Hallo,ich habe eine frage und zwar.
Wenn man von Sozialhilfe lebt,und einen Pflegegrat Pflegegeld bei der AOK Krankenversicherung beantragt hat und genehmigt bekommen hat,und Geld dann von der Krankenkasse zur Pflege einer Person bekommt ,muss man das dem Sozialamt Hartz 4 Amt mitteilen?
Das Geld ist nicht ein Pflegegeld vom Sozialamt ,sondern von der Krankenkasse direkt, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Es gibt ja auch Pflegegeld vom Sozialamt,das ist es aber nicht,sondern von der AOk direkt.
Meine frage ist nur muss man das dem Sozialamt mitteilen?Wird irgendetwas angerechnet?
Ich habe gehört man muss es nicht mitteilen,aber da gehen die aussagen auseinander.
Ich erfrage das für jemanden der nun Pflegebedürftig geworden ist und vom Sozialamt lebt.
Danke für eure Hilfe