Gilt die 20h Grenze als Werkstudent auch für ein Teilzeitstudium?

2 Antworten

Als Teilzeitstudentin kannst du nicht „Werkstudent“ sein, denn du giltst „hauptberuflich" nicht als Studentin.

Liegt dein Arbeitseinkommen über 450 €, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Ist der Job von vornherein auf 3 Monte bzw. 70 Arbeitstage befristet (dies ist hier wohl der Fall), handelt es sich um eine beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB V.

Der Studentenkredit spielt keine Rolle.

Wenn die Beschäftigung länger als 3 Monate dauert, wirst du versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag bis Jahresende.


okieh56  02.10.2019, 18:00

wenn du in diesem Jahr nicht schon einmal eine kurzfristige Beschäftigung hattest, bleibt diese Beschäftigung nach § 8 SGB V beitragsfrei. Sie spielt also versicherungsmäßig keine Rolle.