Alle Jahre wieder...
Ich bin seit 2009 Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme ergänzend Sozialhilfe. Jedes Jahr um die gleiche Zeit, wenn mein Sozialhilfeantrag abläuft, bekomme ich Post von
Frau K. aus dem Sozialamt, mit der Aufforderung Mietbescheinigung, Nebenkostenabrechnung und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Obwohl die jährlich erneut
verlangte Vorlegung höchst fragwürdig ist, habe ich, aufgrund meiner Erfarungen mit der Dame in den letzten Jahren, die Vorlage dieses Jahr kommentarlos getätigt.
Heute habe ich einen Brief bekommen(im Anhang), wo Sie nun die Vorlage der Kontoaszüge des 4.Monats, nämlich jetzt für Januar fordert.
Ich hab gelesen, dass über den 3.Monat hinaus, die Kontoauszüge nur bei begründeten Verdacht auch Sozialhilfebetrug verlangt werden dürfen. Ist das so oder darf die Dame den 4. Monat
einfach so verlangen?