Ich habe am 1.12 ein Pflegekind bei mir "aufgenommen" vom Gericht wurde ich Mitte Februar als Vormund bestellt, mir wurde vom Jugendamt gesagt ich könne erst mit Bestallung des Gerichtes einen Antrag auf Pflege stellen, so auch getan, Pflegegeld bekommt die Kleine von Antragstellung an. Ich Frage mich nun, was ist mit der Zeit von 1.12.16 - 25.02.17 ? Bekommt Sie für diesen Zeitraum nur Kindergeld und die Halbwaisenrente? Oder Greift für den Zeitraum bspw das Sozialamt bzw Arge mit einer Grundsicherung? Ich habe mich durch alle möglichen Behörden telefoniert, niemand kann mir was sagen....
Ich hoffe von euch ist jemand schlauer :-)