Guten Tag!

Wenn ich ein Grundstück mit Gebäude bei einer Zwangsversteigerung erwerbe, wie hoch kann dann die jährliche Grundsteuer sein? - Zählt als Grundlage der Sachwert für den Grund und Boden aus dem Gutachten, oder der Gesamtwert mit Wert des Gebäudes?

Insbesondere interessiert mich der Fall, wenn ich quasi eine Ruine kaufe: Sagen wir, der Grundstückswert beträgt 30.000 €, darauf steht aber ein Gebäude, das gemäß Gutachten nichts wert ist und abgerissen werden sollte - die Kosten für den Abriss werden auf 40.000 € geschätzt. Daher wird das Gesamtgrundstück (mit Gebäude) ab 1 € versteigert. Angenommen, ich bekäme für 1000 € den Zuschlag, welcher Wert zählt dann für die Ermittlung der Grundsteuer?

Ich bin sehr gespannt - und Danke im Voraus!

Ach so, alle Zahlen sind fiktiv. Ich habe nichts ersteigert, finde das Thema jedoch sehr interessant.