Schlüsseldienst darf einer Minderjährigen die Türe öffnen?
Hallo zusammen, heute habe ich einmal eine Frage die mir Magenschmerzen bereitet und ich hoffe hier eine Antwort zu finden.
Zur Sache: Ich habe einen Urlaub geplant und alles organisiert. Das minderjährige Kind ( 16 jahre ) ist bei der Mutter, geschäftliche Vertretung usw...... Ich habe ein neues Schloß in meine Wohnungstür gebaut ( ABUS Sicherheitsschloß ) und die Tür beim Verlassen der Wohnung abgeschlossen.
Keine 24 Stunden später wollte meine Tochter in die Wohnung. Natürlich passte der Schlüssel nicht, also rief sie irgendeinen Schlüsseldienst. Dieser hat dann die Tür mit roher Gewalt geöffnet ( Beschlag aufgeflext, Tür beschädigt, Türrahmen beschädigt ) und hat ein neues Schloß eingebaut und dem Kind 500 Euro abgenommen ( Es war Montag 18 Uhr )
Nun frage ich mich: Wenn ein Schlüsseldienst feststellt, dass die Tür abgeschlossen wurde, hat er dann nicht die Aufgabe zu denken " hm...ob das wohl Absicht ist ? " Hat er weiter nicht die Aufgabe sich zu vergerwissern das sein Auftraggeber mindestens 18 Jahre alt ist ? Und hat er nicht die Aufgabe mit so wenig Schaden wie möglich seine Arbeit zu tun ?
Jetzt am Telefon sagte er mir, es wäre ja ein billiges Schloß und ein Standart Türbeschlag montiert gewesen. Komischerweise hat er für die Öffnung knapp 2 Stunden gebraucht.
Ich fühle mich nun einfach nicht mehr in meiner eigenen Wohnung als der Eigentümer. Ich meine, wenn jedes Kind eine Öffnung beauftragen kann, warum schließe ich meine Wohnung überhaut ab ? Warum ruft so ein Mensch nicht mal den Eigentümer ( der auf Klingelschild und Briefkasten steht ) nicht einfach mal an ?
Muss ich mir das wirklich so in der Art bieten lassen ? Über Antworten würde ich mich freuen
8 Antworten
Ich denke nicht das in diesem Fall eine Minderjährige als voll geschäftsfähig gild.
Also ist der Vertrag mit dem Schlüsseldienst nicht rechtsgültig.
Somit hat sich der Schlüsseldienst des Einbruchs strafbar gemacht.
So würde ich die Rechtslage interpretieren. Aber ich bin kein Anwalt.
Ich würde genau diesen Kontaktieren, und mich beraten lassen.
Eine Rechtsberatung kostet nicht so viel, und wenn die Chancen gut stehen, dann würde ich auf jeden Fall den Schlüsseldienst verklagen.
Ein Fachanwalt für Verbraucherschutz, oder ein normaler Zivilrechtsanwalt.
Am besten eine größere Anwaltskanzlei aufsuchen. Die haben mehrere Anwälte und können dich somit an den Passenden weiterleiten.
Na sauber! Der unfähige Türvergewaltiger hätte die Tür nicht öffnen dürfen. Ihre Tochter istz eingeschränkt geschägftsfähig und ebenso Auftragsfähig. Ohne Zustimmung eines Erzeihungsberechtigten hätte dieser nicht mal den Auftrag annehmen dürfen, geschweige denn Ihr Eigentum ohne Ihr Einverständnis (nicht mal das Ihrer getrennt lebenden? Mutter) auf unfachmännische Art zu beschädigen.
Gehen Sie zur Verbraucherberatung, bzw. zur Innung und lassen Sie sich vorab beraten. Auf jedenfall wird hier eine Anzeige nötig sein.
Eigentlich muss ein Schlüsseldienst genau überprüfen ob die Person da wohnt. Sonst ist es verboten sowas zu tun. Das mit dem Alter weiß ich nicht
Natürlich wohnt meine Tochter hier, aber sie ist 16 ! Das bedeutet sie ist eingeschränkt geschäftsfähig. Um eine Öffnung durchführen zu dürfen ( ist meiner Meinung nach ) die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Diese wurde aber nicht eingeholt ! Und genau das macht mich so mißtrauisch
Hallo meine liebe, mit 16 Einhalb wohnte ich auch in meiner eigenen Wohnung. Zwar vom Jugendamt gestellt aber auf mich angemeldet. Ich hatte da auch schon mal das Problem das ich den Schlüssel drin vergessen hatte und die Tür hinter mir zuschloss weil ich in den waschkeller wollte. Aber Hauptsache Handy dabei gehabt😂 aufjeden Fall rief ich da auch den aufsperrdienst an. Er kam, machte die wohnung (bei mir zum Glück ohne grossen schäden) auf und wollte danach meinen Ausweis sehen. Ich glaube aber das es Sonderfälle sind. Wie es in der Regel mit minderjährigen ist weiss ich leider nicht.
"Nun frage ich mich: Wenn ein Schlüsseldienst feststellt, dass die Tür abgeschlossen wurde, hat er dann nicht die Aufgabe zu denken " hm...ob das wohl Absicht ist ? "
Äh NEIN weil in den häufigsten Fällen die Tür nicht ins Schloss fällt, nur weil man mal kurz auf den Flur gegangen ist...Sondern der Schlüsseldienst wird gerufen weil man den Schlüssel nach ordnungsgemäßen Verlassen der Wohnung (aka auch nach absperren) irgendwo verloren hat.
Der Schlüsseldienst muss nur überprüfen ob die Person da wohnt, da reicht häufig schon ein Blick auf den Ausweis, oder sonstige Unterlagen auf denen Name + Adresse vermerkt ist.
Ja, das musst du dir bieten lassen
Komisch, ich durfte mir nichtmal ein Handy mit 16 kaufen.....aber Kindern wird eine Türe geöffnet für 500 Euro ?
Ich möchte das wirklich nicht glauben, das es in der heutigen Zeit so einfach ist
Der Aufsperrdienst, darf einer Minderjährigen nicht öffnen. Ebenso ist aus der Beschreibung des Vorfalls zu erkennen, dass dieser keine Ahnung von der Materie hat.
Mit 16 ist sie noch nicht voll geschäftsfähig. Etwas in dieser Preisklasse müsste von einem Elternteil genehmigt werden.
Ich denke daher, dass der Schlüsseldienst nicht einfach so die Türe hätte aufbrechen dürfen. Und dass die Chance gut ist, dass Du die 500 Euro zurückkriegst.
An was für einen Anwalt wendet man sich denn in so einem Fall ?