Hallo, meine Freundin hat letztes Jahr Deutschkurse (A1 bis B1) besucht, weil sie dieses Niveau gebraucht hat, um ihre Ausbildung als Krankenschwester aus dem Ausland anerkennen zu lassen.

Ich habe mehrfach gelesen, dass Deutschkurse nicht absetzbar sind, da sie nicht zwingend erforderlich sind. Liegt hier ein anderer Fall vor?

Wenn sie trotz bestehender Urteile Angaben dazu in der Steuererklärung macht, zählt das dann als Steuerbetrug, oder wird es einfach abgelehnt und gut ist_

Vielen Dank und liebe Grüße