Von meiner Bank wurden mir 0,60 € als "Entgelt/Zinsen" abgebucht. Ich vermute, es handelt sich um das Porto für die Steuerbescheinigung, die ich für 2013 angefordert habe (ich hatte einen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank zu niedrig gestellt und musste deshalb Anlage KAP ausfüllen).

Ist es überhaupt erlaubt, für die Zusendung einer Steuerbescheinigung ein derartiges Entgelt zu verlangen? Über die 0,60 € komme ich schon hinweg, aber es geht mir darum, die Frage prinzipiell zu klären. Ich habe mal gehört, dass Portokosten nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen, weil sie zum gewönhlichen Geschäftsleben dazugehören. Ein Paragraph wäre hier super!

Danke schonmal für eure Hilfe!