Steuerklasse 2 - Freund der Tochter zieht ein?

Hallo zusammen.

Die Mutter (Vollverdiener) meiner Freundin (in Ausbildung) hat Steuerklasse 2.

Diese wird wie folgt definiert:

  • Es muss mindestens ein minderjähriges, bzw. sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindliches Kind mit im Haushalt leben.
  • Der Alleinerziehende muss für das Kind das alleinige Sorgerecht haben und Kindergeld beziehen.
  • Es darf keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnen, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.

Nun bin ich (Vollverdiener) in diese Wohnung mit eingezogen.

Kann die Mutter meiner Freundin trotz meines Einzuges ihre Steuerklasse 2 beibehalten?

Sie erfüllt alle Voraussetzungen dafür und da ich natürlich auch nicht als Erziehungsberechtigter meiner Freundin fungiere, sehe ich kein Problem. Aber wenn's um sein Geld geht, legt der Staat die Spielregeln ja bekanntlich großzügig zu seinen Gunsten aus.

Natürlich habe ich bereits mit dem Finanzamt telefoniert, aber da sagte man mir wirklich nur, dass "es da im Text zwar so steht, als ginge es speziell um einen zusätzlichen Erziehungsberechtigten der einziehen, in Wirklichkeit aber pauschal jeder Volljährige zählt, um die Steuerklasse 2 in 1 andern zu müssen."

Da ich diese Aussage ehrlich gesagt einfach als aus den Fingern gesaugt empfinde, hoffe ich, dass hier vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht, ein Steuerberater, etc. zu helfen weiß.

Ist hier jemand mit fachlicher Ausbildung im Forum, der mir eine verbindliche, NICHT auf Annahmen oder Spekulationen basierende Antwort geben kann?

Danke vorab für hilfreiche Antworten!

Gruß

Finanzen, Steuern, Recht, Eltern, Steuererklärung, Steuerklasse
Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?

Hallo ihr Lieben, 

Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€

Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.

Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden? 

Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?

Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen? 

Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?

Ich danke euch schon mal fürs lesen

Steuern, Recht, gewerbesteuer, Kleingewerbe, Lohnsteuer, Steuerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Immer der ERSTE/BESTE sein zu wollen gut?

Hallo Community , würde gerne mal euere antworten hören bezüglich der Frage Immer der ERSTE/BESTE sein zu wollen gut oder schlecht .. und zwar ist mir aufgefallen , dass ich immer sehr hohe Ansprüche an mich selber und an die anderen habe . Alles was ich mache will in nicht nur gut machen, sondern am besten . Während der Schulzeit wollte ich immer der beste sein heißt , wenn ich mal eine 1 bekommen habe , war ich manchmal traurig weil ich keine 1 Plus bekommen habe oder wenn wir Fußball Turnier hatten war ich sehr traurig, wenn wir auf Platz 2 landeten was eigentlich auch ok war aber ich immer Nr1 sein wollte.

Auch später im Business wollte ich nicht einfach erfolgreich Unternehmen aufbauen, sondern im Gebiet der beste zu sein und nicht einfach gut. Musste auch sehr viele (riskieren) um immer mehr zu erreichen, obwohl ich dabei schon vieles verlieren konnte , war es mir trotzdem Wert denn wie gesagt einfach gut zu sein ist nicht mein Ziel so nach dem Motto alles oder nichts was anderes gibt es nicht (:

Auch wenn ich alles habe , bin ich bereit mit allem zu Risiken um noch erfolgreicher / besser zu werden , auch wenn ich dabei alles verlieren könnte, ist mit trotzdem wert den für mich zählt nur der Platz 1 was anderes gibt es für mich nicht .

So lange rede kurzer Sinn was glaubt Ihr nach dem Motto leben alles oder nichts gut schlecht ???

Ich weiß nicht, aber ich finde man lebt nur einmal und einfach erfolgreich zu sein egal im welchen Bereich, ist nicht das Ziel was man sich Stellen sollte, ich Persönlich denke man muss immer das Ziel haben Der beste zu sein bzw zu werden denn einfach gut ist keine wirkliche Herausforderung

Was glaubt Ihr zu dem Thema ??

Freizeit, Finanzen, Männer, Geld verdienen, Steuern, Schule, Politik, Frauen, Aktien, Unternehmen
Wie sind diese Einnahmen USt-lich zu behandeln?

PornHub bietet an, sich als Modell anzumelden, Videos hochzuladen und durch die Aufrufe bezahlt zu werden (Video oder Werbeeinnahmen). Die Bezahlung hängt von den Aufrufen und Bewertung ab. Pro 1000 Klicks sind es etwa 0,68 $ ! 

Bezahlt wird per PayPal in Dollar. Dieses Geld lasse ich mir dann von PayPal umrechnen in € und auf mein Bankkonto überweisen. Ich schreibe somit keine Rechnung, und PornHub schickt auch keine Gutschrift oder Quittung zu, es wird einfach per PayPal kommentarlos überwiesen. Muss ich Eigenbelege schreiben oder reichen Kontoauszüge (Bank) und Paypalauszüge aus? 

Ich habe ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis angemeldet. Allerdings bin ich schon etwas über 17500€ im 1. Jahr der Anmeldung. (Dieses Jahr im Mai). 

Wie muss ich diese Einnahmen jetzt behandeln? Da ich noch Kleinunternehmer bin, muss ich dieses Jahr keine USt-Voranmeldung machen, wie sieht es im nächsten Jahr aus, gebe ich Überhaupt welche USt bei diesen Einnahmen an?

PayPal rechnet die Währungen auch sehr grob um, sind die Einnahmen Dollar (auf Euro umgerechnet) minus was bei PayPals Umrechnung rauskommt dann Betriebsausgaben? 

z.B 1000$ auf PayPal. Kurs 1 Dollar = 0,8424 Euro.

Also eigentlich 842,3536€. PayPals Kurs ist dann nur 0,83.

Somit bekomme ich nur 830€ auf mein Bankkonto gutgeschrieben.

Die Differenz ist also 12,35€. -> sind das Kosten?

Muss ich in der Einnahme-Überschussrechnung dann nur 830€ Einnahmen eingeben, oder 842,35€ und bei Ausgaben 12,35€?

Da ich nur Videos produziere, Hochlade und mir das Geld auszahlen lasse möchte ich keinen Steuerberater bezahlen, da es IMMER der selbe Prozess ist.

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Finanzamt will ungerechtfertigerweise einen 5 stelligen Betrag?

Ich machte mich selbstständig mit einer UG. Dieses war mein größter Fehler. Durch einen Auftraggeber bin ich in den Mist geraten. Ich hatte ca. 8 Arbeitsplätze für ein Jahr geschaffen und auch die Mitarbeiter bezahlt. Selbst ging ich leer aus und hatte nichts als Stress, Kummer und Sorgen. Sogar eigenes Geld vernichtet. Mittlerweile habe ich Burnout und bin krank geschrieben. Jetzt kommt das Finanzamt und schätzt meine Steuerschulden auf einen 5 stelligen Betrag im oberen Bereich. Das Unternehmen machte gerade mal 100.000 Euro Umsatz. Davon wurde bis auf das Finanzamt alle Angestellten bezahlt und sonstige Kosten wie Miete etc.. Die UG ist von Amtswegen bereits geschlossen worden. Wo kann ich mich beschweren, wenn ich als Unternehmer Mut bewiesen habe und mir 1,5 Jahre lang extrem den Hintern aufgerissen habe? Das kann doch nicht sein, dass man dafür noch bestraft wird in Deutschland wenn man Initiative zeigt und nicht ewig auf Harz 4 machen will. Ich denke wir leben in einer Demokratie und da sollte es doch möglich sein, die Umstände dem Finanzamt darzulegen, dass ich selbst nicht unmittelbar Schuld an dem Desaster habe. Muss ich diese Schätzung jetzt bezahlen oder kann ich mit meiner Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen und diese Schulden (woher auch immer diese kommen mögen) wieder wegklagen? Dieses Land hat bei mir gewaltig verschissen!

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Deutschland, Recht, BRD, Finanzamt, Hartz IV, Rechtsschutz, Steuerrecht, UG, Unternehmen, Steuerschulden, Wirtschaft und Finanzen
50,000 Euro in einem Jahr verdienen?

Hey Leute und zwar ne kurze Frage

Kurz zu mir: 19 Jahre alt, Ausbildung als Einzelhandelskaufmann erstes Jahr verdienst nicht hoch ca 600 Euro heißt im Jahr ca 6000 Euro

Da ich später erfolgreicher Unternehmer werden will hab ich schon mit 19 Jahren recht hohe Ziele hab mich dieses Jahr intensiv mit der Selbständigkeit beschäftigt und kenne mich Theoretisch schon ganz gut aus ...

So da ich neben Ausbildung noch Arbeiten will (Nebenjob) um mehr Geld zu haben, und bald ein Gewerbe anmelden will (wahrscheinlich im Bereich Online Marketing und Online Handel ) habe ich mir sehr hohes Ziel gesetzt im nächsten Jahr über 50,000 Euro auf dem Bankkonto zu haben... und in den nächsten 5-10 Jahren die erste Million zu verdienen aber bis dahin noch ein sehr langer und schwieriger Weg ..

Was glaubt Ihr kann ich in meiner Situation im nächsten Jahr 50.000 Euro verdienen??

Mit Ausbildung und Nebenjob würde ich vlt auf höchstens 14,000 kommen heißt ich muss mit meiner Gewerbe (Selbständigkeit weitere 36,000 Euro im Jahr verdienen.

Und ja ich bin bereit mein ganzes Geld in verschiedene Sachen zu investieren um Chancen auf noch mehr Geld zu haben denn wie wir alle wissen Geld macht Geld und ich habe keine Angst wie andere Leute etwas Neues auszuprobieren oder bestimmte Risiken einzugehen .

Kurz noch zu mir bis sehr ehrgeizig und wenn ich mir etwas vornehme dann schaffe ich es auch meistens also bis jetzt (:

Und wenn ich es mache dann investiere ich auch sehr viel Zeit Geduld um es zu erreichen 8-15 Stunden Arbeit kein Problem für mich

So was glaubt Ihr kann ich mein Ziel erreichen un genau in einem Jahr über 50,000 Euro neben der Ausbildung verdienen ?

Wenn ich es schaffen sollte wäre mein zweites Ziel in nächsten Jahr also 2019 100,000 Euro zu verdienen und dann Richtung 1 Mio gehen

Und ja Geld ist nicht alles für mich aber ich will ein bestimmtes Lifestyle führen und dies ist ohne viel Geld nicht möglich

und Business ist eigentlich das einzige was mich wirklich interessiert deswegen will ich den weg gehen

Computer, Finanzen, Männer, Geld verdienen, Steuern, Frauen, Aktien, Online-Marketing, Unternehmen, Ausbildung und Studium
Freiberuflich - oder Gewerbetreibend?

Hallo zusammen. Ich möchte nächstes Jahr selbstständig, nebenberuflich als Natur- und Umweltpädagogin arbeiten.

Ich bin mir nun leider nicht sicher, ob ich dies Freiberuflich machen kann oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss?

Zu meiner späteren Tätigkeit: Ich werde im Rahmen eines Naturschutzbunds Veranstaltungen und Exkursionen anbieten. Da ich vermutlich mehr Exkursionen haben werde, als unter die Ehrenamtliche Tätigkeit fallen, muss ich mich "schlau machen", ob ich mich als Freiberufler beim Finanzamt melden muss, oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Auch werde/möchte ich eigene Angebote anbieten, welche nicht über einen Verein oder Naturschutzbund anfallen. Ich finde nun zwar zahlreiche Berufe, welche unter die freiberufliche Tätigkeit fallen, jedoch ist Natur- und Umweltpädagoge nicht speziell aufgelistet. Ein Verkauf irgendwelcher Waren ist nicht geplant. Es handelt sich um Angebote, welche der Vermittlung von Natur und Umwelt dienen. Also wirklich "nur" Führungen durch die Natur.

Zählt diese Tätigkeit somit unter unterrichtende und erzieherische Berufe (Aufsichtspflicht unterliegt den Lehrern bzw. Erwachsenen)? Oder wie muss ich mir das vorstellen?

Ich werde natürlich auch noch beim Finanzamt nachfragen, möchte mich jedoch bereits im Vorfeld erkundigen.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

VlG Andrea

Steuern, Recht, Finanzamt, Freiberufler, Gewerbeamt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kann man als Auszubildender einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Hallo,

kann man als Auszubildender der aktuell noch ein Ausbildungsgehalt bekommt das unter der Steuerfreigrenze liegt einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Beispiel: Ich würde 700 € im Monat (Brutto) verdienen welches unter der Steuerfreigrenze liegt aufs Jahr gesehen. Mein Fahrtweg zur Arbeit (einfach) wären 18km. Gehen wir mal davon aus das das Auto einen Bruttolistenpreis von 30.000 hat.

Theoretisch müsste man ja folgende Berechnungen anstellen:

1% von 30.000 = 300 + 0,03% x 18km = 462 € Geldwerter Vorteil.

700 (Bruttolohn)+462(geldwerter Vorteil)= 1.162 € wo steuern dann drauf berechnet werden, da 1.162 über der Freigrenze liegt aufs Jahr gesehen.

Dann würden um die 20 € an Steuern insgesamt pro monat rauskommen was ja nicht sehr viel ist. ( Lohnsteuer+Kirchensteuer) Und wenn man den neuen Lohnbetrag durch einen brutto/netto rechner jagt und den geldwerten vorteil natürlich wieder abzieht würde ich nachher 100-120 € Netto weniger Lohn bekommen. Meiner Ansicht nach würde sich das für einen Auszubildenden doch sehr lohnen, da die Spritkosten vom Arbeitgeber in Form einer Tankkarte für sowohl private als auch geschäftliche Fahrten komplett übernommen werden in meinem Fall. Und ich müsste keine Reperaturen und Versicherungen usw zahlen. Kann man das so alles berechnen und stimmt das wie ich mir das Vorstelle ?

Danke schonmal für eure Antworten.

Steuern, Ausbildung, Firmenwagen, Arbeitgeber, Azubi, Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil

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