Schlüsseldienst bezahlen obwohl er nichts gemacht hat?

Vor ein paar tagen habe ich mich aus meiner Wohnung ausgesperrt und in meiner Panik einen Schlüsseldienst angerufen. Am Telefon konnte man mir keinen preis nennen mir wurde aber versichert der "Fachmann" würde gleich da sein und die günstigste Option mit mir durchsprechen. Nach 1,5 stunden war dann auch endlich jemand da. Zur Begrüßung lies er sich erst mal den Personal Ausweis geben und notierte meine Daten samt Personalausweisnummer. Dann ratterte er mir eine liste von preisen und Zuschlägen runter (z.B den Zeitzuschlag für Freitag nach 18:00 Uhr obwohl ich bereits um 17:00 angerufen habe) und kam dann auf einen preis von c.a 300 Euro zu zahlen bar oder mit Karte um eine Tür zu öffnen die nur ran-gezogen und nicht verschlossen war.

Als ich ihm sagte das ich nicht bereit bin so viel zu zahlen und lieber bei freunden unterkomme bis ich eine günstigere Möglichkeit gefunden habe die Tür zu öffnen wurde er frech und sagte das er dann mit seiner anfahrt und einer satten "Storno Gebühr" immer noch 102 Euro von mir bekommen würde. Er ließ mir dann eine Rechnung über den Betrag dar und zog unverrichteter dinge wieder ab.Jetzt meine frage : Bin ich Verpflichtet diese summe fürs Nichtstun zu zahlen ??ich habe ja weder einen Auftrag erteilt noch eine Leistung erhalten und unterschrieben habe ich auch nichts. Auch der Name des Mitarbeiters fehlt auf der Rechnung.

Ich danke im voraus für schnelle antworten

Rechnung, Recht, schluesseldienst, Abzocker
Schlüsseldienst darf einer Minderjährigen die Türe öffnen?

Hallo zusammen, heute habe ich einmal eine Frage die mir Magenschmerzen bereitet und ich hoffe hier eine Antwort zu finden.

Zur Sache: Ich habe einen Urlaub geplant und alles organisiert. Das minderjährige Kind ( 16 jahre ) ist bei der Mutter, geschäftliche Vertretung usw...... Ich habe ein neues Schloß in meine Wohnungstür gebaut ( ABUS Sicherheitsschloß ) und die Tür beim Verlassen der Wohnung abgeschlossen.

Keine 24 Stunden später wollte meine Tochter in die Wohnung. Natürlich passte der Schlüssel nicht, also rief sie irgendeinen Schlüsseldienst. Dieser hat dann die Tür mit roher Gewalt geöffnet ( Beschlag aufgeflext, Tür beschädigt, Türrahmen beschädigt ) und hat ein neues Schloß eingebaut und dem Kind 500 Euro abgenommen ( Es war Montag 18 Uhr )

Nun frage ich mich: Wenn ein Schlüsseldienst feststellt, dass die Tür abgeschlossen wurde, hat er dann nicht die Aufgabe zu denken " hm...ob das wohl Absicht ist ? " Hat er weiter nicht die Aufgabe sich zu vergerwissern das sein Auftraggeber mindestens 18 Jahre alt ist ? Und hat er nicht die Aufgabe mit so wenig Schaden wie möglich seine Arbeit zu tun ?

Jetzt am Telefon sagte er mir, es wäre ja ein billiges Schloß und ein Standart Türbeschlag montiert gewesen. Komischerweise hat er für die Öffnung knapp 2 Stunden gebraucht.

Ich fühle mich nun einfach nicht mehr in meiner eigenen Wohnung als der Eigentümer. Ich meine, wenn jedes Kind eine Öffnung beauftragen kann, warum schließe ich meine Wohnung überhaut ab ? Warum ruft so ein Mensch nicht mal den Eigentümer ( der auf Klingelschild und Briefkasten steht ) nicht einfach mal an ?

Muss ich mir das wirklich so in der Art bieten lassen ? Über Antworten würde ich mich freuen

Technik, Tür, schluesseldienst, Einbruch, Geschäftsfähigkeit, Tür öffnen
Nachgemachter Schlüssel abgebrochen. Kann es am schlechten Rolling des Schlüssel-Macher´s liegen oder an meinem bereits verbogenen Schlüssel?

Ich habe von meinem Original Schlüssel, 2 Schlüssel nachmachen lassen, er ist von der Eingangstür. Dazu muss ich gleich erwähnen, dass mein Schlüssel den ich verwende bereits verbogen ist vom Vormieter. Jedoch funktioniert er ohne Probleme!

Jetzt habe ich davon zwei nachmachen lassen. Der eine Schlüssel funktioniert ohne Probleme und der 2. nachgemachte ist jetzt innerhalb weniger Tage bereits zum 2 mal abgebrochen. Wie kann das sein?

Mein Schlüsseldienst meine er könnte am Schloss liegen, jedoch hat mein WG Partner auch einen Original Schlüssel und der hat keine Verbiegung drin. Kann es sein dass die Schlüssel abbrechen weil mein Schlüssel verbogen ist? und so nicht zu 100% ein korrekter Schlüssel ausgestellt werden kann, selbst wenn er funktionieren sollte.

Wie es bei uns der Fall war, 2 x verwendet beim 3. mal abgebrochen. Woran kann es liegen? Der Schlüsselmacher hat es jetzt auf Kulanz über die Reklamation laufen lassen aber ein 2 mal innerhalb von 3 Tagen, wird er mir vorwerfen ich würde grobe Gewalt anwenden, jedoch wurde der Schlüssel ganz normal umgedreht. ( Frauenkraft )

Ps. Wir hatten riesig Glück dass der Schlüssel nicht im Türschloss drin geblieben ist. Bzw sich leicht rausnehmen ließ.

Danke für Eure Hilfe im voraus!

Tür, tuerschloss, Schlüssel, Schloss, schluesseldienst, abbrechen
Wer zahlt die Schlüsseldienstrechnung- Mieter oder Vermieter?

Hallo, zur Situation: ich hatte neulich einen Notfall. Ich stand mit meinem Sohn vor verschlossener Tür unseres Miethauses. Ich rief in der Hausverwaltung an, da war aber Niemand nach 16:00 Uhr zu erreichen. Ich rief den Hausmeister an, auch Niemand zu erreichen. Ich sah mich gezwungen den Schlüsseldienst anzurufen. Der kam, machte die Tür auf und hinterließ eine riesen Rechnung die ich vor Ort mit meiner EC-Karte bezahlt habe. Auf die Rechnung schrieb er noch folgendes: "kein Eigenverschulden des Mieters sondern Verschleiß der Schließanlage". Noch am Abend schickte ich dem Vermieter eine Email mit der Rechnung als PDF und einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Am nächsten Tag rief er mich an, beschimpfte mich und sagte, dass er die Rechnung auf keinen Fall übernehmen würde. Jetzt habe ich im Netzt ein wenig recherchiert und folgenden Sachverhalt herausbekommen: Sind Vermieter oder Hausverwaltung in Notfällen nicht zu erreichen, kann der Mieter die Notöffnung oder den Tausch des Schlosses selber in Auftrag geben. Der Vermieter ist dann im Nachhinein verpflichtet die notwendigen Kosten zu übernehmen. Klauseln im Mietvertrag, die dieses Vorgehen ausschließen, sind rechtlich unwirksam und können vom Mieter angefochten werden. (Quelle:http://www.hwi-sicherheit.de/blog/schlusseldienst/wer-bezahlt-den-schluesseldienst-873/) Jetzt ist die Frage, was mache ich, wenn ich mein Geld innerhalb der 14 Tage nicht bekomme? Mein Vermieter neigt sehr gerne dazu sich nicht zu melden, zu verleumden und die Sache auszusitzen. Nehme ich mir einen Anwalt oder KANN ich sogar die Rechnung gegen die Miete des nächsten Monats abziehen? Wäre das überhaupt rechtens?

Ich würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen!!! Gruß elnino

PS: Ich hatte einen Schlüssel! Ich konnte mit ihm aber leider die Tür nicht aufschließen, da wie sich im Nachhinein durch den Schlüsseldienst rausstellte, dass Türschloss Aufgrund von Verschleiß defekt war!

Rechnung, Mietrecht, Mietminderung, schluesseldienst
Muss man Schlüsseldienst bezahlen, wenn man die Tür selber aufbekommen hat?

Hallo, ich habe uns vorhin selber ausgesperrt, der Schlüssel steckte von innen und wir konnten mit dem 2. Schlüssel nicht mehr aufschliessen. Wir haben es eine Weile selber probiert und dann letztendlich den Schlüsseldienst angerufen.

Habe 2 Schlüsseldienste angerufen und den Preis erfragt, der erste sagte, es kostet 30€ Anfahrt und danach müsste man erstmal gucken. Der 2. Schlüsseldienst meinte, die Anfahrt sei umsonst, erst Vorort, wenn man wüsste was mit der Tür ist, könnte man den Preis sagen.

Diesen Dienst habe ich in Anspruch genommen.

Unsere Nachbarn sind uns dann 15 Minuten später zur Hilfe gekommen und wir konnten wieder in unsere Wohnung.

Ich habe den Schlüsseldienst angerufen und gesagt, wir brauchen den Dienst nicht mehr. Daraufhin wurde etwas gemurmelt und dann aufgelegt. Aufeinmal stand der Schlüsseldienst im Hausflur, hat gefragt ob wir den Dienst gerufen hätte, ich verneinte, hab gesagt, es hat sich erledigt.

Er hat dann behauptet, er hätte mich schon 5x angerufen und ich wäre nicht dran gegangen. Das stimmt so nicht. Ich habe dann gefragt ob er überhaupt wisse, wie ich heiße, wusste er nicht und meinte er möchte nun 30 Euro für die Anfahrt haben. Daraufhin habe ich gesagt das man mir sagte die Anfahrt sei umsonst und das wir das Problem schon selber gelöst haben. Daraufhin beharrte er auf das Geld. Nach einigem hin und her ist er dann einfach gegangen.

30 € sind natürlich nicht die Welt, ich habe auch eingelenkt, dies zu zahlen, ich wollte aber wissen, wieso man mir sagte, dass die Anfahrt umsonst sei und dann doch 30€ verlangt wird.

Ist der Schlüsseldienst im Recht? Und was hab ich da nun zu erwarten?

Danke für Eure Antworten

Recht, schluesseldienst
defektes Schloss mitten in der Nacht - wer zahlt den Schlüsseldienst?

Hi, hier mal eine kurze Schilderung dessen was mir gestern Nacht ergangen ist.. Ich bin kurz nach 24 uhr bereits im Schlafanzug und natürlich ohne Handy^^ nochmal kurz mit meinen Hunden vor die Tür ...als ich dann wieder rein und endlich ins Bett wollte hat sich der Schlüssel im Schloss der Wohnungstür kein mm mehr bewegen lassen. Auch der Ersatzschlüssel aus meinem Auto hat sich ebenso wenig bewegen lassen. Ich bin daraufhin dann zu einem Bekannten den ich aus dem Bett klingeln musste um sein Telefon eben fürs bestellen eines Schlüsselnotdienst zu gebrauchen. Der Notdienst hat dann fast eine Stunde an meinem Schloss rum gedoktort bis ich gegen halb 3 uhr morgens endlich wieder rein konnte. Er meinte dann dass mein Schloss eindeutig hinüber wäre und hat mir ein neues eingebaut. Der ganze Spaß hat mich dann "nur" 185 Euro gekostet ...einerseits eine ordentliche Stange Geld aber andererseits habe ich da auch schon von ganz anderen Summen gehört.

Naja, heute habe ich dann gleich meine Hausverwaltung diesbezüglich kontaktiert und um Kostenübernahme gebeten. (Ich wohne erst seit Februar dort und habe auch das alte Schloss noch hier an dem sich der defekt schnell und deutlich erkennen lässt) Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.

Ich finde den Einwand dass ich mich direkt an die Hausverwaltung hätte wenden müssen jedoch etwas fragwürdig da ich nicht bei Vertragsabschluss oder der Wohnungsübergabe auf diese Bedingung hingewiesen wurde. Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung. Außerdem war es mitten in der Nacht und ich habe es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen. Sie meinte zwar dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten, aber auch darauf habe ich vorab nie einen Hinweis erhalten - Im Gegenteil, in unserem Hausflur hängt zwar eine Tafel mit diversen Nummern der Verwaltung und der Hausmeister, jedoch sind zu allen dort aufgeführten Telefonnummern jeweils Sprechzeiten angeben die bis maximal 18uhr reichen.

Meiner Einschätzung nach ist es ein Fehler der Hausverwaltung auf ihre Bedingungen nicht aufmerksam gemacht zu machen.

...was meint ihr? :-/

Mietrecht, schluesseldienst, Hausverwaltung
Darf ein Schlüsseldienst nach schneller Absage und ohne Begründung Kosten geltend machen?

Hallo, am 30.11 2014 wurde mir beim Weggehen (Nacht von Samstag auf Sonntag) Tasche samt Schlüssel geklaut. Nachdem mein Freund meine Wohnungstür zunächst nicht öffnen konnte, rief er (mein Handy wurde auch geklaut) einen Schlüsseldienst, leider einen sehr umstrittenen, wie ich inzwischen in versch. Foren lesen musste. Da uns eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden vorausgesagt wurde, versuchte mein Freund erneut, die Tür zu öffnen und es klappte. Wir haben den Schlüsseldienst abgesagt, dazwischen lagen exakt 15 Minuten (Bestellung um 06:28, Absage um 06:43), was auch so auf der Rechnung vermerkt ist: Anfang Februar bekam ich eine Rechnung über 149 Euro, für welche Leistung konkret ist nicht vermerkt, dort steht nur „Einsatzpauschale“. Nachdem ich mich in einem Verbraucherforum schlau gemacht habe, wo jemand fast exakt dasselbe Problem mit demselben Schlüsseldienst hatte, habe ich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen. Mein exakter Wortlaut, bei dem ich mich bei der Antwort eines Anwalts auf orientiert habe: „ich nehme Bezug auf Ihre vorgenannte Rechnung, die ich hiermit zurückweise. Zum einen, da der Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah storniert wurde. Zum anderen ist die Einsatzpauschale nicht näher begründet. Da der Nachweis fehlt, bereits tätig geworden zu sein, haben Sie kein Recht, Kosten geltend zum machen. Auch die Tatsache, dass Sie beim ersten Anruf eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden veranschlagt hatten (da Sie noch mit einem anderen Kunden beschäftigt waren) und die Absage des Auftrags unsererseits nur 15 Minuten später erfolgte, spricht dagegen, dass Sie tätig geworden sind. Für den Anruf habe ich auch einen Zeugen, da mein Freund für mich angerufen hatte.“ Gestern habe ich eine Mahnung bekommen und der Handwerker verlangt jetzt mit Mahnkosten 154 Euro und droht mit Inkasso bei Nichtzahlung in den nächsten 8 Tagen, geht dabei aber nicht auf mein Einschreiben ein, obwohl er es erhalten hat (Rückschein mit Empfangsbestätigung habe ich nämlich). Dieses Vorgehen sei bei dieser „Masche“ normal, habe ich den weiteren Antworten des Anwalts in dem Forum entnommen und man solle erneut widersprechen/auf den ersten Widerspruch hinweisen, wieder per Einschreiben mit Rückschein.

Reicht das, nocheinmal zu widersprechen? Darf der Schlüsseldienst diese Summe – ohne sie näher zu erklären – verlangen? Nachdem eine Wartezeit von über 2 Stunden veranschlagt wurde, kann der Handwerker ja noch nicht auf dem Weg gewesen sein. Und selbst wenn, diese Summe übersteigt doch „normale“ Anfahrtskosten? Wenn ich jetzt widerspreche und das tatsächlich an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben wird, mit welchen Kosten und Konsequenzen habe ich dann zu rechnen? Wäre im Notfall ein „Gegenangebot“ eine gute Lösung, damit die Sache vom Tisch kommt? Was wäre in diesem Fall eine akzeptable Summe für etwaige Anfahrtskosten? Oder bin ich im Recht und soll es drauf ankommen lassen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Tipps und Erfahrungen. Danke, Johanna

schluesseldienst, Abzocker, Mahnung
Überteuerter Schlüsseldienst? Kostenübernahme Vermieter?

Liebe User,

an einem Samstagmittag sind mein Mann, mein Sohn und ich vom Einkauf nach Hause gekommen. Da wir nicht in unsere Wohnung mit unserem Schlüssel gelangen konnten, riefen wir den Schlüsseldienst. Mein Mann googelte per Smartphone und fand einen Schlüsseldienst, der in unserem Umkreis, angegeben gewesen ist. Ein Mitarbeiter dieses Unternehmens kam nach ca. 1h. Das Schloss ist nicht defekt gewesen, sondern die sogenannte "Falle". Er meinte das würde der Vermieter übernehmen und wenn nicht dieser, dann die Hausratversicherung. Als mein Mann mir dann die Rechnung zeigte, war ich geschockt. 533,26€! Wie bitte? Fallspezifischer Einsatzwert: 159,- €; Pauschale An-/Abfahrt: 30,- €; Samstagszuschlag 8.00-18.00Uhr: 79,50 €; Mehrarbeitszeit in AE je angefangen 1/4 St. 1x29,95 € : 29,95 €; Materialkosten: 149,95 €; Mwst 19% 85,19 €; Gesamtsumme: 533,59€!!! Als ich dann am darauffolgenden Montag zur Haus- und Wohnungsverwaltung gegangen bin, ist der dortige Chef ebenfalls geschockt gewesen und man sagte mir das sei viel zu teuer und warum sind wir nicht in den Baumarkt gefahren und haben so eine "Falle" nicht gekauft und eingebaut. Man würde das überprüfen. 3 Tage später haben wir ein Schreiben erhalten, in dem eine Kostenübernahme des Vermieters von 120€ angegeben gewesen ist. Ohne eine Begründung. Daraufhin ist mein Mann nochmals bei der HWV vorbei gegangen und man sagte man würde nochmals mit dem Vermieter sprechen. Leider ist der Vermieter nicht auf unsere Forderungen eingegangen, so dass im nächsten Schreiben wieder der Betrag von 120€ bzgl. Kostenübernahme stand. Vor einigen Jahren haben wir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die enthielt jedoch nicht das Mietrecht. Wie können wir uns jetzt wehren? In unserem Mietvertrag steht eine Beteiligung des Mieters an Kleinreparaturen von 75 € pro Jahr. Wir haben keine Ahnung wie viel der Schlüsseldienst kosten sollte. Es kommt darauf an was defekt ist etc. Weiterhin ist am Wochenende keiner von der HWV zu erreichen. Daher mussten wir es selbst in die Hand nehmen. Wir haben dann auf der Rechnung den Sitz der Firma gelesen. Der ist mindesten 400km entfernt gewesen. Das ist aber nicht mein Problem. Schließlich haben die in unserem Umkreis Mitarbeiter eingesetzt. Ich erwähne das, da die HWV uns sagte, wir sollten das nächste Mal einen Schlüsseldienst in unserer Ortschaft wählen. Neben der Telefonnummer ist jedoch angegeben gewesen, dass man einen Schlüsseldienst in unserer Nähe informiert. Hätte man die Rechnung nicht zahlen sollen? Ich bin mir sicher der Schlüsseldienst hat uns reingelegt. Aber das kann ich jetzt auch nicht mehr ändern. Wie komme ich trotzdem zu meinem Geld? Die 75€ zahle ich. Aber das restliche Geld möchte ich wieder haben. WAS KÖNNEN WIR TUN???

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße

Miete, Mietrecht, Vermieter, schluesseldienst
Schlüsseldienst hat uns drei Stunden warten lassen- müssen wir die Rechnung bezahlen?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir haben uns ausgesperrt und kontaktieren den logistisch gesehen nächstliegenden Schlüsseldienst. Zu Fuß von uns entfernt: Fünf Minuten. Dieser versichert uns, in zwanzig Minuten wäre jemand vor Ort. Nach circa einer Stunde rufen wir erneut an- es dauert noch zehn Minuten. Nach einer halben Stunde ein erneuter Anruf unsererseits- man wäre auf dem Weg. Nach zwei Stunden öffnen wir die Türe selbst, sagen den Auftrag ab. Aussage: Der hätte doch schon da sein müssen? Wir: Ist er aber nicht, wir wurden mehr zwei Stunden vertröstet, wir stornieren den Auftrag.

Eine weitere halbe Stunde später Anruf (Monteur?) man stände jetzt vor unserer Türe. Bis dahin hatten wir die Wohnung schon verlassen und bereits seit dreißig Minuten abgesagt! Insgesamt hätten wir also drei Stunden auf den Schlüsseldienst gewartet.

Zwei Wochen später: Eine Rechnung von 140 EUR.

Das ist meiner Ansicht nach ungefähr die unverschämteste Kundenbehandlung die mir je untergekommen ist.

Wir haben die Rechnung bereits storniert, jedoch konnte man uns telefonisch nicht weiterhelfen und jetzt warten wir auf die Rückmeldung zu meiner recht erbosten E-Mail bezüglich der Rechnung.

Was soll das? Besteht tatsächlich die geringste Chance dass wir das bezahlen müssen? Sollte ich mich an einen Anwalt wenden?

Rechnung, Schlüssel, Recht, schluesseldienst
Unseriöser Schlüsseldienst, Vor Erscheinen abbestellt, will trotzdem Rechnung schicken.

Hallo!

Wir hatten am Freitag ein kleines Problem:

Wir haben uns am Freitagabend ausgesperrt. Habe daraufhin unsere Vermieterin angerufen, ob sie zufällig einen zusätzlichen Schlüssel hat. Das war nicht der Fall.

Habe dann einen Schlüsseldienst angerufen, den ich mit per Smartphone ergooglet habe.

Ich habe den Herrn am Telefon dann gefragt, was das ungefähr kosten könnte. Daraufhin wurde mir gesagt, dass dies der Handwerker vor Ort entscheiden müsste, je nach Schloss. Ich solle auf ihn warten und mich dann entscheiden, ob er was machen soll oder nicht und ihn ggf. wieder wegschicken.

Habe dann erstmal zugesagt und mir wurde zugesichert, dass der Handwerker in ca. 30min da wäre. Name und Adresse hat er also bekommen, sonst kann er ja niemanden schicken.

Weil mir das aber komisch vorkam, dass er mir nichteinmal einen ungefähren Preis nennen konnte (er müsste mir doch sagen können, was das einfachste und was das komplizierteste Schloss kostet), kam mir die Sache aber doch ziemlich komisch vor und ich habe die Wartezeit genutzt, um einwenig nach der Nummer zu googlen.

Habe dann erfahren, dass der Schlüsseldienst mit dieser Nummer ziemlich teuer ist.

Daraufhin habe ich direkt wieder beim Schlüsseldienst angerufen (ca 10min nach dem ersten Anruf) und gesagt, die bräuchten nicht mehr kommen, das hätte sich erledigt.

Daraufhin hat mich der Mitarbeiter am Telefon angeschnauzt, ob ich wisse, was die zu tun hätten an nem Freitagabend und dass ich mir hätte früher überlegen sollen, ob ich das Problem nicht doch hätte allein lösen können.

Er würde jetzt einfach den teuersten Satz von 259€ veranschlagen und mir eine Rechnung schicken.

Ich habe ihm dann gesagt, dass wir eine entsprechende Rechnung nicht zahlen werden, da ja auch keine Arbeit geleistet wurde.

Wäre der Handwerker schon da gewesen, hätte ich eine Anfahrtsentschädigung ja noch verstanden. Aber 259€ für nichts tun und noch angeschnauzt werden, sehe ich nicht ein.

Daraufhin meinte er noch, dann würde er jetzt zusätzlich zur Rechnung noch eine Anzeige wegen Handwerkerbetrug aufgeben.

Ich habe ihm dann gesagt, dass er dies machen solle, wenn er soviel Langeweile hat und dass ich direkt zu meinem Anwalt gehe, sobald ich eine Rechnung im Briefkasten habe.

Daraufhin habe ich dann aufgelegt.

Schaue seit Montag jedes mal, wenn ich durch die Haustür gehe in den Briefkasten, bisher war nichts.

Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht? Kommt da eine Rechnung und wie lange würde es dauern, bis ich die im Briefkasten hätte? Schreiben die eine Anzeige? Und wie hoch ist die Chance, heil aus der Sache rauszukommen, falls die Drohungen wahr gemacht werden?

In meinen Augen wäre ein Vertrag doch erst dann zustande gekommen, wenn der Handwerker mir einen Preis gesagt hätte und ich die Freigabe zum Loslegen erteilt hätte, oder lieg ich da falsch?

Übrigens: reingekommen sind wir dann selbst, da bei unserem Schlafzimmerdoppelfenster eine Seite auf Kipp stand.

Rechnung, Betrug, Anwalt, Zahlen, schluesseldienst, seriös, unseriös, ausgesperrt

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