Guten tag!

Ich war 2017 bei einem steuerseminar für Studenten und es wurde uns versichert dass man ohne Einkünfte seine Werbungskosten schonmal als verlustvortrag absetzen kann und dann nach dem Studium wenn man verdient das ganze Geld vom Studium praktisch rausbekommt.

Ich habe die Erklärung abgegeben und habe nun die Frage wie mein steuerbescheid genau zu lesen ist (SIEHE BILDER).

Als zu versteuerndes Einkommen steht eine minuszahl (-4.049€)

und bei der Festsetzung steht "Aufwendungen für ein Erststudium wurden mit dem gesetzlichen Höchstbetrag von 6.000€ pro Person als Sonderausgaben berücksichtigt."

Heißt das im Prinzip alles hat geklappt und ich muss garkeinen Einspruch einlegen o.ä.?

Über Hilfe/erfahrungen wäre ich super dankbar!

LG Jasmin