-1 Ich (und mehrere andere) wurde kalt bei einer Wohnungsbesichtigung (Herr X war der Eigentümer) akquiriert, ob ich nicht einen neuen Steuerberater suchen würde

-2 Per Email haben wir ein "UNVERBINDLICHES" Erstgespräch ausgemacht

-3 Das Büro war bei Herr X zuhause im Keller

-4 Im Gespräch habe ich meine Situation geschildert, darunter eine anstehende Gründung einer GmbH und ein Umzug in die Schweiz

-5 Das Gespräch verlief sehr freundlich und Herr X schilderte mir alle möglichen Steuervorteile einer GmbH (leider wurden mir nach Rücksprache mit meiner aktuellen Steuerkanzlei grob falsche Angaben vermittelt, die mich eventuell sehr teuer gekommen wären)

-6 Nach dem "UNVERBINDLICHEN" Gespräch wurde mir eine Rechnung über 490€ gestellt (3,5h * 140€ - relativ teuer für eine steuerliche Beratung), obwohl niemals schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, dass dafür irgendwelche Kosten anfallen

-7 Auf der Rechnung wurde eine steuerliche Beratung zum Wegzug in die Schweiz angegeben, zu der (wie ich im Nachhinein erfahren habe) Herr X rein gesetzlich nicht befugt ist

Ich möchte die Rechnung nun nicht bezahlen, bin ich damit im Recht?