Mietwagen (Dienstwagen) versteuern?

Hallo zusammen, mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Frankreich. Ich bin im Außendienst für Deutschland, Österreich und Schweiz zuständig und daher Homeoffice als erste Arbeitsstätte. Das Gehalt wird über einen sogenannten Payroll Service in Deutschland ausgezahlt sowie versteuert.

Da wir keine Niederlassung in DE haben, können wir entsprechend kein Fahrzeug leasen, sondern nur mieten.

Zur Überbrückung habe ich ein privates Kfz genutzt und mit 30ct pro Km (für dienstliche Zwecke) abgerechnet. Nun möchte man aber, dass ich einen Wagen bei Sixt o.Ä. miete.

Allerdings soll ich diesen per 1% versteuern. Da ich wenig privat fahre (schon gar nicht mit einem Mietwagen und beschränkter inklusiv Km-Laufleistung), macht dies aus meiner Sicht keinen Sinn. Gleichzeitig hat man mir aufgrund der inklusiven Km-Laufleistung, die private Nutzung mündlich untersagt.
Grundsätzlich habe ich bei meinen vorherigen Arbeitgebern nie per 1% versteuert, da ich wie gesagt sehr wenig privat fahre.

Würde ja bedeuten - Ich zahle unnötig Steuern?

Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch recht des Arbeitnehmers auszuwählen, welche Methode zur Versteuerung des Dienstwagens verwendet wird oder?

Gefühlt, hat die Personalerin davon keine Ahnung und muss bei allem erst mal Rücksprache halten. Da ich neu in der Firma bin, möchte ich natürlich nicht direkt so negativ auffallen. Das Thema zieht sich jetzt bereits seit 2 Monaten und es gibt immer noch keine Lösung.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Steuern, Recht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Muss ich für mein studienbedingtes Praktikum in Berlin Zweitwohnungssteuer bezahlen?

Hallo,

meine Frau muss im Zuge ihres Studiums ein Praktikum absolvieren. Dies geht leider nicht in der Stadt, in der wir wohnen & studieren. Sie würde daher für 3 Monate nach Berlin ziehen, um dort das Praktikum zu absolvieren. Unter der Woche würde sie in einem WG-Zimmer wohnen, das ihr untervermietet wird, am WE würde sie zurückfahren. Erstwohnsitz dürfte in diesem Fall also eindeutig nicht Berlin sein. Aber würde in diesem Fall Zweitwohnungssteuer anfallen? Da das Praktikum nicht bezahlt wird, ist die zusätzliche Miete an sich schon eine Belastung - wenn jetzt auch noch Zweitwohnungssteuer hinzukäme, wäre das natürlich unschön.

Ich frage mich jetzt, ob Zweitwohnungssteuer in unserem Fall wirklich erhoben würde. Auf berlin.de habe ich Folgendes zu dem Thema gefunden: "Aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person, wenn die gemeinsam mit dem Ehe-/Lebenspartner bewohnte Hauptwohnung außerhalb von Berlin liegt. Die von der Zweitwohnungsteuer auszunehmende Wohnung darf jedoch nicht von beiden Partner gehalten werden."

Ob "berufliche Gründe" hier greifen würde (Praktikum im Zuge eines Studiums)?

Vielleicht hat ja jemand, der das hier liest, genau diesen Fall schon gehabt und weiß es genauer. Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten!

Steuern, Studium, Berlin, Recht, Praktikum, Zweitwohnsitzsteuer, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Haus verkauft trotzdem Grundsteuer fällig?

Hallo, ich habe am 15.09.2019 mein Haus verkauft. Jetzt flattert wieder eine Rechnung von der alten Gemeine ein da wo ich wohnte bzw. die buchen die Grundsteuer ab.

Habe denen geschrieben was das soll und habe diese Antwort erhalten:

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Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass es uns bekannt ist, dass Sie nicht mehr Eigentümer des Objektes XXXXXXXX sind.

Wegen des Eigentümerwechsels müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie für uns solange Zahlungspflichtiger sind, bis eine entsprechende Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist.

In Sachen Grundsteuer ist bei einem Verkauf folgendes mitzuteilen. Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgendenKalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die dingliche Haftung des Grundstücks aufgrund gesetzlicher Regelung bleibt hiervon unberührt. Andere vertragliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. (siehe auch Rückseite Grst.-Bescheid)

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Ist das wirklich so? Und muss der neue Eigentümer nicht ebenfalls das Gleiche zahlen? Kann man da irgendwie sein Geld wieder zurück bekommen?
DANKE!

Steuern, Recht, Grundsteuer, Wirtschaft und Finanzen

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