Hallo,

mit der Neueregelung zur "Ersten Tätigkeitsstätte" blicke ich grade nicht mehr durch, wie ich meine Situation steuerlich geltend machen kann.

Meine Situation ist folgendermaßen: Ich bin Vollzeit-Student im Fernstudium. D.h. meine kontinuierlich über das Jahr laufenden Studienzeiten vollbringe ich größtenteils von zuhause aus. Ab 06/2016 bis ins Jahr 2017 war ich zusätzlich parallel als Praktikant bei einer Unternehmensberatung angestellt und im Rahmen dieser Beschäftigung vollständig bei einem Kunden vor Ort eingesetzt.

Meine Frage: Was gilt hier als erste Tätigkeitsstätte? Meine Wohnung, wegen des Vollzeitstudiums oder der Firmensitz des Kundens, weil ich dort ja ständig hingefahren bin? Eine weitere Frage schließt sich für mich da an: Kann ich im letzteren Fall die Pendlerpauschale nutzen? Gilt diese auch, wenn mein AG für die Fahrten die Ticketkosten (Bahn) erstattet hat?

Vielen Dank im Voraus für eine Klarstellung.