Muss ich dass geschenkte Geld meiner Mutter vor 6 Jahren wegen Beantragung von Sozialhilfe fürs Pflegeheim zurückzahlen? meine Mutter schenkte mir vor 6 Jahren?

7 Antworten

Es kommt auf die Höhe und der Nachweisbarkeit an. Wenn du z.B. mal 1000 € pro Jahr auf die Hand bekommen hast, besteht kein nachweis, das Sozialamt kann nichts fordern. Wurde aber eine nachweisliche Schenkung z.B. von 50.000 € gemacht hat das Sozialamt Forderungen. Es sei denn, die Schenkung liegt 10 Jahre zurück.

Geldgeschenke machen dürfen heißt nicht daß das unbedingt geschehen ist.Wenn Dir die Eltern Geld bar auf die Hand gegeben haben ist das für keinen nachweisbar.Hast Du Geld auf Dein Konto überwiesen bekommen dann wirst Du das auch bei einer Anfrage durch die Behörde angeben müssen.Ob dann der gesamte Betrag zurückgezahlt werden muß glaube ich aber nicht.

Wenn es sich um einen größeren nachweisbaren Betrag handelt, dann kann das Sozialamt bis zu 10 Jahre rückwirkend ab Antragstellung hohe Geldgeschenke usw.zurückfordern !

Dann wäre es wohl besser sich einen Fachanwalt zu suchen, alleine hat man da meist keine Chancen.

Nein.Vergangenheit wird beim Sozialamt nicht bewertet.

Du mußt allerdinegs jetzt ALLES angeben,was DU besitzt bziehungsweise erhältst.ES wird JEDER Cent angerechnet.

Schenkungen können 10 Jahre zurückgefordert werden, allerdings mit 10% Abschreibung/Jahr

in eurem Fall kann das Amt also 40% der geschenkten Summe zurück fordern , das Haus ist aus der rückforderbarkeit nach 25 Jahren ‚raus‘