Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
Wie soll ich die Oberstufe überstehen?

Hallo Community,

ich (w/15) komme in ein paar Wochen in die Oberstufe und da gibt es ja keine Klassen mehr, sondern nur noch Kurse. Das Problem ist, dass ich nur sehr wenige Freunde habe, sehr schüchtern bin und generell in der Stufe sehr unbekannt bin.

Fast alle kennen sich schon und haben schon ihre Cliquen und lassen da auch niemanden mit rein. Hinzu kommt noch, dass ich mit ein paar Mädchen eine blöde Vergangenheit hinter mir habe (ich wurde halt von denen schlecht behandelt, weswegen ich auch so schüchtern geworden bin). Außerdem gibt es da ein paar fiese Leute, die es geschafft haben eine meiner einzigen Freunde "von der Schule zu mobben".

Ich kenne meine Kurse noch nicht, aber ich habe halt Angst, dass ich in fast jedem alleine bin. Ich finde es einfach nur schrecklich immer alleine vor dem Klassenraum zu warten, während alle anderen neben dir stehen, quatschen und dich auch noch blöd angucken.

Ich habe schon mit meiner Familie darüber geredet, aber die verstehen mich nicht richtig, sie kennen diese Situation wahrscheinlich gar nicht.

Manche sind ja eigentlich ganz okay, aber in der Gruppe sind sie es dann nicht mehr.

Hat vielleicht irgendjemand einen Tipp für mich, wie ich meine restliche Schulzeit überleben kann? Vielleicht hat ja jemand von euch auch mal eine ähnliche Situation erlebt und kann mir erzählen, wie er es da durch geschafft hat.

Schon einmal "Danke" im voraus.

Mobbing, Schule, Freundschaft, alleine, Freunde, Liebe und Beziehung, Oberstufe, Sozialhilfe
Tritt der Austritt aus der Bedarfsgemeinschaft hier automatisch ein?

Hallo liebe GuteFrage Community,

zeichnen wir folgenden Fall:

Innerhalb einer zusammenlebenden Familie, bestehend aus drei Personen (Mutter, Vater und volljähriger Tochter unter 25, die ihr Abitur abgeschlossen hat und zzt. in keinem Ausbildungsverhältnis steht), sind alle Familienmitglieder Sozialleistungsbezieher; das Amt zahlt für die eine Bedarfsgemeinschaft bildende Familie somit den pro Person zustehenden Regelsatz + Kosten für die Unterkunft und Heizung. Die Tochter möchte jedoch demnächst einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auf 450,- € (Minijob) Basis nachgehen.

Nun stellt sich jedoch die Frage, ob

a) ihr Verdienst nur den Leistungen angerechnet wird - sie somit effektiv 170€ behalten darf und die überschüssigen 280€ zum Decken der Leistungsansprüche genutzt werden

oder

b) sie durch den Verdienst, der über ihren Regelsatz von 332€ hinausgeht, automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft austritt, da ihr Einkommen durch das Überschreiten der ihr zustehenden Leistungen zur Deckung ihres eigenen Lebensunterhaltes genüge und sie somit zusätzlich 1/3 des Mietanteils übernehmen müsste (auch, wenn die Kosten für sie möglicherweise nicht tragbar wären)

oder

c) weder a) noch b) sind als Lösung zutreffend - Falls dem so ist, wäre ich um eine Erklärung sehr dankbar

Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bedanke mich schon mal vielmals im Voraus :)

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, SGB II, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Hartz 4 100% Sanktion und Lebensmittelgutscheine werden verweigert, Krankenkasse schulden, was kann ich tun?

Hallo,

ich neu in diesen Forum, weil ich hilfe suche.

Ich bin 28 Jahre alt und habe anfang April eine 100% Sanktion vom Jobcenter erhalten 3 Monate lang, nachdem ich 3 mal Regelverstöße gemacht habe.

Ich lebe noch bei meinen Eltern, sodass trotz vollsanktion meiner Mietbeteiligung ich dort trotzdem mietfrei wohnen darf, aber meine Eltern sind schon Rentner und haben nicht viel Geld, sodass ich Essen und Trinken sowie kleidung ect. selber zahlen muss und die Krankenkasse auch.

Ich habe momentan noch 90 Euro erspartes in Bar zum Essen und zu Trinken, für die Krankenkasse reicht es nicht, sodass ich bereits 180 Euro Schulden dort habe, da ich auf mein Konto kein Geld mehr hatte.

Ich hatte bei eintritt der 100% Sanktion Lebensmittelgutscheine beantragt, sodass ich davon Leben könnte und vorralem die Krankenkasse weiterhin bezahlt wird, die wurde aber verweigert. Ich hatte es dann 2 Wochen später nochmal versucht, aber wurde wieder verweigert.

Ich weiß jetzt nicht was ich tun kann und suche daher hier hilfe.

PS: Ich weiß sowas kommt bei vielen nicht gut an und schreiben wahrscheinlich, hoffentlich landest auf der Straße, faules stück ect. aber ich bitte darum helfende Antworten zu schreiben, den im nächsten Monat kommen wieder 180 Euro beitragsschulden von der Krankenkasse und da die sanktion noch 2 Monate geht, habe ich mitte Mai auch kein Geld mehr für Essen und Trinken, deswegen bitte ich um helfende Antworten, was ich tun kann.

Anwalt, Hartz IV, Jobcenter, Krankenkasse, Sozialhilfe, rechtens, Sanktionen Hartz 4
Gleichdenkende finden?

Ich bin 22, studiere etwas schwieriges, technisches und werde von anderen als "hochintelligent" eingestuft, zumal ich mit wenig Aufwand im Grundstudium 1,3 machte. Ich bin aber nicht einseitig begabt, weder denke ich dass ich "hochintelligent" bin, nur neugierig (nach Einstein)... Ich habe auch sehr viele Interessen, bin sehr sportlich. Ich lese sehr, sehr viele Sachbücher (keine Fachbücher) und lerne auch aus ihnen und habe deshalb eine sehr komplexe, weitentwickelte Sicht auf unsere Gesellschaft und Probleme. Ich werde oft missverstanden oder auch als arrogant/besserwisserisch gesehen. Ich würde sagen mir fehlt das richtige Umfeld, da ich mich doch sehr einsam fühle und auch meine Familie in der Hinsicht wenig Erfüllung bietet, und würde dieses Leben gerne auch mit gleichgesinnten Leben. Ich bin grundsätzlich positiv gestimmt und suche hier keinen Verzweifelten Rat, ich weis mir (oft) zu helfen. Ich suche hier einen neuen Blickwinkel.

Ich wohne in einem Dorf, studiere in einer Stadt und würde gerne "geistreiche" Menschen kennenlernen (evtl mein Alter), die nicht ständig von pubertären Trieben geleitet sind (Alkohol, Protzerei...). Nur fehlt mir die persöhnliche Fähigkeit schnell viele Menschen kennenzulernen, was evtl auch der falsche Ansatz ist. Ich bin introvertiert, jedoch stark Bindungsfähig und auch sozial keine Null !!

Die Fragen:

Wie findet man solche Leute, heute in der Zeit der "Konnektivität"?

Ist das Internet eine realistische Möglichkeit?

Gibt es evtl gute "Angewohnheiten", die ich mir zulegen kann?

Sonstiges?

Schule, Menschen, Beziehung, Selbstbewusstsein, Soziale Netzwerke, Psychologie, Erwachsen werden, Sozialhilfe, Soziologie, Ausbildung und Studium, Philosophie und Gesellschaft
Wir finden keinen Pflegeheim. Was können wir machen?

Hallo zusammen,

ich habe eine schwerbehinderte Mutter. Sie ist noch 50 Jahre alt und hat sehr viele Krankheiten. Seit einem Jahr ist sie nach Herzstillstand und Reanimation pflegebedürftig geworden.

Meine Mutter bezieht Grundsicherung und hat Pflegegrad 4. Sie ist geschieden und hat mich als einzigen Sohn. Ich bin 27 Jahre alt und Vollzeit berufstätig. Das was ich verdiene, reicht nicht für die Pflege aus. Ich habe auch einen eigenen Haushalt.

Wir benötigen Tipps und Möglichkeiten, um eine häusliche Pflege zu organisieren mit der Kostenübernahme durch das Sozialamt. Hat jemand Erfahrungen damit?

Aktuelle Situation:

  • Pflegeheime lehnen sie ab, weil sie zu viele Krankheiten hat. Bei über 20 Heimen bis 40 km im Umkreis zu Esslingen angefragt.
  • Spezielle Pflegeheime mit psychiatrischem Hintergrund, haben 2-3 Jahre lang keinen Platz. Wir haben uns aber eingeschrieben.

Die Diagnosen:

  • Schizoaffektive Störung. Sie kann Ihren Alltag nicht selber gestalten. Keine Entscheidungen treffen und sich nicht für Ihre Gesundheit kümmern. Sie hat alleine Angstzustände, die sich auch in Halluzinationen wandeln können.
  • Entgleister Diabetes
  • Herzstillstand und Reanimationsfolgen: Motorische Störung der Hände und Füße. Ohne Hilfe kann Sie nicht gehen, nicht essen, sich nicht anziehen usw.
  • Atemnot und Schluckstörung
  • Stimmbandlähmung: Sie kann kaum noch Reden und verstanden werden.
  • Ein Auge ist blind und ein Auge sieht noch etwa 20%
Pflege, AOK, Behindert, Behinderung, Grundsicherung, häusliche Pflege, Pflegeheim, Sozialamt, Sozialhilfe
Sofortiges Darlehen bzw. Barauszahlung vom Jobcenter, Sozialamt o. Ä. - bis die Anträge (die ja 6-8 Wochen Bearbeitungsdauer haben) durch sind?

Guten Tag Ihr Lieben ich hoffe, das jemnd mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten kann.

Zur Situation: Ich wohne mit meiner Freundin gemeinsam seit mehreren Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung. Also zählen wir für die Behörden als Bedarfsgemeinschaft. Ich war nun 3 Wochen krankgeschrieben habe bis heute allerdings noch kein Krankengeld erhalten. Nun habe ich mich letzten Montag wieder arbeitssuchend gemeldet. Meine Freundin hat bis Mitte September gearbeitet – die Arbeitszeit war befristet und es war nur ein Minijob. Ich habe bis Ende August gearbeitet und wurde wegen meiner Krankschreibung durch die Zeitarbeitsfirma gekündigt. Seit Ende August haben wir beide kein Geld mehr erhalten. Die Krankenkasse sicherte mir immer wieder zu, dass das Geld angewiesen wurde. Wie gesagt, bis heute kam leider noch nichts nach. Gestern war Wochen wir gemeinsam beim Jobcenter um Grundsicherung zu beantragen – dieses dauert allerdings 6 – 8 Wochen Bearbeitungsdauer.

Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Grundsicherung in bar auszahlt? Bzw. dass das Jobcenter uns ein Darlehen auszahlen kann, bis die Anträge durch sind?

Wir haben unsern Vermieter rechtzeitig über unsere Lage aufgeklärt. Seit über 5 Jahren zahlen wir immer PÜNKTLICH Miete. Allerdings hat uns die Dame der Hausverwaltung heute Abend deutlich gemacht, dass sollten wir nicht umgehend zahlen, dass sie uns die Wohnung kündigen wollen und an jemand der zahlen kann vermieten will, da die Wohnung eine gute Lage etc. hat. Strom konnten wir natürlich auch noch nicht zahlen. Und mit der GEZ sind wir auch deutlich im Rückstand. Also wir haben aktuell keinen Cent um Lebensmittel oder die Kosten für Miete, Strom und was sonst ich so anfällt zuzahlen.

Wir würden die Wohnung ungern verlieren, nur weil das Arbeitsamt für die Berechnung des ALG1 meiner Freundin, (was knapp 400 Euro wären und somit auch nur die Hälfte der Kosten decken würde), sowie die Krankenkasse, die sich mit meinem alten AG der mich vor einem Monat gekündigt hat, nicht einig wird - sowie das Jobcenter wo e auch frühstensin 6 - 8 Wochen Geld geben würde. Das passt ja alles vorne und hinten nicht.......

Die eigentliche Frage die wir haben ist nun, ob wir morgen beim Jobcenter Bargeld ausgezahlt bekommen könnten, damit wir wenigstens etwas zu essen und weiteres zahlen können. Oder kann man sich an eine andere Behörde wie das Sozialamt wenden?

Ich bin Euch für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar.

Viele Grüße

Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Bargeld, Darlehen, Grundsicherung, Jobcenter, Sozialgeld, Sozialhilfe, Vorschuss
Ist das "anschwärzen" beim Jugendamt in diesem Fall gerechtfertigt?

Hallo,

In meiner entfernten Nachbarschaft wohnt eine Familie, die Kinder werden soweit ich von meiner Schwester (Freundin der Tochter der Familie) erfahren konnte geschlagen und generell Schlecht behandelt. Zu der Familie: Es sind 5 Personen allesamt stark übergewichtig außer der kleinste welcher aber auch immer dicker wird. Ich habe erfahren das die Eltern ihre Kinder die komplette Arbeit in Haushalt u.ä machen lassen außerdem soll es dort (wo ich mir nicht ganz sicher bin) nur Fertiggerichte oder sehr ungesunde bestelle Nahrung geben. Die Kinder werden in Schule und Sozialumfeld sehr schlecht behandelt, regelrecht gemobbt. Wegen dem Enormen Gewicht und weil die Familie den Ruf als Sozialschmarozter hat.

Mir Persönlich macht allerdings hauptsächlich Sorgen das die Kinder Geschlagen werden und das diese teilweise kein Essen oder Fertiggerichte bekommen.

Denkt ihr das dies für eine Beschwerde beim JA ausreicht. ?

PS: Ich bin mir relativ sicher das diese Vorwürfe stimmen, meine Schwestern waren mehrmals bei denen zu besuch und aus Schule und Ortsumfeld erfährt man ziemlich beunruhigende Sachen. Ich Persönlich konnte bereits Beobachten wie die Eltern mehrmals Wöchentlich im Örtlichen Supermarkt Pizza, Cola und Fertiggerichte in Absurden Mengen kauften.

Ich möchte nicht wirklich über diese Leute urteilen aber mir macht es halt sorgen.

Kindererziehung, Kinder, Schule, Familie, Gesetz, Anzeige, Beschwerde, Jugendamt, Sozialhilfe, ja
Jobcenter möchte mir 450€ Job verbieten, ist das richtig?

Hallo zusammen,

ich bin da derzeit in einer Zwickmühle. Seit 2,5 Jahren arbeite ich als Auslieferant für Arzneimittel auf Teilzeitbasis. (Bis 850€ Brutto) Leider ist aufgrund der Auftragslage zur Zeit nur ein Lohn von ca 500€ monatlich drin. Mein Chef hat mir bereits bescheinigt für das Jobcenter, dass wenn es wirtschaftlich nötig ist, er mich auf Vollzeit einstellt, bzw mir einen höheren Bruttolohn zahlen kann. Ich fühle mich auf der Arbeit sehr wohl und habe da einen sicheren Arbeitsplatz der mir nicht streitig gemacht werden kann. Leider habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung (Habe bei der Deutschen Bahn eine Lehre angefangen, jedoch wegen starken Übergewicht musste ich die abbrechen) also bin ich auf einen Job angewiesen in dem man keine abgeschlossene Berufsausbildung braucht. Ich bin der letzte der gerne Hilfe in Anspruch nimmt, aber das Jobcenter übernimmt derzeit meine Mietkosten und kriege noch einen kleinen Teil an Lebensunterhalt überwiesen. Nun habe ich allerdings einen Termin beim Jobcenter bekommen und er sagte mir, ich sollte einen anderen Vollzeitjob suchen.

Nach Gesetz: § 2 SGB II Grundsatz des Forderns (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

wird gesagt, dass ich alle Mühen machen muss um den Bedarf zu verringern bzw zu beenden. Allerdings bin ich ja in Arbeit. Nur eben nicht die best bezahlteste. Darf das Jobcenter mir tatsächlich sagen, dass ich während meiner Beschäftigung noch Bewerbungen schreiben soll etc. um einen Job zu bekommen, der besser bezahlt wird?

Ich bitte nicht um Vermutungen sondern am besten Verweisen zu Gerichtsurteilen, Gesetzestexten oder ähnlichem und hoffe, dass mir der Job ,der mir echt Spaß macht, nicht genommen werden kann, bzw von mir verlangt wird irgendeinen Job anzunehmen nur damit ich mehr verdiene, obwohl mein Chef mir bescheinigte, dass eine Höherung des Lohnes erfolgen kann, sobald es betrieblich notwendig bzw möglich ist. Auf den Hinweis das ich den Job behalten möchte, hieß es, es wäre ihm egal.

Danke euch für eure Antworten.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe
Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

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