Steuerrechtliche Fragen zu Crowdsourcing?

Nach welchen Steuerparagraphen ist Crowdsourcing für PlattformbetreiberInnen und deren in- und ausländische Kunden sowie der Crowd mehrwertsteuerpflichtig bzw. von Mehrwertsteuer befreit?

Ich gehe davon aus,

Inlandskunden (Plattformnutzung, Beratung, Workshops…): 19 % Mehrwertsteuer

Auslandskunden (Plattformnutzung, Beratung, Workshops…): Reverse-Charge-Verfahren, sprich keine Umsatzsteuer  

Wie verhält es sich bei Nicht-EU-Ländern (Schweiz, USA...)?

 

Ist die Crowd (weltweit, Freelancer) steuerpflichtig, und falls ja, wann bzw. wann nicht? Und gegebenenfalls zu welchem Steuersatz bzw. welchen Steuersätzen?

1.   Crowd mit Wohnsitz in Deutschland (Ausnahme: Privatpersonen oder Unternehmen die unter Kleinunternehmerregelung fallen)

2.   Crowd mit Wohnsitz im Ausland: Zweitwohnsitz in Deutschland nötig? Ab welchen Umsätzen kann gegebenenfalls Crowd aus Österreich, Schweiz, anderen Ländern allgemein Mehrwertsteuer berechnen und zu welchem Steuersatz / Steuersätzen?

3.   Sind reine Brainstormings für Crowd steuerpflichtig?

4.   Angenommen es stimmt, dass Steuern nur anfallen, sobald etwas Konkretes entsteht. Was wenn bei Projektbeginn (kundenseitig noch offen ist, ob es „nur“ Brainstorming oder auch Konzepterstellung bzw. Produktentwicklung werden soll?

5.   Wie ist die Umsatzsteuer abzuführen und zu buchen, die bei Projektbeginn dem Kunden angerechnet wurde, jedoch aufgrund von teils Privatpersonen und Unternehmen die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, nicht weitergegeben werden?

6.   Werden Steuern nicht, falsch oder fälschlicherweise berechnet, wie lange ist rückwirkend eine Korrektur, auch eine optionale Nachforderung von Kundenunternehmen möglich?

Pflichtangaben Rechnung bei Vorkasse: Text: „Lieferung erfolgt nach Vorkasse binnen 24 Stunden.“ Ein konkretes Lieferdatum kann in der Rechnung nicht ausgestellt werden, da die Zahlungsleistung kundenseitig bestimmt wird. Ebenso verhält es sich mit dem Leistungszeitraum, der sich optional auch verlängern kann. In der Rechnung könnte die voraussichtliche Projektlaufzeit beziffert werden. Was wenn diese sich jedoch ändert und verlängert? Neue Rechnung?

Steuern, Recht, Reisen und Urlaub, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Hartz 4 gleich Assi?

Hallo Leute ,

ich mache mir zunehmend Gedanken über das Thema Arbeitslosigkeit und dessen Auffassung in der Gesellschaft.

Letztens las ich eine Antwort auf eine Frage hier in diesem Netzwerk die mir einen kleinen Denkanstoß verpasste. Die Frage handelte von einem Arbeitnehmer der bewusst seine Pausenzeiten überzog und wollte wissen weshalb viele ihr Berufsleben nur allzu ernst nehmen. Nicht wenige Personen äußerten sich sehr negativ über den Fragesteller. Eine Antwort stach mir jedoch besonders ins Auge. Die Person sprach hier sehr abfällig über Hartz 4 Empfänger und meinte der Fragesteller werde bald selbst Sozialhilfe beziehen müssen. Des weiteren behauptete diese Personen Arbeitslosengeld 2 Empfänger seien faul ,egoistisch und aozial.

Nach meiner subjektiven Wahrnehumg zufolge erlebe ich vorherrschend diese Haltung in der Erwerbstätigen - Gesellschaft. Meine Erfahrung im direkten Austausch mit Sozialhilfeempfängern machte mir bewusst das mehrfache Bandscheibenvorfälle , Depressionen in Folge eines Todesfalls des eigenen Kindes oder Sozialphobie durch Mobbing nicht im geringsten durchtriebene Taktiken sind um den Steuerzahler das Geld aus der Tasche zu ziehen. Weshalb hassen wir dann diejenigen die sich in der schwächsten Position unserer Gesellschaft befinden anstatt die ,die diese Armut unterstützen?

Steuern, Liebeskummer, Armut, Psychologie, Hartz IV, Philosophie und Gesellschaft
Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?

Guten Tag,

hier eine Frage an alle Steuerexperten.

Ich habe eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.

Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.

Nun gibt es da zwei Probleme:

  1. ich habe gar keinen Steuerbescheid bekommen, auf dem die zu entrichtende Steuer ersichtlich gewesen wäre. Daher konnte ich gar nicht rechtzeitig zahlen.
  2. Die Steuer die ich zu zahlen habe, erscheint mir viel zu hoch. In den letzten Jahren ist es viel weniger gewesen bzw ich habe noch was raus bekommen. Da ich ja aber nun keinen Steuerbescheid bekommen habe, kann ich noch nicht mal Einspruch gegen diesen einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt laut Google 4 Wochen, der Steuerbescheid ist laut Mahnung am 23.05. fällig gewesen.

Daher nun meine Fragen: was kann ich nun tun? Ich möchte gerne gegen den - nicht vorhandenen - Steuerbescheid Einspruch einlegen.

In der Vergangenheit (ich bin Ende letzten Jahres umgezogen ) sind immer wieder Briefe nicht angekommen, die angeblich laut Absender hätten ankommen müssen, bzw teilweise mit erheblicher Verspätung oder noch an der alten Adresse (trotz Nachsendeauftrags).

Das Finanzamt hat die neue Adresse aber bereits gehabt, aber wie kann ich nachweisen, dass ich den Steuerbescheid gar nicht bekomnen habe?

Dass ich die Steuer nun erstmal zahlen muss, ist klar, ich bekomme dann ja das evtl falsch berechnete zurück, oder?

Steuern, Recht, Post, Finanzamt, Jura, Steuerbescheid
Gewerbeanmeldung für NetworkMartketing notwendig?

Hallo zusammen, ich überlege seit ca. 2 Wochen in das NetWork Marketing einzusteigen. Da ich es auch von Anfang richtig an machen möchte, habe ich mich gefragt, wie es mit einer Gewerbeanmeldung für eine solche Tätigkeit aussieht.

Ich möchte für eine Firma (im Ausland registriert, nicht in der EU) in einem reinem Empfehlungsmarketing tätig werden. D.h. ich werde die Produkte von der Firma zunächst nur für mich persönlich kaufen um mich damit einzuarbeiten aber später dann nur empfehlen.

Meine Aufgabe wäre dann die Produkte der Firma an neue Kunden zu empfehlen. Sobald sich Kunde A, (und auch evtl. spätere Vertriebspartner) der dann zu meiner Downline gehören würde, sich über mich auf der Internetseite der Firma registriert und etwas gekauft hat, erhalte ich eine Provision auf dessen Kauf. Die Firma würde die Waren liefern sowie eine Rechnung an ihn mit MwSt austellen. Aufgrund der Struktur würde ich sogar mitverdienen sobald Kunde A nun einen auch neuen Kunden wirbt, nämlich Kunde B der etwas bestellt, und wenn Kunde B nun Kunde C bringt und der wiederum Kunde D, wäre ich immer zu gewissen Prozentsätzen beteiligt. Ich denke wenn man dies nun regelmäßig betreibt, würde innerhalb einer überschaubaren Zeit ein regelmäßiges Einkommen zustande kommen.

Laut den AGB`s der Firma bin ich ein unabhängiger Empfehlungsgeber, ich bin kein angestellter Handelsvertreter und kein Repräsentant in irgendeiner Form. Auch habe ich mit dem Versenden der Waren nichts zu tun (auch kein Zwischenlager bei mir) und nehme auch keine Zahlung entgegen. Alles, wirklich alles läuft über die Firma.

Ich bekomme nur meine wöchentlich oder monatliche Provision, mit einer anständig aufgelisteten Provisionsabrechnung, auf mein Konto ausgezahlt.

Wäre bei solch einer Art von NetworkMarketing eine Gewerbeanmeldung notwendig oder sogar zwingend vorgeschrieben? Wie oben schon beschrieben, bin nur ein unabhängiger Empfehlungsgeber für deren Produkte. Müsste ich ein Gewerbe anmelden und auch Gewerbesteuern und Umsatzsteuern bezahlen, eine Buchhaltung führen und alles was ein Gewerbe noch mit sich bringt. Oder ist es vollkommen ausreichend die erhaltene Provisionsabrechnung bei der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt beizufügen?  Egal wie hoch die Einkommenssumme dann auch wäre. Ich würde ja auch nach der Höhe meine Steuern bezahlen. 

Ist es nicht egal wie die Steuer heißt die ich bezahle, Hauptsache das Finanzamt bekommt sein Geld? Habe schon hier auf der Plattform gelesen, dass es Grenzen gibt, ab 24.500 € Gewerbsteuer, ab 17.500 € Umsatzsteuer, etc.. Inwieweit wäre das für mich bei einer solchen Tätigkeit relevant. Wäre ich dann als Gewerbetreibender einzuordnen? Im Prinzip erzähle ich ja den Leute nur etwas von den Produkten.

Spielt es ein Rolle,  dass die Firma nicht in der BRD sondern im Nicht-EU-Ausland (Schweiz) sitzt? Greifen dann die deutschen (und EU-)Gesetze überhaupt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Steuern, Recht, Gewerbe, Network Marketing, Wirtschaft und Finanzen
Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?

Hi!

Ich war jetzt lange als Freiberufler mit kleinem Einkommen hauptberuflich tätig. Als Illustratorin, also zeichnen und zwar nicht für eine gemeinnützige Organisation, rein eigennützig.

Mir reicht es jetzt aber und ich möchte etwas regelmäßiges dazu verdienen. Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Minijob nebenbei zu machen, oder aber einen Midijob, den ich dann natürlich hauptberuflich ausüben müsste,weils einfach definitiv mehr Arbeitsstunden und Lohn wären.

Aber lohnt sich das?

Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde, oder? Angenommen ich verdiene mit dem Midijob 750€ und als Freiberufler nebenbei 200€ - dann befinde ich mich schon nicht mehr in der Gleitzone und werde am Ende des Jahres kräftig nachzahlen müssen, oder? Der Midijob Arbeitgeber führt ja dann schon monatlich Steuern ab, aber erst am Ende weiß man ja, was ich als Freiberufler verdient habe und ob ich über die 850 kam. mit wie viel muss ich dann am Jahresende als Nachzahlung rechnen?

Werden dann beide einkommensarten zusammen gerechnet, dann mit aktuellem Prozentsatz ausgerechnet was ich an steuern zahlen muss und dann abgezogen, was ich schon an Lohnsteuer durch den midijob bezahlt habe? Ich blicke einfach nicht durch, wenn ich gar nicht richtig planen und wissen kann, wie viele Stunden ich jetzt im midijob arbeiten soll??? Muss ich schätzen, was ich als Freiberufler verdiene und dann hoffen, dass ich nicht über die 850 komme, um in der niedriger besteuerten gleitzone zu bleiben? Mein künftiger Arbeitgeber kann mir da ja auch nich wirklich was raten, da er ja auch nicht wissen kann, was ich nebenbei verdiene. Ich will halt nicht 20 Stunden mehr als im minijob arbeiten und dann im Endeffekt nur nen fuffi mehr davon haben, weil ich dann so viel mehr steuern am Ende nachzahlen muss. Hoffe man versteht meine Problematik. Wäre toll, wenn ihr mir - für Laien verständlich - Tipps geben könntet. Danke!

Steuern, Selbständigkeit, Nebenjob, Recht, Minijob, Steuererklärung, Freiberufler, Nebenberuf, Freibetrag, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Pilotenlizenz CPL als Betriebsausgabe?

Hi Leute,

Habe mal eine spezielle Frage , bitte nicht aufregen oder lachen 😂🙈

Ich bin seit einiger Zeit im Familienbetrieb beschäftigt. Nun bin ich vor kurzem von Köln nach München zum Rest der Familie gezogen, ging aufgrund betrieblicher / familiärer Angelegenheiten nicht anders...

Nun haben wir aber mehrere sehr gute Kunden in NRW.

Ich Pendel derzeit mit dem Auto 1-2mal um alles zu regeln, die Zeit im Auto ist aber extrem...

Mein persönlicher träum war immer die Flug Lizenz (PPL-A)...

Wäre es möglich, die Ausbildung zum Piloten als Betriebsausgabe zu verkaufen ? Ich mache es ja um zu den Kunden zu kommen...
Ich könnte zwar auch mit LH oder sonstigen fliegen, aber naja 😂

Ich könnte es ja nicht mit der PPl machen, da es ja beruflich genutzt wäre und ich damit so gesehen Geld verdiene, sehe ich das richtig ?

Demnach müsste eine cpl her ...

Ich habe den Steuerberater noch nicht darauf angesprochen, da ich lieber erstmal anonym frage 🙈🙈😂😂😂 ... sonst verdreht er noch die Augen..

Ob es betrieblich sinnvoll ist .... naja ... hauptsächlich ist es mein Anliegen...

Ich sehe es so wie die Ausbildung zum LKW Fahrer CE in meiner alten Firma bevor ich im Familienbetrieb war. Dort war ich auch nur Mechaniker also kein richtiger Fahrer und die Ausbildung hat auch locker 5000€ gekostet...

Bitte seit gnädig mit euren antworten 🙏🏻🙏🏻😂

Steuern, fliegen, Job, Geld, Business, Betrieb, Firma, Geschäft, Pilot, Dienstreise
Minijob im Supermarkt mit flexibler Arbeitszeit (Urlaub, Feiertag, Krankheit)?

Hallo,

ich arbeite seit etwas mehr als zwei Jahren (damals noch keine 18) in einem Supermarkt als Aushilfe.
Als ich damals angefangen habe, war ich noch in der Oberstufe und hab zumeist Freitag und Samstag von 15-19 oder 8-12 Uhr gearbeitet. Irgendwann dann auch je nach Bedarf unter der Woche usw. (ca 280 Euro im Monat).
Während Prüfungsphasen habe ich dann teilweise auch mal Monate nicht gearbeitet und nach dem Abitur zu den unterschiedlichsten Zeiten sehr viele Stunden gearbeitet und immer knapp unter 450 Euro im Monat verdient.
Als ich dann das Studieren angefangen habe, war ich immer mal wieder 2-3 Tage die Woche da, dann mal eine Woche, in den Semesterferien dann mal wieder 19h/Woche usw.
Wie ihr seht, habe ich ganz flexible Arbeitszeiten. Ich rufe teilweise 4-5 Tage vorher an, dass ich am Wochenende kann und werde eingeteilt, Not am Mann ist nämlich immer.
Da ich nun aber keine festen Arbeitszeiten habe, das ganze aber trotzdem als 450€ Job angemeldet ist, frage ich mich, wie es aussieht mit Urlaubsanspruch, Feiertagszahlung und Krankheit?

Ich habe gelesen auch geringfügig Beschäftigte haben Urlaubsanspruch. Eine Bekannte von mir arbeitet z.B. zu regelmäßigen Zeiten (immer Mittwochs 8-14 Uhr) als Haushaltshilfe, hat ca. 7 Tage urlaub im Jahr und setzt diese bei Bedarf ein. Weil ich nicht regelmäßig arbeite, sage ich einfach, wenn ich eine Woche nicht kann und werde dann ohne Probleme im Plan einfach nicht eingeteilt. Wie soll ich denn bitte bei unregelmäßigen Zeiten einen Urlaub in Anspruch nehmen? Wie würde sich mein Urlaubsanspruch bei Monaten mit 0 Stunden Arbeit und Monaten mit 60 Stunden Arbeit berechnen? Geht dies überhaupt? Ich kann doch keinen Urlaub nehmen, wenn ich so flexibel eingeteilt werden kann, oder? Meine freie Zeit (Urlaub) ist ja quasi die Zeit, in der ich sag, dass ich nicht kann... nur leider unbezahlt.

Nächste Frage: Auch wenn ein Feiertag in der Woche ist, wird mir dieser nicht bezahlt. Ich habe ja keine festen Arbeitszeiten, z.B immer donnerstags, wo hin und wieder ein Feiertag hinfällt. Ist wie z.B. in dieser Woche donnerstags ein Feiertag, wäre ich für diesen Tag einfach nicht eingeteilt gewesen. Ist etwas unfair, wenn man bedenkt, dass alle anderen mit festen Arbeitszeiten diesen Donnerstag bezahlt bekommen, obwohl ich auch hin und wieder donnerstags arbeite.

Dritte Frage: Bisher ist es 1-2 Mal vorgekommen, dass ich früh anrufen musste und sagen musste, dass ich den betreffenden und den nächsten Tag wegen Krankheit nicht arbeiten kann. In diesem Fall wurde ich einfach aus dem Plan gestrichen, so als wäre ich diesen Tag nicht eingeteilt gewesen - ohne Bezahlung.

Zusammenfassend wird mir nur das bezahlt was ich wirklich effektiv arbeite. Meine Einteilung ist ganz flexibel, ich sag immer nur Tage, an denen ich kann und wann (nachmittags, vormittags) und stehe dementsprechend im Plan und bekomme diese Stunden bezahlt. Über eine Antwort wie es mit dem o.g. aussieht, würde ich mich freuen.

Liebe Grüße

Arbeit, Steuern, Nebenjob, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Beschäftigung, Jura, Personal, Ausbildung und Studium
Nachforderung Kfz Steuer für vier Jahre, weil der Zoll es vergessen habt, abzubuchen?!?

Seit vielen Jahren (also schon länger als 2015) habe ich eine Einzugsermächtigung für meine Kfz-Steuern. Ich habe auch noch ein paar andere Fahrzeuge angemeldet und so ist mir bis heute nicht aufgefallen, dass die Kfz-Steuer für mein Auto seit 2015 nicht mehr abgebucht wurde. Heute habe ich ein Schreiben vom Hauptzollamt erhalten, in dem sie mir bestätigen, dass sie ein Lastschriftmandat haben und sie aber die Steuer seit 2015 nicht mehr abgebucht haben. Ich habe auch nie eine Mahnung erhalten - auch das bestätigen sie mir in dem Schreiben. Nun ist es denen also nach vier Jahren aufgefallen, in denen sie eine Abbuchung verbaselt haben - und sie geben mir gerademal einen Monat Frist, die gesamte Summe auf einmal zu bezahlen - sonst fallen Säumniszuschläge an. Bzw. sie kündigen die Abbuchung für den 21.062018. an und schreiben in unhöflichstem Beamtendeutsch, dass bei nicht ausreichender Deckung / Rücklastschrift dann Säumniszuschläge für vier Jahre anfallen werden.

Meine Frage: Seit 2015 muss es noch einen neuen Steuerbescheid gegeben haben, in dem die jährliche Steuer reduziert wurde. Denn wenn ich die nun genannte Summe durch vier Jahre Teile, würde eigentlich ein höherer Betrag rauskommen. Ist da irgendwas bzgl. Festsetzung verjährt? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Und kann ich vielleicht verlangen, dass ich diese Summe nicht auf einmal bezahlen muss? Ich habe sie ja schließlich nicht daran gehindert, abzubuchen! Ich sehe ein, dass ich prinzipiell die Summe schulde - aber irgendwie finde ich es auch nicht richtig, dass es ihnen nach vier Jahren einfällt und ich muss alles auf einmal bezahlen. Und dann noch mit Säumniszuschlägen drohen - weil SIE nicht abgebucht haben! Kann da jemand was dazu sagen oder ist es jemand ähnlich ergangen? Wie soll ich mich verhalten?

Steuern, Recht, Wirtschaft und Finanzen
Faul, ADS oder einfach normal?

Hallo Community, seit dem ich denken kann bin ich eher ein Langschläfer bzw. Nachtmensch. Ich schiebe Fristen bis zum letzten Moment auf und verschwende Stunde und Tagen mit Dingen die eigentlich unwichtig sind (Prokrastination).

In der Schule hab ich mich im Unterricht wenig bis gar nicht beteiligt. Hab oft Hausaufhaben vergessen und konnte auch schlecht lernen. Hab dann aber am Ende immer alles geschafft was ich musste oder wollte. Würde mich als leicht überdurchschnittlich intelligent Bezeichnen. Habe Abitur nachgeholt und studiert.

Dennoch kann ich mich nach wie vor schlecht konzentrieren… lese gerade ein Fachbuch und muss teilweise jeden Absatz oder Satz mehrfach neu anfangen weil ich immer wieder in Gedanken abgelenkt bin. Erwische mich dann immer wieder dabei wie ich mehere Sekunden bis zu einigen Minuten in Gedanken vertieft bin (das können ganz triviale Gedanken sein). Ich bekomme irgendwie immer schlecht vorran und fange 1000 Dinge neu an ohne die alten auch nur ansatzweise zu Ende zu bringen. Komme mir total antriebslos vor.   Ist das noch normal? Kennt ihr das? Bin ich einfach nur faul? Habe ich vielleicht sowas wie ADS ( Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom : <a href="http://goo.gl/wHQ8j target="_blank">http://goo.gl/wHQ8jlt;/a>)?

Ich kann mich nicht mal aufraffen zum Arzt zu gehen der mich dann evtl. an einen Psychologen weiterreicht… was ja auch irgendwie albern ist.
Steuern, Deutschland, Politik, Regierung, Krankheit, Psychologie, Asyl, Bevölkerung, Psyche
Einfuhrumsatzsteuer Paket beim Zoll?

Hallo, ich hatte am 18.04.2018 etwas bei einem Online Shop aus Amerika bestellt. Die Ware wurde am 02.05.2018 versendet und war am 11.05.2018 in Deutschland angekommen. Ich hatte Kleidung im Wert von 88$ gekauft, Versandkosten 22$ und am Ende insgesamt 110$ = 94€ etwa. Angeblich soll ja die „Einfuhrumsatzsteuer“ anfallen, was ich mir aber eigentlich nicht ganz vorstellen kann da der Warenwert doch unter 130€ ist?  Aufjedenfall hatte ich zuletzt am 11.05.2018 eine Benachrichtigung von dem Versandunternehmen aus den USA bekommen, dass mein Paket nun in irgendwo in Deutschland angekommen sei und es jetzt mit der Zustellung weiter gehen würde. Seitdem ist nichts passiert. Natürlich weiß ich, dass solche internationalen Bestellungen öfters mal mehr Zeit brauchen und man ein bisschen mehr Geduld haben sollte, aber mich interessiert einfach wie es jetzt weiter geht :D Wenn diese Einfuhrsteuer tatsächlich anfallen sollte, wie muss ich diese bezahlen? Werde ich benachrichtigt, wenn ja wie? Muss ich zu einem Zollamt? Oder kommt das Paket an meine Haustür und ich kann es beim Postboten bezahlen? Im allgemeinen, wo könnte ich vllt mal anrufen/mailen/nachfragen wie es um mein Paket steht? Oder muss vielleicht einfach noch ein bisschen warten?
Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar und würde mich sehr freuen wenn ihr mir ein vielleicht helfen könntet!! LG

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