Elektronischer Schlüssel verloren!
Hi Leute, ich habe meinen elektronischen Schlüssel für die Arbeit verloren. Meine Kollegin hat mich eben nach diesem Schlüssel gefragt und ich musste ihr das beichten... Diese sagt, dass es möglich sei, dass Kosten auf mich zukommen könnten...
Unser Bürogebäude ist relativ groß, und hat einige Firmen in sich.
Meine Beschreibung zum Schlüssel: Ca. 5cm Lang, eine rote Plastikverkleidung, Form eines USB Sticks umgefähr.
Was ich über diese Elektronischen Schlüssel herausgefunden habe ist: Sollte jemand solch einen Schlüssen verloren haben, kann man den Code des Schlüssels einfach aus dem Datensystem dieses Hauses sperren/entfernen, und somit funktioniert der Schlüssel nichtmehr.
Das müsste heißen, dass man es sich spaaren kann, das Schloss neu auszutauschen...was natürlich hohe Kosten vermeiden kann...
Nun wäre meine Frage, kennt sich jemand von euch Lesern noch besser damit aus, und hätte darüber Tipps wie ich mich verhalten soll, oder was ich machen kann, um diesen Kosten zu entgehen?
Gruß, Frager
8 Antworten
Eigentlich kennst Du die Antwort doch selber: Du musst sofort melden, dass Du den Schlüssel verloren hast und darum bitten, dass er gesperrt wird und Du Ersatz bekommst.
Meldest Du es nicht und es stellt sich heraus, dass mit Deinem Schlüssel ein Einbruchdiebstahl gemacht wurde: Gute Nacht... DAS gibt erstmal Kosten! Und den Job bist Du dann auch gleich los.
Ja, genau das denke ich. Dann such halt mal richtig gründlich, wenn Du so sicher bist, dass er bei Dir zu Hause ist.
Ich meine nunmal... wenn bei jedem verlorenen E-Schlüssel so hohe Kosten entstehen würden, dann würde sich das ja keine Firma leisten / siehe so große Firmen wie Böre oder Banken etc. mit hunderten von Mitarbeitern...
Nun wäre meine Frage, kennt sich jemand von euch Lesern noch besser damit aus, und hätte darüber Tipps wie ich mich verhalten soll, oder was ich machen kann, um diesen Kosten zu entgehen?
Hast du eine private Haftpflichtversicherung mit der Klausel Verlust von Dienstschlüsseln? Wenn ja gibst du der alle Forderungen die auf dich zukommen. Die ersetzen berechtigte Forderungen und wehren unberechtigte ab. Dafür hat man sie.
Hast du den Einschluss nicht, wäre mal der Gang zu einem Versicherungsmakler statthaft, dann bräuchtest du über kurz oder lang eine neue. Ebenso müsstest du selbst argumentieren.
Z.B. mit dem § 254 Abs. 2 BGB. Dieser regelt die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Lässt sich also der Code einfach löschen und der Schlüssel ist damit nutzlos fällt kaum ein bezifferbarer Schaden an. Höchstens für das Gerät selber, nicht aber für die Schließanlage.
Hallo Kevin, Danke für die informative Antwort, leider kenne ich mich mit meiner Versicherungen kaum aus. Ich bin 19, und habe nach der Schule direkt eine Ausbildung begonnen. Die Papiere die ich von meinen Eltern, an meinen AG geben sollte, oder andersrum, habe ich einfach umgesetzt... sei es für Kindergeld/Lohnsteuer oder Versicherungshintergründe...
Eltern anrufen und einen Blick in die Police werfen oder werfen lassen.
Werde ich dann mal machen wenn ich zu Hause bin... danke vielmals!
Grundsätzlich haftet der ArbN für Schlüsselverluste; die Höhe der Haftung ist allerdings in einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich begrenzt und natürlich vom Verschuldensgrat abhängig; da hier Vorsatz auszuschließen ist, dürfte es sich um die Frage drehen, um welche Stufe der Fahrlässigkeit (leichte, mittlere, grobe) es sich handelt - das muß im Einzelfall geprüft werden.
Danach richtet sich auch die anteilige Haftungsquote. Der Haftung sind zudem Grenzen gesetzt (abhängig vom Gehalt aber auch vom bisherigen Verhalten im Betrieb).
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so trägt im Schadensersatzprozess der geschädigte Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast.
Zudem ist der ArbG zur Schadenminimierung verpflichtet - außerdem ist dem ArbG zuzumuten, daß er für seine Mitarbeiter eine Schlüsselversicherung abschließt; sollte keine vorliegen, mindert das ggf. die Schadenersatzpflicht.
Solltest Du eine private Haftpflicht haben, dann kann evtl. eine Schlüsselversicherung für berufliche Schlüssel vorliegen.
Auf jeden Fall sollten aber Haftungsansprüche seitens des ArbG gerichtlich überprüft werden.
Vorgesetzten informieren.
Dir wird schon nicht der Kopf abgerissen.
Wenn sich jedoch jemand unberechtigt mit Deinem Schlüssen Einlass verschafft, wirst Du sicher Ärger bekommen :-)
Hi, es ist so, dass ich nach der Ausbildung die ich beendet habe, jetzt in den Ferien nochmal 3 Wochen hier Arbeiten gegangen bin... nun ist der letzt Tag, sprich, Schlüsselabgabe... habe es 1 Jahr verheimlicht, da ich mir dachte:
''Ich finde den verschlampten Schlüssel schon wieder/ so nen Schlüssel kann man sicher einfach sperren lassen''
Und nun kommt zum letzten Tag nochmal die Buchhalterin der ich den Schlüssel geben sollte, und macht mir nochmal zuletzt so eine Angst :/
ein Jahr verheimlicht? das war echt nicht schlau.. die Angst hast du verdient
Neij ich hatte damals Angst vor einer Abmahnung/Kündigung/Kosten... jetzt gibt es nurnoch den Kostenpunkt >.<
Also ich kann mir sicher sein dass ich den Schlüssel zu Hause verloren habe, aber einen Beweis dafür habe ich natürlich nicht... weiß jemand wie das mit diesem Code gereglet ist? Hat die Kollegin aus der Personalabteilung eine art ''List'' inder er die Schlüsselcodes, den Personen zuteilt, den sie haben, oder was denkt ihr?