Darf ich bei einem "Notfall" am Steuer telefonieren?

Hallo liebe Leute,

vor 3 Wochen war ich abends mit einem Freund in der Stadt wir wollten feiern gehen.

Bevor wir feiern gehen konnte stürzte leider mein Kollege und knickte böse um. Gebrochen hatte er sich nichts aber die Bänder im linken Sprunggelenk waren durch (Haben wir später im Krankenhaus erfahren).

Er konnte nicht mehr laufen bzw kaum und hatte starke Schmerzen. Daraufhin bat er mich das Auto zu holen und ihn heimzufahren. Das Auto war ca. 5 Min entfernt. Da ich nur zu Besuch war kannte ich mich nicht so gut aus. Als ich das Auto gefunden hatte und zu ihm fahren wollte, war ich mir nicht ganz sicher und rief ihn an (mit dem Handy beim fahren). Direkt wurde ich von der Polizei angehalten. Musste aussteigen und warten. Der Polizist war leider sehr stark unfreundlich. Ich habe ihm versucht die Situation zu erklären und das mein Kollege 500 Meter weiter am Boden sitzt mit starken Schmerzen doch das war dem Polizisten völlig egal. 5 Min später kam mein Kollege auf einem Bein "angehüpft" und bat darum des Prozess zu beschleunigen da die Schmerzen stark sind. Ohne Unterschrift von einem Zettel bei der Polizei wollte er uns aber nicht gehen lassen. Ich verweigerte anfangs etwas zu unterschreiben. Daraufhin ließ uns der Polizist 30 Minuten warten bis ich dann letztendlich einwilligte zu Unterschreiben.

Kann man gegen die Handystrafe deswegen Einspruch einlegen? Es war letztendlich ein Notfall oder hat man da nun einfach Pech gehabt?

LG

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