Twitchspenden STEUERN - WIE WAS WO?

Hallo :)
Erstmal etwas zu mir: Ich bin 22, arbeitslos, ich beziehe kein Harz 4 oder andere vom Staat gezahlte Summen trotz meiner Arbeitslosigkeit! Ich lebe gerade ausschließlich (!) vom Unterhalt meines Vaters.

Deshalb hab ich auch die ein oder andere Frage dazu, was denn ist wenn ich nun mit Twitch starte und so genannte Donations beziehe.

Ps:. Die Spenden sollen erst auf ein PayPal-Konto gehen...

Fragen vorweg: Und dann? Was ist für gewöhnlich der nächste Schritt? Spenden aufs Bankkonto? (Aber was ist dann mit den Steuern?)

1.Wo melde ich was an? Muss/Sollte ich ein Gewerbe anmelden??? (Wenn ja, wo und wie?)

2.Kann ich beispielsweise in meinem Fall eine Selbstständigkeit anmelden? (Wenn ja, wo und wie?)

3.Unter was für Steuerzahlbedingungen falle ich? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?

4.Ab welchen Summen muss ich welchen Pflichten nachgehen?

5.Bei wem müss ich mich melden, Finanzamt? IHK?

6.Allgemein: Wann Steuern zahlen als Streamer und wieviel? Am Ende des Jahres per Steuererklärung (Oder Steuernachzahlung)? Oder direkt bei Spendeneinkommen? Wie funktioniert das?

7.Sollte sich die ganze Sache so weit ergeben, dass ich die Möglichkeit bekomme Twitchpartner zu werden, sodass ich Werbung und Abonnentenmöglichkeiten bekomm, wie ändert sich alles für mich?

Mir geht es darum, keinen Ärger mit dem Finanzamt oder sonstigen Ämtern zu bekommen. Ich möchte möglichst alles richtig und rechtlich sicher angehen.

Vielen vielen Dank vorweg, für die Beantwortung meiner vielen Fragen!
Mit freundlichen Grüßen, Lylapai!

Arbeit, YouTube, Steuern, Arbeitslosengeld, PayPal, Spende, Donation, Twitch
Kann man die Steuererklärung für zwei Jahre überspringen und dann einfach weitermachen?

Ich habe seit 2013 keine Steuererklärung abgegeben. Ich bin ein einfacher Arbeiter, bin also nicht selbständig. Davor, d.h. bis inklusive 2012 habe ich die Steuererklärungen immer abgegeben.

Ich weiß, dass es für 2013 schon zu spät ist (maximal vier Jahre rückwirkend möglich), d.h. ich könnte theoretisch ab 2014 die Steuererklärungen abgeben. Bedauerlicherweise habe ich in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auch noch mehrere Monate lang Lohnersatzleistungen bezogen, doch dazu fehlen mir jetzt leider die Dokumente und ich kann mich nicht erinnern, von wann bis wann ich die Lohnersatzleistungen genau bezogen habe und wie hoch die Lohnersatzleistungen überhaupt waren.

Weil mir das alles für 2014 fehlt, überlege ich mir, ob ich für 2013 und 2014 die Steuererklärungen "einfach überspringe", nichts davon beim Finanzamt erwähne, und demnächst einfach auf einen Schlag für 2015, 2016 und 2017 die Steuererklärungen abgebe?!

Bitte fragt nicht, wieso ich die Steuererklärungen so lange nicht gemacht habe. Weiterhin ist mir bewusst, dass es eine Pflicht ist, bei Bezug von Lohnersatzleistungen die Steuererklärungen abzugeben.

Ich habe also wegen 2013 und 2014 womöglich ein Problem. Da ich aber ein einfacher Arbeiter bin, bin ich doch normalerweise gar nicht so interessant für das Finanzamt, schließlich sind die bei Gewerbetreibenden (Imbiss-Besitzer, Cafes/Bars etc.) nie so genau, es wird dort so gut wie nie soviel angegeben (Steuer abgeführt), wie tatsächlich verkauft/umgesetzt wurde, sondern "immer ein bißchen weniger". Hinzu kommt, dass man bei Bezug von Lohnersatzleistungen ja eher etwas vom Finanzamt zurückbekommt, weil man dadurch in der Regel zuviel Lohnsteuer abgeführt hat.

Was meint Ihr so zu meinem "Plan", in diesem besonderen Fall bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Jahre 2013 und 2014 "einfach zu überspringen"? Hatte jemand von Euch evtl. schon mal dasselbe oder ein ähnliches Problem? Bekomme ich gar eine Strafe? Danke Euch für Eure Meinungen.

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Strafe oder nicht
Fahrtenbuchsoftware um das Fahrtenbuch rückwirkend zu schreiben?

An die Community,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich denke ich bin nicht der Einzige, der sein Fahrtenbuch vielleicht manchmal etwas schleifen lässt. Klar, gibt es Berichte bei der Arbeit, welche eine völlige Nachvollziehbarkeit jeder einzelnen Fahrt bieten, wodurch ich mein Fahrtenbuch auch nachträglich schreiben kann, aber das ist natürlich eine schwere Arbeit.

Zukünftig werde ich mir wohl einen Fahrtenbuchstecker besorgen, um es in Zukunft einfacher und regelmäßig zu haben, jedoch hätte ich gerne eine Erleichterung meines Fahrtenbuches beim nachträglichen Schreiben. Vor einiger Zeit habe ich mal gehört, dass es wohl ein Programm gibt, in welches ich Adressen eingebe, die wirklich gefahrenen Kilometer eintrage und der mir daraus ein fahrtenbuch erstellt, welches dann auch vom Finanzamt anerkannt wird. Das wäre wirklich sensationell. Wenn jemand von euch eine Idee hat oder ein Programm kennt, würde mich das wirklich erfreuen.

Egal ob es ein einziges Programm ist, oder jemand die Idee hat das es ein Programm gibt was das kann und dann das Fahrtenbuch in eine Exceltabelle überträgt und ein zweites Programm aus einer Exceltabelle in ein Fahrtenbuch zum Ausdruck überträgt was wiederum vom Finanzamt anerkannt wird.

Das wäre wirklich sensationell. Auch wenn die Programm Geld kosten, ist das kein Problem.

Vielen Dank

Software, Steuern, Microsoft Excel, Programm, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Fahrtenbuch, Lohnsteuerjahresausgleich
GbR und Privatkredit 2 Gesellschafter?

Hallo. Folgende Konstellation liegt derzeit vor: 2 Personen gründen eine GbR. Geschäftsräume sind Eigentum von Gesellschafter A. Er möchte die Räumlichkeiten baulich verändern für das Geschäftsvorhaben der GbR. Hierfür sind Investitionen wie Trockenbau, Bodenheizung, Türen, Fenster usw. notwendig. Vorschlag der Bank: Zwei Kredite sollen gewährt werden. Der eine Kredit für Gesellschafter A als Privatkredit, damit dieser dann seine Räumlichkeiten bebauen kann und die GbR diese anschließend nutzen kann. Der zweite KRedit liefe dann auf die GbR. Davon sollen beispielsweise die Maschinen (Produktion), Einrichtung usw. (alles für das wirtschaften) finanziert werden.

Steuerberater schlägt nun vor, dass Person A sich seinen Privatkredit von der GbR bezahlen lassen soll (also Tilgung und Zinsen), da ja die GbR im Endeffekt die geänderten Räumlichkeiten für seine Geschäftstätigkeiten nutzen wird.Dadurch könnte Person A außerdem dann die komplette Mehrwertsteuer (für die baulichen Vorhaben) sich zu Beginn des Jahres 2019 auszahlen lassen.

Ist diese Handhabe die fairste Lösung für beide Gesellschafter? Schließlich zahlt Gesellschafter B einerseits den GbR Kredit ab und andererseits zusätzlich anteilsmäßig auch den Privatkredit des Gesellschafters A ab. Argumentation des Steuerberaters . Steuerberater und Person A arbeiten bereits längere Zeit zusammen, da Person A ein weiteres Unternehmen betreibt.

Die Konstellation ist für mich (Person B) so kompliziert, da ich neu in die Selbständigkeit gehe. Wäre für einige Tipps dankbar.

Steuern, Recht, GbR Gründung, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern