Moin,

ein befreundetes Paar steht vor der Trennung.

Nun ist es so, dass einer von beiden zu 100% erwerbsunfähig verrentet ist.

Sie müsste nach der Trennung Sozialhilfe beantragen, um die Wohnung usw, halten zu können, da die Rente zu niedrig ist.

Nun ist ja im Normalfall der Unterhalt erhaltende verpflichtet sich in Arbeit zu begeben, um aus dem Unterhalt zu entkommen.

Hier ist es nun ja so, dass diese Person nicht arbeiten kann und ja auch nicht Arbeit suchen muss, da ja nicht möglich. Ist der zu "Unterhalt Verpflichete" nun direkt v erpflichtet Unterhalt zu zahlen, oder muss das über den Umweg Sozialamt gehen, bzw, ist er überhaupt verpflichtet zu Unterhalt?

Frage weil die Person der Meinung ist, vom Unterhalt frei zu sein, weil ja Sozialhilfe gezahlt würde.