Hallo, ich schreibe meine Frage mal allgemein:

Wenn der Kleinunternehmer K, der auf Vorsteuerabzug verzichtet und somit nur eine EÜR macht, eine Rechnung als Ausgabe geltend machen will, muss dann zwingend auf der Rechnung bei der Anschrift kenntlich sein, dass es sich um sein Unternehmen handelt (also K Unternehmen, K, Musteradresse) oder reicht es dass sein Name vermerkt ist und die Adresse mit dem Firmensitz übereinstimmt? Wie gesagt K geht es nicht um Vorsteuerabzug.

Vielen Dank im Voraus!