Hallo Zusammen,

da ich dieses Jahr meine Steuererklärung selbst anfertigen werde kam bei mir die Frage auf welche Posten der Honorarrechnung meines Steuerberaters aus dem letzten Jahr ich denn als Werbungskosten angeben/absetzen kann. Konkret finden sich in der Rechnung Beträge für folgende Posten: - Einkommenssteuererklärung 2015 - Überschussermittlung aus nichtselbstständiger Arbeit - Sonstige Tätigkeiten (Bescheidprüfung)

Wer kann mir hier weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.

Ronald