Meine Frau und ich sind beide beide Beamte und sind versichert über die Heilfürsorge des Landes, jedoch sind für uns verschiedene Finanzämter zuständig.

Mein Finanzamt wertet die Beiträge zur Heilfürsorge als Beiträge zur Krankenversicherung, womit sie das zu versteuernde Einkommen senken.

Bei meiner Frau allerdings gibt es dieses Jahr Probleme, da laut FA nach §10 (1) EStG wohl nur tatsächlich gezahlte Beiträge berücksichtigt werden können.

Kennt sich da jemand aus und weiß, wie sich das mit der Heilfürsorge verhält und welches der beiden Finanzämter es richtig macht?

Ist wahrscheinlich ziemlich speziell, aber ich würde mich über eine schlaue Antwort freuen :)