Bundeswehr: Fahrtkosten zurückholen oder ähnliches möglich?

Schönen guten Tag liebe Community!

Zuerst möchte ich sagen, dass ich wirklich wenig Ahnung von dem Thema habe, obwohl ich mich schon gut durchgelesen habe. Eventuell weil man sehr viel verschiedenes liest. Deshalb jtz nochmal kurz gefragt für die, die es mir beantworten können.

Kurz das Problem: Meine Ausbildung beginnt demnächst und ich muss dafür 3 Jahre 800km+ von Zuhause weg. Ich wohne auch noch bei meinen Eltern mit 19 und habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt. Jedoch möchte ich, auch wenn es nur einmal im Monat oder jede zwei, gerne Nachhause. Würde das gehen? Wenn ja, dann -

  • Wie oft kann die Bundeswehr mir die Fahrt nach Hause mit einem Zugticket ermöglichen?
  • Kann man das Ticket in Geld tauschen, um z.B. seine Spritkosten damit zu decken, wenn man sich für das Autofahren entscheidet? Wenn ich das richtig gesehen habe, kann sogar ein Kurzsteckenflug für mich günstiger sein, was ja auch eine win-win Situation wäre.
  • Ich habe auch gelesen, dass man die einfache Fahrt(nur hin) in der Steuererklärung angeben kann und somit Recht auf 0,30€ pro gefahrenen Kilometer hat. (Bis 4500€, sonst verlangen sie wohl Nachweise) Ist das alles so richtig?

Ich würde mich wirklich über jede Antwort von euch freuen!

Liebe Grüße.

Finanzen, Steuern, Bundeswehr, Ausbildung, Steuererklärung, Einkommensteuer, Fahrtkosten, Finanzamt, Fahrtkostenerstattung, Bundeswehr-Karriere, Bundeswehr-Ausbildung
Mobiler Verkaufsstand, welche Anträge?

So moin, ich hab ne coole Idee, aber in Deutschland braucht man für alles eine Genehmigung...

Folgendes, ich bin 17, im Besitz einer A1-Führerschein, besitze eine saubere Führungszeugnis, komme aus Ungarn (EU-Land, also macht nichts aus) hab aber eine deutsche Wohnsitz.

Ich möchte gerne eine Piaggio APE TM zulegen, mit mein Führerschein kann ich den auch problemlos führen, und den zum mobilen Verkaufsstand umrüsten. Im Grunde genommen wäre es eine mobile Getränkestand erstmal, also Cola Fanta etc. aus Glasflaschen. Meine Gedanken wären auf der Ladefläche Kühlschränke zu befestigen, Getränke kalt halten und halt zu verkaufen.

Verkaufen würde ich im Prinzip von neben dem Fahrzeug, da auf dem Fahrzeug ja kein Platz ist, außer halt für die Sachen...

Der Verkauf würde im Grunde genommen überall erfolgen, Strand, Straßenrand etc., dementsprechend brauch ich ja ne Reisegewerbekarte, und eine Sondernutzungserlaubnis. Ich muss ja auch Gewerbe anmelden ist ja klar.

Also zuerst wäre die Frage, wo und wie ich diese Unterlagen beantragen kann, bzw. ob das mit 17 überhaupt funktioniert (müsste eigentlich, beim Gewerbe anmelden muss ich halt eine Businessplan etc. präsentieren...).

Brauch ich sowas wie feste Verkaufszeiten? Oder feste Verkaufsorte? Was ist wenn ich in der Nähe von Messen aufschlage, dann am nächsten Tag am Strand, wieder mal dann woanders?

Zunächst hab ich die Idee weiterentwickelt, wie würde es sich verändern wenn ich, ABGEPACKTES Eis oder zum Beispiel Bier in Flaschen auch verkaufen würde? (Ausschankgenehmigung?).

Wie ist es mit Steuer, brauch ich sowas wie eine Kasse?

Ich hab echt versucht zu rechechieren aber irgendwie bezieht sich das alles auf Berlin, es würde in MV stattfinden...

Also es wäre halt echt verdammt cool wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)

(Wie es dann mit Gewinn und Rentabilität aussieht ist ne ganz andere Frage, ich will halt auch die Erfahrung machen auf eigene Kosten und Verantwortung was zu machen, aber halt im legalen Rahmen... )

verkaufen, Steuern, mobil, Geld, Recht, Antrag, Genehmigung, Verkaufsstand
Wie trage ih die kurzfristige Beschäftigung in meine Steuererklärung ein?

Hallo, ich habe letztes Jahr neben der Schule Zeitungen ausgetragen als kurzfristige Beschäftigung. In meiner Lohnsteuerabrechnung steht nur der Bruttolohn und "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale". Alle anderen Felder stehen entweder auf 0,00 (Zahl der Kinderfreibeträge, Steuerfreier Jahresbetrag, Jahreshinzurechnungsbetrag) oder die Felder sind leer. Ich habe, soweit ich weiß, keinerlei Steuern gezahlt (weil es eben eine kurzfristige Beschäftgigung war).

In meiner Steuererklärung habe ich jetzt lediglich meinen Bruttoarbeitslohn eingetragen, ich konnte aber keine Zeile für den Betrag "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale" finden. Muss ich das noch irgendwo eintragen oder nicht?

Außerdem gibts ja die Möglichkeit Kosten für Arbeitsmittel oder Werkzeuge anzugeben. Da ich Zeitungen ausgetragen habe, musste ich mir dafür so einen kleinen Wagen kaufen (ca 40€). Ich hab aber, denke ich, keine Rechnung mehr dafür oder sonstiges, sollte ich es also lieber gleich weglassen, anstatt dann evtl keine Belege vorweisen zu können? (Ich mache die Steuererklärung nicht, weil ich Steuern zurück will, sondern weil ich muss)

Vielen Dank im Voraus

Arbeit, Steuern, Recht, Minijob, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Steuerrecht, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Mein Vermieter treibt Steuerhinterziehung?

Hallo zusammen! Ich komme mit meinem Vermieter gar nicht klar. Er hat mich schon ein paar mal angeschrien zB, weil die Tür des Zimmers wegen dem Wind zugeschalgen ist (sie war nur offen und der Wind von draussen in die Richtung geweht) und es war nicht meine Schuld, oder weil er Eines Tages den Rahmen des Herdes mit der Pfanne geschlagen und eine Delle geblieben ist. Es war auch nicht meine Schuld und obwohl er sich entschuldigt hat, wurde ich wieder angeschrien

Er zwingt mir, seine Pflanzen zu giessen, obwohl es nicht im Mietvertrag steht. Er sagt, wenn ich das nicht tue, wird von der Kaution abgezogen. USW

Ich habe von einem anderen Mitbewohner erfahren, der schon ausgezogen ist, dass der Vermieter (er lebt in der WG mit) keine Steuern für die Zimmer zahlt, die er Vermietet. Ich zahle 580 EUR in Bar (er macht immer eine schriftliche Quittung mit Unterschrift, ich bin angemeldet und habe einen Mietvertrag).

Er hat uns beide schon ein paar mal bedroht (mich und der andere, der weg ist) wegen Kleinigkeiten (dazu noch ist er ein Putzteufel), uns rauszuschmeissen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Eltern im Ausland leben und meine Freunde nicht stören möchte, wenn er mich rausschmeisst.

Ich weiss, diese sind keine Kündigungsgründe aber ich möchte keine Tausende Euro mit einem Rechtsanwalt ausgeben (ich verdiene ja auch nicht so viel). Ich frage mich, was ich machen kann, wenn er mich rausschmeissen will. Der alte Mitbewohner hat gesagt, ich darf zum Finanzamt mit dem Mietvertrag und da soll ich einfach die Situation erklären und die machen dem Vermieter ein Problem.

Ich suche schon was anderes, aber in dieser Stadt ist gar nicht leicht. Ich möchte mich wehren, sollte etwas passieren. Ich zahle 580 Eur und er keine Steuer...Was kann man da unternehmen?

Steuern, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Finanzamt, Steuerhinterziehung, WG-Zimmer
Steuernachzahlung nach Ausbildung mit Übernahme?

Hallo zusammen,

ich habe leider gestern einen unangenehmen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem es heißt, dass ich knapp 570€ Steuern nachzahlen muss. Das Ganze hat mich erst einmal von den Socken gehauen und ich konnte mir nicht erklären wie sich der Betrag zusammensetzt. Ich habe mich nun etwas in den Bescheid eingelesen und bin auf folgende Rechnung gestoßen:

In den ersten 6 Monaten des letzten Jahres habe ich knapp 5000€ als Azubi verdient, welche von meinem Arbeitgeber aufgrund des Freibetrags nicht versteuert wurde. Nach der Ausbildung wurde ich übernommen und habe in den letzten 6 Monaten des vergangenen Jahres knapp 15.000€ verdient. Er ergibt sich eine Summe von ca. 20.000€, die zu versteuern ist. Davon wurden allerdings die bereits einbehaltene Lohnsteuer (in den letzten 6 Monaten des vergangenes Jahrs) einbehalten – Dies bedeutet, dass ich nun noch die 5000€ Azubi-Gehalt nachversteuern muss.

Obendrauf kommt, dass ich mit einem Kleingewerbe neben der Ausbildung knapp 4000€ (Gewinn!) erwirtschaftet habe, welche nun, laut Bescheid, ebenfalls noch zu versteuern sind.

Ist es richtig, dass ich das Azubi-Gehalt aus den ersten 6 Monaten des letzten nachversteuern muss? Bin ich als Kleinunternehmener nicht Steuerbefreit? Leider habe ich wenig Ahnung von der Thematik und bin derzeit total überfragt. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Liebe Grüße
Jonas

Steuern, Recht, Steuernachzahlung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern