Arbeitszimmer-Steuererklärung während Abendschule?

Hallo und schönes neues Jahr,

 

ich besuche seit Februar 2018 dreimal wöchentlich die Abendschule. Dort mache ich innerhalb 3,5 Jahren eine Weiterbildung zum „Staatl. Gepr. Techniker für Maschinentechnik“.

Hauptberuflich arbeite ich als Zerspanungsmechaniker in einer Firma. Da die Weiterbildung direkt mit meinem eigentlichen Beruf zu tun hat, werden die Schulkosten voll angerechnet.

 

Ich habe einige Fragen bzgl. der anstehenden Steuererklärung für das vergangene Jahr 2018:

-         Arbeitszimmer:

Ich habe ein extra Zimmer/Apartment in dem Mehrfamilienhaus angemietet, in dem wir auch unsere Mietswohnung haben.

Für das Arbeitszimmer habe ich einen neunen gesonderten Mietvertrag erhalten und das Zimmer hat nichts mit unserer Wohnung zu tun. Da andere Mietswohnungen dazwischen liegen, werte ich das angemietete Zimmer als außerhäusliches Arbeitszimmer, welches ich bei der Steuererklärung voll angeben und absetzen kann (Miete, Nebenkosten, Einrichtung, etc.). War schon schwer genug das unter den Besonderheiten herauszufinden.

 

Nur wo im Steuerprogramm gebe ich dieses Arbeitszimmer an? Unter Arbeitnehmer-Werbungskosten-Fortbildungskosten, oder in den Sonderausgaben unter Ausbildung oder ganz woanders?

Oder wird bspw. die Miete und die NK sowie der Strom woanders angegeben, als bspw. die Einrichtung?

 

-         Fahrtkosten:

Unter welchem Punkt die normalen Fahrtkosten für die Arbeit angeben werden, weiß ich. Nur unter welchem Punkt gebe ich die Fahrtkosten für die dreimal wöchentlichen Fahrten zur Schule an?

Über ausführliche Antworten würde ich mich freuen.

Steuern, Schule, Steuererklärung, Abendschule, Ausbildung und Studium
’Gaming’ Laptop für Studium und Privates von Steuer absetzen möglich?

Hallo,

ich würde mir gerne einen neuen Laptop für mein Studium ab Januar kaufen. Mein alter Laptop ist 7 Jahre alt und tut es nicht mehr wirklich. Nun ist es so, dass der Laptop fast jeden Tag in der Uni gebraucht wird, ich aber natürlich manchmal zu Hause gerne etwas darauf spielen möchte und auch nach dem Studium. Ich bekomme durch die Uni Prozente auf gewisse Laptops und habe zwei nahezu identische Laptops gefunden. Die Auswahl war leider nicht so groß. Beide sollen mit Rabatt 719 Euro kosten. Beide sind wirklich sehr identisch, nur dass der eine Laptop ”Gaming” beinhaltet und dadurch eine größere Festplatte und eine bessere Grafikkarte besitzt. Der andere hat nicht das Wort ”Gaming” drin und besitzt dafür ein CD DVD Laufwerk. Da ich aber kein internes Laufwerk brauche durch mein externes, wäre natürlich also die bessere Wahl der ”Gaming” Laptop. Nun habe ich aber Angst, dass wenn ich diesen ”Gaming” einreiche, das FA ihn komplett streicht und nicht anrechnet. Bei ”normalen” Laptops kann man sie ja mittlerweile bis 8xx Euro sofort abschreiben.

Da ich ja nicht als Steuersünder auftreten möchte, würde ich jetzt gerne fragen, wie ich hier verfahren soll bzw. kann. Kann ich mir den Gaming Laptop kaufen oder eher den normalen, obwohl es wirtschaftlich gesehen Schwachsinn wäre?

Danke euch!

Computer, Finanzen, Steuern, Studium, Technik, Steuererklärung, Abschreiben, Finanzamt, studieren, Technologie, Abschreibung
Umsatzsteuer auf Fahrtkosten als Freiberufler?

lange Frage mit vermutlich kurzer Antwort…

Ich bin ab dem 1.1.19 erstmals mit meiner Selbstständigkeit umsatzsteuerpflichtig, da ich im Jahr 2018 deutlich mehr als die 17.500€ habe.

Das habe ich dem Finanzamt auch schon gemeldet … und die gebeten, mir dann alles bzgl. dieser Umsatzsteuerabführung 2019 mitzuteilen.

Ich arbeite freiberuflich für verschiedene Organisationen…

Wenn ich da jetzt einen Vortrag halte und dafür zB 500€ Tagessatz + Fahrtkostenerstattung vereinbare – muss ich dann neben den 95€ Umsatzsteuer auf die 500€ Honorar auch noch für die Fahrtkosten (Bahn-Ticket (im Ticketpreis ist ja auch schon eine Umsatzsteuer enthalten, oder?) oder PKW 0,30€ pro Km) eine Umsatzsteuer draufschlagen in meiner Fahrtkostenabrechnung?

Oder kann ich das separat machen/abrechnen – Honorar mit Umsatzsteuer und dann eine separate Fahrtkostenabrechnung, in der ich die angefallenen Kosten 1:1 fordere?

Da die meisten meiner Auftraggeber umsatzsteuerbefreit sind, zahlen diese in den meisten Fällen auch keine Umsatzsteuer – ich muss dann also quasi die Umsatzsteuer in meinen vereinbarten Tagessätzen ausweisen und verdiene deutlich weniger. Bei den Fahrtkosten wäre es ja dann ähnlich, sodass ich ja dann quasi meine entstandenen Fahrtkosten gar nicht mehr zurückbekomme, wenn ich vom Bahnticket die 19% Umsatzsteuer noch innerhalb des Preises auseisen muss, weil die Auftraggeber grundsätzlich sagen, dass sie keine Umsatzsteuer „on top“ bezahlen.

Die Antworten, dass ein Steuerberater helfen würde, brauche ich nicht ;-) Ich will das gern SELBST verstehen :-)

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Recht, Freiberufler, Rechnungswesen, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Fahrtkostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen
Kleinunternehmerregelung und Digistore24: Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?

Hallo liebes Community,

ich habe ein kleines Nebengewerbe (natürlich auch angemeldet) aufgebaut, mit dem ich über den Bezahldienstleister digistore24 etwas Geld dazu verdiene. 

Der Verkauf bei digistore24 läuft nach dem Resellermodell ab, d.h. es kommt zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und Digistore24 als Verkäufer (nicht mit mir als Verkäufer). Das heißt also ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung und die verkaufen es in Ihrem Namen, wickeln die Rechungsstellung sowie Abführen von Steuern etc. ab und erhalten dafür natürlich auch eine Provision. Am Ende des Jahres habe ich mir dann immer meine "Verdienste" überweisen lassen und diese über meine normale Steuererklärung und Einkommenssteuerzahlung versteuert bzw. muss Einkommenssteuervorausszahlungen vierteljährlich leisten. Soweit so gut.

Da alle Umsätze immer unter der Kleinunternehmerschwelle von 17500 € lagen habe ich noch keine Berührungspunkte mit einer Umsatzsteuervoranmeldung gehabt.

Jetzt meine Frage: Eigentlich kann ich doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, weil das Digistore24 ja prinzipiell schon macht und ja sowieso auch die Umsatzsteuern automatisch abführt etc. Wenn ich jetzt über die 17500 € Umsatz kommen sollte und Umsatzsteuervorrauszahlungen leisten müsste wäre das ja "doppelt gemoppelt", da Digistore24 dies ja ebenfalls schon macht. Wie würde es in diesem Fall ablaufen, wenn ich die Schwelle von 17500 € durchbreche? Muss ich dann Umsatzsteuervoranmeldungen / -zahlungen machen?

Kurz gesagt bekomme ich ja von digistore24 das, was am Ende nach USt-Steuern und Abzug von Provisionen übrig bleibt. Auf diese Einnahmen rechne ich dann in der EÜR über Elster meine Abzüge/Ausgaben an und muss dann dementsprechend nur noch die Einkommenssteuer bezahlen.

Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine. Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.

LG, beth01

Steuern, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen, Unternehmensgründung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Mobbing am Arbeitsplatz, kennt ihr das?

moin,

ich habe ein Jahrespraktikum in einem Steuerbüro gemacht und es war die Hölle. Der Beruf mag ja in Ordnung sein. Buchhaltung war ganz cool also Einscannen und und in Datev übertragen und entsprechend einbuchen, aber es war nach der Zeit komisch. Keine Ahnung, aber es ist so. Es waren immer die gleichen Buchungen, zwar hat mich das gefordert und ich hatte auch mal Heizige Tage, aber das einzige was mich gestört hat war das Mobbing unter sich. Ich weiß ja nicht, ob Ihr das kennt. Ob ihr mal im Steuerbüro oder anderen Firmen gearbeitet habt. Überall wird man gemobbt. Sei es als Praktikant oder Azubi. Hab dann eine Handwerksausbildung absolviert und war vollkommen zufrieden. Wie gesagt An sich mochte ich Buchführung und Steuererklärung , aber das dann 40 Jahre 365 Tage im Jahr ??? <Jeden Tag ??? Genauso wie mein Beruf jetzt, jeden Tag und das Gemobbe kommt ja noch oben rein ?
Wie gesagt, jeder Mitarbeiter hat sich an den höheren gewannt und hat sich eingeschleimt. Richtig Mulmig war mir dabei zu mute. ich war nach dem Jahr so kaputt und komisch , ich habe mich selbst nicht wieder erkannt. Die Mitarbeiter meinten zu mir, ich wäre komisch drauf und dass die mir nichts anvertrauen und so ein scheiß. Zudem hat mich mein Ausbilder immer gemobbt, wenn was nicht in Ordnung war. Ich meine wozu mach ich die Ausbildung, wenn keine Fehler erlaubt werden. Er wurde sofort zornig. Ich weiß nicht, vielleicht ist wirklich nur der 2 Arbeitsmarkt was für mich, weile ich denke, ich hab auf den 1 Arbeitsmarkt keine Chance... Kennt ihr so Geschichten ? Ich war nach dem 1 Jahr Arbeit so mega im Arsch, weil ich mich mobben lassen lies von Ausbildern ??! Kennt ihr das? Wie soll man damit umgehen, damit das nicht wieder so ist.

Arbeit, Steuern, Mobbing, Schule, Arbeitsplatz, Ausbilder, Praktikum, steuerbuero, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Verpflegungsmehraufwand Azubi anspruch?

Guten Tag,

unszwar wie der Titel schon beschriftet ist geht es um die Verpflegungsmehraufwand,

unszwar bin ich Azubi mit einem Tarifvertrag. Ich habe mich im Internet informiert wie es mit den Verpflegungsmehraufwand aussieht in der Berufsschule. Die Schule ist ca. 150km entfernt und Blockunterricht, d.h 3 Wochen im Wohnheim 24 Abwesend von daheim. Die kosten für die Fahrt und Wohnheim nutzung werden vom Arbeitgeber übernommen, aber die Verpflegung muss ich selbst zahlen. Mein Arbeitgeber sagte mir die kannst du bei der Lohnsteuererklärung ausgleichen, das blöde ist ich habe dies nie gemacht. Und ist Lohn mit Ausbildungsgehalt gleich gesehen? mein Brutto-verdienst lieg im ersten Lehrjahr 1020 brutto.

Selbst in auf der Gewerkschaft-Homepage steht das 12€ bei mind. 8 stunden Abwesenheit von daheim, da ich 24h Abwesend bin sprich 24€.

Meine Frage wäre ob mein Arbeitgeber wirklich sagen kann er zahlt es nicht, weil er meint wir zahlen schon Fahrt und Wohnheimkosten die müssten Sie nicht zahlen.

Und andere Frage wenn ich es über die Lohnsteuererklärung mache, bekomme ich das 1:1 wieder ich weiß das der unterschied nur wäre das es am Ende des Jahres ist, aber nicht ob da Abzüge sind oder ich überhaupt eine Erkärung bzw. Reise/werbungskosten abgeben kann.

Ich will auch nich schnorren, aber wenn dieser Anspruch besteht dann möchte ich den auch nutzen, immerhin sind es bei 3 wochen 360€ und damit kann ich eine menge sparen, wenn ich mich schon dort Verpflegen muss.

Steuern, Ausbildung, Azubi, verpflegungsmehraufwand, Ausbildung und Studium

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