Darf mein Arbeitgeber mich aufgrund des Verbots der Nacht und Wochenendtätigkeit während der Schwangerschaft, an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, obwohl die neuen Arbeitszeiten nicht mit den Betreuungszeiten meines Kindes vereinbar sind?
(im Konkreten Fall: Ich arbeite Stationär, habe also einen 24 std dienst in der Woche. in dieser Zeit wird mein Sohn über Kita und Papa versorgt. Durch eine Versetzung, wäre meine Arbeitszeit täglich ab ca 13 bis in die Abendstunden, somit kann ich mein Kind nicht mehr betreuen)