Anzeigen gegen Unbekannt dienen ja eigentlich nur der Statistik. Es handelt sich ja auch nur um einen Kratzer. Klar die Versicherung möchte eine Anzeigenbestätigung, aber die Polizei hat sich so ausgedrückt, dass wir das MÜSSTEN.

Vielen Dank!!