Obwohl die Maskenpflicht in Geschäften und Supermärkten aufgehoben ist, trägt ein Kunde eine Maske und zeigt durch sein Verhalten, dass er scheinbar immer noch übertriebene Angst vor Ansteckung hat. Ein anderer Kunde, ohne Maske und scheinbar keiner Angst vor Ansteckung, steht am Regal wohl zu dicht neben ihm. Erster bricht einen Streit vom Zaun, bei dem es fast bis zur Handgreiflichkeit kommt.
Hat der Marktleiter/Mitarbeiter des Supermarkts die Pflicht, den Streitverursacher aus dem Laden zu verweisen? Schließlich wurde ja ein Kunde in seinem Laden (Hausrecht) angegriffen bzw. angebrüllt?