Hallo liebe GuteFrage Community,

zeichnen wir folgenden Fall:

Innerhalb einer zusammenlebenden Familie, bestehend aus drei Personen (Mutter, Vater und volljähriger Tochter unter 25, die ihr Abitur abgeschlossen hat und zzt. in keinem Ausbildungsverhältnis steht), sind alle Familienmitglieder Sozialleistungsbezieher; das Amt zahlt für die eine Bedarfsgemeinschaft bildende Familie somit den pro Person zustehenden Regelsatz + Kosten für die Unterkunft und Heizung. Die Tochter möchte jedoch demnächst einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auf 450,- € (Minijob) Basis nachgehen.

Nun stellt sich jedoch die Frage, ob

a) ihr Verdienst nur den Leistungen angerechnet wird - sie somit effektiv 170€ behalten darf und die überschüssigen 280€ zum Decken der Leistungsansprüche genutzt werden

oder

b) sie durch den Verdienst, der über ihren Regelsatz von 332€ hinausgeht, automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft austritt, da ihr Einkommen durch das Überschreiten der ihr zustehenden Leistungen zur Deckung ihres eigenen Lebensunterhaltes genüge und sie somit zusätzlich 1/3 des Mietanteils übernehmen müsste (auch, wenn die Kosten für sie möglicherweise nicht tragbar wären)

oder

c) weder a) noch b) sind als Lösung zutreffend - Falls dem so ist, wäre ich um eine Erklärung sehr dankbar

Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bedanke mich schon mal vielmals im Voraus :)