Kann semesterbeitrag bei Steuer berücksichtigt werden?

Also bei uns an der Uni(ja, richtige staatliche universität. keine fachochschule, Walldorfverein oder sonstiger Unsinn, der sich hochschule nennt)

sind alle 6 Monate ein Semesterbeitrag von 200+ Euro zu zahlen.

Darin erhalten ist Uni-spezifischer kram wie Studierendenausschuss und Co., als auch ein Semester Bus und Zug ticket (das für sich allein genommen rund 125 Euro kostet und eben logischerweise 6 monate gilt)

Ist es möglich dieses Semesterticket (oder zumindest den Zug/Busticket teil davon) als Werbungskosten oder so zu berücksichtigen?

habe von der Steuererklärung her nur den Mantelbogen sowie die Alage KAP auszufüllen.

Wo würde ich diese Semestergebühren als Werbungskosten eintragen in der Steuererklärung?

auf dem mantelbogen irgendwo? in der anlage KAP?

oder auf ner ganz anderen Anlage?

Und wie ist das, vorausgesetzt es ist anrechenbar, geht das auch rückwirkend?

Bin nämlich gerade am machen der Steuererklärung für 2014-2017.

und hatte grob gesagt 2014-2016 nur zu versteuerndes Einkommen von max. 150 Euro (also weit untr Freibetrag).

erst 2017 werde ich ziemlich hohes Einkommen haben (um die 12k ) was zu versteuern ist.

kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?

da ich in 2017 das erste mal so viel einkommen hatte, dass ich tatsächlich auch steuern zahlen muss?

weil wären so gerechnet um die 2000 Euro in den 4 jahren, die sich da an semesterbeitrag angesammelt haben.

wenn ich die gegen meine hohen einnahmen in 2017 gegenrechnen könnte, wäre das shcon recht gut.

Ginge das?

Und wenn ja, wo müsste ich da was in der steuererklärung angeben?

bzw. generell wo werden die Studienkosten als Werbungskosten eingetragen in der steuererklärung?

Steuern, Recht, Steuererklärung, Semesterbeitrag, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht?

Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht? Ich habe nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, liegt bei ca. 6000€ im Jahr und steuer fällt erst bei ca. 8500€ an bei Singel. Wie ist das dann wenn ich jetzt z.B. 10.000€ Aktiengewinne im Jahr habe, muss ich dann auch keine Steuererklärung abgeben und kann ich mich darauf berufen, dass das Finanzamt geschrieben hat, dass ich nicht mehr zu Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin. Bzw. wenn das Finanzamt 3 Jahre später kommt kann ich dann sagen, dass ich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet war oder gilt das dann trotzdem als Steuerhinterziehung?

Seit dem Jahr 2015 bin ich nicht mehr zur Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet. Für das Jahr 2016 wollten sie dann plötzlich eine Steuererklärung und haben mir 200€ Bussgeld angedroht und zusätzlich bei Nichtabgabe mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Dann bin ich zum Finanzamt vorbeigegangen und habe das Schreiben gezeigt und dann haben die ganz schnell alles wieder zurückgenommen und gesagt, dass das bei ihnen im Computer nicht richtig erfasst war und ich keine Steuererklärung abgeben muss. Sollte es Probleme geben soll ich mich nochmals melden.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Aktien, Einkommen, Einkommensteuer, Steuerhinterziehung, Quellensteuer, Wirtschaft und Finanzen
Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum?

allo Steuer Community,


ich habe meine Einkommensteuer für die letzten Jahre meines Studiums abgegeben.


Hintergrund:

Während des Studium in BS hatte ich dort einen eigenen Hausstand inkl eigener Wohnung.


Nun habe ich mehrere Praktika (3 Monate Inland, eines 6 Monate Ausland) durchgeführt und dort eine eigene Wohnung

mit Hausstand unterhalten.


Nun fordert das Finanzamt eine Bescheinigung entsprechend: hhttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf" target="_blank">ttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf - sorry für den Fremdlink.


Jetzt tauchen bei mir mehrere Fragen zur Argumentation auf - ich gehe mal davon aus, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt und ich das Studium als erste dauerhafte Tätigkeitsstätte und Lebensmittelpunkt deklarieren würde:

- Gilt ein Kurzzeitpraktikum als erste Tätigkeitsstätte? - wenn nicht, muss ich dann die Bescheinigung über Arbeitstage, Auswärtstage, etc. vom Praktikantenunternehmen für das Finanzamt einholen?

- Betrifft es eine doppelte Haushaltsführung, ob das Kurzzeitpraktikum eine erste Tätigkeitsstätte ist oder nicht in Bezug auf Verpflegungspauschale, Heimfahrten, etc.?

- Welche Kosten kann ich absetzen: Ich habe Verpflegungspauschale, Pendlerpauschale am Ort Praktikum, Miete, Heimfahrten, ... als Kosten geltend gemacht.


Ich danke recht herzlich für die Antworten!


Herzliche Grüße

Steuern, Recht, Steuererklärung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Als Student mit Teilzeit + Werkstudentenjob mehr als 20 Stunden arbeiten?

Hi! Ich suche und suche, aber für meinen Fall fand ich leider bisher noch keine zufriedenstellende Antwort. Ich hoffe, die Communit hier kann helfen. Es geht um Folgendes:

Ich bin 24, bin nicht mehr familienversichert und bekomme auch kein Kindergeld mehr (Da ich den Master nicht direkt im Anschluss an den Bachelor angetreten habe) und studiere derzeit im Master.

Ich habe eine Teilzeitstelle mit 16h in der Woche und verdiene dabei mehr als 450€. Jetzt möchte ich zusätzlich noch eine Werkstudentenstelle annehmen, mit 10h pro Woche, womit ich allerdings die 450€ im Monat nicht überschreiten würde.

Da mein derzeitiger Arbeitgeber keine Minijobber mehr einstellt bzw. mich von Teilzeit nicht auf Minijob - von 16h auf 10h - umstellen kann, würde ich nun mit 26h pro Woche weiterstudieren, was aus mir durch Überschreiten der 20h Grenze keinen ordentlichen Studenten mehr macht. Es ist aber absehbar, dass eine Minijob Stelle im Unternehmen frei wird, sagen wir mal in 3 Monaten und ich die Minijobstelle dann doch bekommen kann. Meine Frage: Wenn ich 3 Monate ein "unordentlicher" Student war mit allen Abzügen in alle Zweige der Sozialversicherung + Steuer:

Gelte ich dann einfach so mit dem Status-und Stundenwechsel von 16h auf 10h wieder als ORDENTLICHER Student, da die 20h Grenze nicht länger überschritten wird? Oder gibt es dann kein Zurück mehr für mich?

Viele Grüße!

Steuern, Studium, Nebenjob, Versicherung, Minijob, Geringfügige Beschäftigung, sozialabgaben, Student, Werkstudent, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Steuererklärung Kleinunternehmer und Ausbildung?

Hi, ich wende mich jetzt hier an die Community und bitte um Rat bei der Thematik Steuererklärung.

2016 war bei mir ein turbulentes Jahr, in dem ich mein Studium abgebrochen und stattdessen eine Ausbildung angefangen habe. Genauso turbulent wie mein Bildungsweg war in dem Jahr auch meine Art Geld zu verdienen. Zu Beginn des Jahres war ich 2 Monate auf 450€-Basis als Aushilfe in einem Laden angestellt. Danach habe ich mir einen Kleingewerbeschein beantragt und mehrere Monate als Kleinunternehmer verschiedene Promotionjobs getätigt. Im September begann ich dann meine Ausbildung. Seit Beginn der Ausbildung wurden keine weiteren Nebentätigkeiten ausgeführt und der Gewerbeschein im letzten Jahr wieder abgemeldet.

Jetzt steh ich vor der Hürde meine Steuererklärung machen zu müssen. Ich habe das System nun so verstanden, dass ich dabei "nur" meine Ausgaben und Einkünfte aus meinem Kleingewerbe angeben muss und dabei die Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte bzw die Einkünfte aus meiner Ausbildung komplett vernachlässigen kann. Ist das soweit richtig?

Da ich bei den Promojobs eigentlich keine Ausgaben in Form von direkten Anschaffungen hatte, stellt sich mir jetzt die Frage, was überhaupt Ausgaben bei mir sein könnten. Könnte ich theoretisch auch einen Teil meiner Abomonatskarte bei den Öffis angeben, da ich diese brauchte, um meinen "Arbeitsweg" fahren zu können?

Ich Danke euch schonmal im Voraus um eure Hilfe!

Steuern, Ausbildung, Steuererklärung, Promotionjob, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kleinunternehmer Gewerbeaufgabe, was kommt nun in die EÜR?

Hallo, ich hoffe es kann mir jemand hier helfen mit dem neuen EÜR Formular fürs Finanzamt.

Ich habe im Juli 2017 mein Gewerbe als Fotografin abgemeldet. Das Gewerbe war als Kleinunternehmer Ust.G §19 angemeldet. Sprich Umsatzsteuerbefreit. Bisher hatte ich immer die EÜR per Exceltabelle ans FA gesendet. So weit so gut. Hat immer geklappt.

Nun darf man die EÜR nur noch per Formular elektronisch mit Elster ans FA senden. Ich habe nicht viel verdient mit dem Gewerbe als Fotografin. Habe alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß in das Formular übertragen.

Da ich nun das Gewerbe aufgegeben habe möchte das Formular so wie es aussieht eine „Schlußbilanz“ bzw. geht davon aus das Geschäftsvermögen in Privatvermögen übergeht? 

Ich habe für mein Gewerbe meinen eigenen Fotoapparat genützt den ich aber schon viele Jahre vor Beginn meines Gewerbes besaß. Hatte also keine Betriebsausgabe durch die Anschaffung. Der Fotoapparat ist alles was ich habe an sogenanntem Betriebsgütern bei der Aufgabe des Gewerbes. Ich verkaufe auch meine Kamera nicht

Auf Grund der Gewerbeaufgabe ploppt nun ständig nachfolgende Zeile auf 

„Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnberechnungsart“

Und ich habe keine Ahnung was ich hier eintragen soll. Ich hoffe ich konnte einigermaßen rüberbringen was ich wissen möchte. Mit diesem Formular steh ich auf Kriegsfuss.

Hab schon Tante Google wie ein Weltmeister befragt… nichts zu finden

Wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank schon mal 

Steuern, Recht, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen

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