BAföG-Rückzahlung von der EÜR abziehen? (Freiberufler)?

Hallo ihr schlauen Menschen!

Ich habe eine Frage. Normalerweise bin ich eher der Typ Google, aber da wurden mir teils alte, teils sich widersprechende Antworten genannt, daher mal an euch:

Ich habe einen Bescheid erhalten, dass ich doch bitte die rückzahlbare Hälfte meines BaföG zurückzahlen soll. Das sind 6300€, minus dem Alles-auf-einmal-Rabatt sagen wir mal 5000€.

Nun habe ich Gott sei Dank trotz Corona einen Job, der gut zahlt und könnte die Summe begleichen. Reich bin ich durch diesen Job allerdings nicht, und das würde ein großes Loch in meine Verdienste reißen. Ich dachte mir, naja, halb so wild, dann ist es erledigt, und ich kann es ja einfach von meinen Einnahmen im Sinne der EÜR abziehen. Ja, denkste! Denn da wird's schwierig.

Im Netz finde ich dazu tausendundeine Antwort, für mich war es ehrlich gesagt selbstverständlich, dass ich die "finanziellen Verluste" von meiner EÜR abziehen kann, der Internetforen-Tenor ist allerdings: GEHT NICHT, da es sich um einen zinslosen Kredit des Staates handelt und so weiter und so fort.

So. Wenn ich das ganze allerdings nicht von der EÜR abziehen kann, komme ich locker über meine steuerfreien 10k € im Jahr, und muss dann noch Steuern blechen für das Geld, das ich dem Staat zurückgezahlt habe?! Sehe ich das richtig?

Ich lasse mich gerne Lügen strafen in diesem Fall, bitte klärt mich auf!

Danke schonmal und einen schönen Tag!

Studium, Steuererklärung, BAföG, Wirtschaft und Finanzen
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